Insbesondere Viruserkrankungen werden in den allerwenigsten Fällen von hygienischen Bedingungen im Hotel verursacht. Sie grassieren einfach, weil sie generell hochansteckend sind und man in den touristischen Bienenkörben wenig Möglichkeiten hat, einander auszuweichen. Zudem sind sie typisch für die sehr heißen Hochsommermonate und ihren Hochbetrieb. In 2 Wochen ist der Spuk längst vorüber.
Natürlich ist das Interesse an einem beschwerdefreien Urlaub legitim, deshalb leiten sich dennoch keine rechtlichen Ansprüche auf Umbuchung oder Kündigung aus den beschriebenen Vorkommnissen ab.
Beruht eine Unannehmlichkeit oder ein Mangel auf dem allgemeinen Lebensrisiko, so begründet diese keine Haftung des Reiseveranstalters, sondern ist sie vom Reisenden hinzunehmen und sind ggf. ihre Folgen durch ihn zu tragen.
So berechtigen auch landestypische Unannehmlichkeiten, wie beispielsweise ein Gecko im Zimmer oder Insektenstiche nicht zur Minderung des Reisepreises.
Dem allgemeinen Lebensrisiko in südlichen Reiseländern sind auch Virusinfektionen zuzurechnen.