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  • RSD-Reise Service Deutschland Teil I
    commanderhC commanderh

    @ Holginho jetzt richtig geschrieben, gebietet der Anstand natürlich wie konnte mir dieser Fauxpas passieren völlig unverzeihbar. Ich möchte mich hier in aller Form bei allen Befürwortern dieser Reisen entschuldigen, dass ich es gewagt habe einen Tip zu schreiben wie man sich bei Reisemängeln verhält. Leider ist der Forumcharakter hier auch nicht mehr gegeben, da sich vier oder fünf - objektive Schreiber permanent die Bälle zuspielen.
    Werde mich mal in einer vertrauensvollen Email an den Betreiber dieser Plattform direkt wenden ob dies alles so im Sinne des Erfinders ist, meiner Meinung nach sollte es doch eher um den Erfahrungsaustausch von Kunden gehen als um Lobhudeleinen eines Veranstalters, der seine Hausaufgaben wohl im Moment nicht ganz so im Griff hat. Werde jetzt auch mal im Papiermüll wühlen ob ich auch noch eine positive Reputation finde 🙂
    @ Holginho nochmal richtig geschrieben heute ist Freitag ein schöner Tag. Stellst du Rechnung oder bist du angestellt, kennst du einen guten Griechen in Kirchheim?
    Dort oben fliegt ein Geyer von unten sieht man seine .... ach nein es ist ein Kranich der hat ja sowas gar nicht.

    Reiseveranstalter

  • RSD-Reise Service Deutschland Teil I
    commanderhC commanderh

    Herzlich Willkommen bei der Wortklauberei des Jahrhunderts. Wenn man sich die Frankfurter Tabelle genau zu Gemüte führt, findet man dort schon unter Punkt IV - folgende Dinge,  Ausstattungsmängel, erhebliche Abweichung vom Standard und ein nicht verstellbarer Sitz ist wohl minderer Standard aber wer weiss schon was unser Freund Holginoh alles so fliegt 🙂 Hauptsache der Pilot weiss den Weg dann sprechen wir schon von einem First Class Flug in einer renommierten Airline, naja jedem das Seine. Und an den Administrator, in allen Geschäftsbedingungen steht, dass Mängel vor Ort bei der Vertretung des Veranstalters angezeigt werden müssen mit der Bitte um Abhilfeschaffung, wenn das nicht geschehen kann aus welchen Gründen auch immer ist der Reiseleiter verpflichtet das zu mindestens zur Kenntnis zu nehmen , dass ich reklamiert habe und keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Wenn die Reiseleitung mir nicht bestätigt das ich vor Ort reklamiert habe, habe ich dann in Deutschland keinen Nachweis und nach den AGB´s § 8.1 auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wie passt das dann zusammen?

    Reiseveranstalter

  • RSD-Reise Service Deutschland Teil I
    commanderhC commanderh

    Hallo Allerseits,
    ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Es gibt ein deutsches Reiserecht, da ist ganz klar geregelt was der Veranstalter darf und was nicht.
    Wenn das gebuchte Hotel vom Veranstalter gewechselt wird und die Lage nicht mehr mit der Ausschreibung übereinstimmt hat jeder Kunde das Recht kostenlos zu stornieren und das ist Fakt, einer Umbuchung muss der Kunde zustimmen, sonst darf der Veranstalter das nicht tun ohne eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
    Wenn mit einer minderen Airline geflogen wird, steht dem Kunden auch eine Entschädigung lt. Frankfurter Tabelle zu. Ganz wichtig Mängelleistungen vor Ort schriftlich bei der Reiseleitung reklamieren und Abhilfe fordern, wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann dies auch bei der Reiseleitung sich schriftlich bestätigen lassen und in Deutschland reklamieren und zwar gleich beim Veranstalter und dem Werbepartner erhöht die Entschädigung um einiges 🙂 und jetzt ein Tipp an Alle, erst verreisen und danach einfach reklamieren wenn man die Regeln des Reiserechts einhält bekommt man meistens etwas zurück, wenn etwas wirklich nicht mit der Ausschreibung übereinstimmt.

    Reiseveranstalter
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