Allein der Wechsel des Hotels berechtigt dich zum Rücktritt von der Reise - mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisepreises.
Ansonsten musst du dich auf Einschränkungen einstellen, ob diese dich im Nachhinein zu einer Reisepreisminderung berechtigen muss im Einzelfall geprüft werden. Ebenfalls wäre zu prüfen, ob die Beschränkungen überhaupt der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind. Das beträfe z.B. eine geringere Zimmerkategorie als die gebuchte - hierfür könnte eine Minderung infrage kommen.
Letztlich reist du jedoch im Bewusstsein dieser Risiken, vielleicht wäre es tatsächlich angeraten, den Reisevertrag zu kündigen oder auf ein anderes Ziel umzubuchen. Im Juli muss man für einen Badeurlaub am Meer ja nicht unbedingt in die Karibik fliegen.
Auf eine "angemessene" Kopensation für einen total vergurkten Badeurlaub würde ich nicht hoffen.