Da das Thema immer wieder aufkommt, hier nochmal der Hinweis des Auswärtigen Amtes:
"Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein."
Jedoch wird immer wieder diskutiert, welcher internationale Führerschein den der richtige wäre, der von 1926 oder der von 1968?
Aus diesem Grund hat ein Mitglied einer FB Thailand Gruppe die deutsche Botschaft angeschrieben, welcher Führerschein den nun der Richtige wäre.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 11. April 2017, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass keines der genannten Abkommen Anwendung findet.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 wurde von der thailändischen Regierung zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Wann dies erfolgen wird ist leider nicht abzusehen.
Dem Genfer Abkommen über Straßenverkehr vom 12.08.1949 ist Deutschland nicht beigetreten und findet demnach keine Anwendung.
Auf den ersten Blick scheint das Internationale Abkommen übe Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 für beide Staaten zwar einschlägig zu sein. Jedoch bekamen wir vom thailändischen Außenministerium im Rahmen einer Verbalnote die Auskunft, dass Thailand keine Vertragspartei des Abkommens sei. Aufgrund dieser Verbalnote kann von einer Anwendung des Abkommens nicht ausgegangen werden.
Jedoch besteht die Möglichkeit in Thailand einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind:
1. Ausländeridentitätsnachweis oder Reisepass mit Fotokopie
2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein.
3. Ärztliche Bescheinigung, dass der Antragstelle keine gefährlichen Krankheiten bezüglich des Fahrens oder ansteckende Krankheiten hat. Er darf kein Alkoholiker oder Drogenabhängiger und keine Person mit mentalen Problemen sein. Diese Bescheinigung dar nicht älter als ein Monat alt sein.
4. Gültiger Führerschein mit einer gleichen Kategorie wie beim beantragten Führerschein mit Fotokopie. Falls der Führerschein nicht in englische Sprache ist, muss die Botschaft des Führerscheinausstellungslandes den Führerschein übersetzen oder eine Bescheinigung für den Führerschein in Thai oder in Englisch ausstellen.
Der Prozess um den Führerschein umzuschreiben gliedert sich wie folgt:
1. Beantragung mit Unterlagen
2. Physikalische Prüfung ohne schriftliche und praktische Prüfung
3. Einstündiges Seminar
4. Bezahlung der Gebühr und Ausstellung des Führerscheins
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxEigennamen editiertxxxx
Rechtsreferendar
Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66(0)2287-9000
Fax.: +66(0)2285-6232
E-Mail: rk.referendar1@bangk.auswaertiges-amt.de
Website: www.bangkok.diplo.de
Sicherlich bekommt man problemlos mit dem deutschen Führerschein an jeder Ecke einen Roller gemietet, das Problem besteht nur im Falles eines Unfalls, da die Versicherung dann nicht bezahlt, da ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.