Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
DerLumoD

DerLumo

@DerLumo
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. DerLumo
  4. Beiträge
Über
Beiträge
2
Themen
1
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Schlimme Seegras-Plage als Reisemangel trotz Hinweis im Hotelbeschreibung?
    DerLumoD DerLumo

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Zu den Restaurants: auf diese Frage komme ich, weil die Verbraucherzentrale explizit drauf hinweist (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/urlaub-buchen/corona-urlaub-was-mache-ich-wenn-48542).

    Es ist in meinem Fall so frustrierend, weil der Urlaub am Ende überhaupt nicht so aussehen wird, wie er gebucht war. Das Hotel ist geschlossen, wir werden nicht die gleiche Zimmerkategorie bekommen, die Algenplage ist so schlimm wie noch nie, über die Hälfte aller Restaurants sind geschlossen.

    Trotzdem, wie gesagt, danke für Eure Antworten!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schlimme Seegras-Plage als Reisemangel trotz Hinweis im Hotelbeschreibung?
    DerLumoD DerLumo

    Hallo zusammen,

    wir fliegen in wenigen Tagen in die Karibik. Dort herrscht gerade eine ganz schlimme Seegras-Plage. Die Fotos auf Facebook lassen befürchten, dass das Seegras dieses Jahr ganz besonders schlimm ist. Der Reiseveranstalter gibt folgendes im Katalog an:

    "Auf Grund der globalen Erwärmung der Meere, können sich an den Stränden der gesamten Karibikregion Algenbänke bilden. Dies ist ein Naturphänomen, das nicht berechenbar ist und seitens des Reiseveranstalter oder der Hotels nicht beeinflusst werden kann."

    Heißt das, dass ich das nicht als Mangel melden kann?

    Außerdem: ebenfalls auf Facebook habe ich rausgefunden, dass das gebuchte Hotel wohl geschlossen ist. Wir werden vor Ort in ein anderes Hotel umgebucht (das ist jetzt hier irrelevant). Im Hotel-Komplex sind wohl mehr als die Hälfte aller Restaurants geschlossen. Dazu schreibt der Veranstalter:

    "Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
    Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt."

    In der Buchungsbestätigung wird dazu nichts ausgeführt. Stellt das nun ein Mangel dar?

    Danke für Eure Meinungen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag