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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Die Absicherung der Regierung wird genauso eine Nebelkerze sein wie damals 2008/2009 als sich unsere Bundeskanzler Merkel ins TV gestellt hat und behauptet hat alle Einlagen wären sicher. Eine Behauptung ohne Substanz. Das hat den Bunkrun zwar verhindert, gefolgt ist absolut nichts. Die meisten Einlagensicherungsfonds sind nicht sonderlich gut bestückt, schon damals mussten auf Druck der Regierung die Volksbanken/Raiffeisenbanken und die Sparkassen den Fond der Privatbanken mit Millionenzahlungen stützen. Die Regierung hat es behauptet aber sich faktisch für nichts verbürgt und auch nichts an auch nur einen Privatkunden gezahlt. Gerettet wurden die Großbanken aber mit Steuergelder. Was damals schon falsch war, ist es heute noch immer, auch in der Reisebranche. Warum wird über die Marktwirtschaft geschimpft, wenn die Politik sich ständig einmischt und marktwirtschaftliche Mechanismen ausser Kraft setzt? Auf Gesetzte kann man sich nicht mehr verlassen, die Politik lässt die Bürger wieder einmal im Stich, die Hoffnung der Kunden liegt jetzt bei den Banken und Kreditkartenunternehmen. Wenn diese noch Karten verkaufen wollen zukünftig, sollten sie ihre Karteninhaber nicht im Regen stehen lassen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Super Beitrag @holidaytripguy!

    Ich möchte noch ergänzen, dass ich heute mit einem Bankendienstleister für Zahlungsverkehr und Kreditkartenbearbeitung telefoniert habe und ich dort die Auskunft erhalten habe, dass die Gutschein Ersatzlösung kein Grund darstellt, nicht das Chargeback Verfahren einleiten zu können. Insbesondere dann nicht, wenn der RV eine Rückerstattung in Form einer Storno-Rechnung bestätigt hat und die gesetzliche Frist von 14 Tagen bereits abgelaufen ist. Die Chancen für erfolgreiches Chargeback stehen sehr gut.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @jlechtenboehmer
    Das wäre ja noch schlimmer. Ich Zweifel das aber an, denn im Sicherungsschein sind sowohl RV, Sicherungsscheinnummer und Versicherer aufgeführt. Jeder Vertrag, bzw. jede Sucherungsscheinnummer, ist bis max. 110 Mio. Euro versichert. Anders mag es aussehen bei Marken wie Meiers Weltreisen und Jahn Reisen und den anderen Marken von Der Touristik die vielleicht (das ist aber nur Spekulation) unter der gleichen Police von Der Touristik versichert sind. Vielleicht kann das ja mal wer anhand der Sicherungsscheinnummer verifizieren.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/kaum-ein-unternehmen-ist-gegen-corona-abgesichert-jetzt-koennen-sich-versicherer-vor-anfragen-kaum-retten/

    Die Probleme sind falsche Managemententscheidungen und nicht gottgegebene höhere Gewalt. Kein RV hatte aufgrund der hohen Kosten bislang eine Pandemieversicherung abgeschlossen obwohl es möglich gewesen wäre. Operationelle Risiken muss ein Unternehmen entweder durch Eigenkapital abdecken können, es versichern oder mit den Risiken bis im Zweifel in die Insolvenz leben. Jetzt bauen die RV auf unsere Politik einen enormen Druck auf, milliardenschwere Rettungskredite werden bewilligt, deren Haftung der Steuerzahler trägt, und zusätzlich sollen die Kunden den RV Liquidität per Gutschein-Schuldverschreibungen unverzinslich bereitstellen. Das kann und darf so nicht sein. Es war 2008/2009 schon falsch die großen Banken zu retten und die kleinen Banken und Steuerzahler langfristig mithaften zu lassen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @dandy77 sagte:

    Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

    Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

    oder

    Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

    So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

    Korrekt!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @adria777 sagte:

    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

    Zurückbuchen lassen. Du hast nichts zu befürchten. Es gibt seit heute nicht weiter als Vorschläge. Nichts davon ist Gesetz. Warten wäre sträflich!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @bonkee450 sagte:

    Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

    Du musst gar nicht erst warten, bis die Zahlung abgebucht wurde. Du kannst Sepa Lastschriften vom RV auch einfach komplett über Deine Bank sperren lassen. Dafür benötigst Du die IBAN des RV, den Namen des RV und die Sepa Einzugsermächtigungsreferenz, sprich das spezifische Lastschriftmandat.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @jlechtenboehmer sagte:

    Genau, würde ich.
    weil es ab heute so geregelt ist
    aus Solidarität mit den Menschen die sich für dich den A.... aufreißen

    Bei meinem RV reißt sich niemand den A... auf, es sei denn du meinst die großen Anstrengungen bloß nicht mit den eigenen Kunden Kommunizieren zu müssen. Mein RV hat alle Telefonnummern von der Homepage gelöscht und auf eMail wird seit 14 Tagen nicht geantwortet. Die allgemeinen Infos auf der Homepage sind auch nichtssagend.

    um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen
    Nein, ist er nicht. Das Risiko ( sein eigenes) minimiert der Verbraucher dadurch allerdings.

    Nur augenscheinlich. Der Gutschein entspricht einer Schuldverschreibungen und unterliegt damit ohne 100% staatlicher Garantie einem Ausfallrisiko, damit sollte er auch der Bonität des RV entsprechend verzins werden. Nebenbei ist er auch ein Termingeschäft, der Reisende wettet darauf in der Zukunft zu gleichen oder ähnlichen Konditionen reisen zu können. Das wird er aber nicht. Reisen wird deutlich teurer werden (müssen), d.h. die RV dürfen hier sogar noch mit Gewinnen für Gebührenerhöhungen rechnen.

    Du hältst es ernsthaft für fair, wenn jemand der nichts als Kosten und Aufwand hat, noch Geld obendrauf legt ?

    Welche Kosten denn genau? Würde ich gerne offen gelegt bekommen. Denn wie es die Erfahrung der Vergangenheit gelehrt hat (Condor) haben die RV die Hotels, Vorort Dienstleister, Fluglinien ohnehin noch nicht bezahlt. Meine Anzahlung wird dafür verwendet den Laden am Laufen zu halten, Kosten der Vergangenheit zu decken. Ein gigantisches Schneeballsystem.

    warum habe ich nur das Gefühl das dies geheuchelt ist ?
    Du musst nicht. Du kannst auch darauf verzichten, DEINE Risiken abzusichern. Ansonsten : der RV erfüllt seine Pflichten, sofern er einen Einfluss darauf hat. Wäre es dir lieber man würde dich in ein Risikogebiet reisen lassen ?

    Die RV hätten sich gegen Pandemie versichern können. Laut den großen Rückversicherern wäre dies möglich gewesen. Sogar noch im Januar dieses Jahres. Das Risiko war jedoch recht gering, wenn man es aus der Vergangenheit ableitet, die Kosten wollten die RV aber sparen, auch, weil eine Pandemie Absicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Heißt, eine kaufmännische Fehlentscheidung führt zu den Liquiditätsproblemen und nicht höhere Gewalt.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Ich finde es seltsam, dass mein Beitrag scheinbar gelöscht wurde, auch oder gerade weil er fachlich absolut korrekt ist. Ist das der Stil hier im Forum unliebsame Beiträge zu löschen? Oder warum wird der Beitrag hellgrau angezeigt?

    Und wenn es hundertmal auf der Homepage steht, so lange der Kunde die Zahlungsweise praktisch nicht auswählen kann, wird sie auch nicht (mehr) angeboten.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    In dem Artikel bekommt man eine Ahnung davon, was auf uns zukommen wird und wieso die Kunden bislang nicht entschädigt wurden. Insbesondere die Bedingungen sind interessant.

    https://amp.tagesspiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-fluege-reisen-konzerte-urlauber-koennten-bald-gutscheine-statt-geld-bekommen/25699544.html

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Solidarität ist keine Einbahnstraße! Wer mit Steuergelder gerettet werden will, sollte die eigenen Kunden nicht im Regen stehen lassen, sowohl kommunikativ als auch in der Bearbeitung rechtmäßiger Ansprüche. Zumindest mein RV hat seit zwei Wochen kein Interesse gezeigt irgendwie positiv zu glänzen. Statt dessen fordert er Provisionen meines Reisebüros zurück. Denen gilt meine uneingeschränkte Solidarität.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @BieneMaja, ich habe die Fax Bestätigung an die Kreditkartengesellschaft Visa und werde seit Montag auf dem Laufenden über den Bearbeitungsstand gehalten. Also ja, der Chargeback ist eingeleitet.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    @Wülfi, es geht hier nicht um ein FastTrack, sondern um den Anspruch einer Rückforderung der mit Eintritt des gesetzlichen Verzugs (14 Tage nach BGB) automatisch eintritt. Die Gutschrift ist im Chargeback-Prozess ohnehin immer vorläufig, da die AquiringBank in einem Zeitraum von 8 Wochen widersprechen kann. Dies kann sie aber nur dann, wenn die Ansprüche nicht rechtens sind. Mir fehlt die Fantasie, wie das eine Bank begründen will.

    In meiner Bank vor Ort hat den Chargeback Antrag ein Schalter Mitarbeiter durchgeführt. Der hatte ohnehin gerade nicht viel zu tun und Kunden dürfe nur einzeln eintreten . Mit KfW Darlehen hat der jedenfalls nichts zu tun. Ich hin froh meine kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben. In einer Krise weiß man den Wert der Regionalbanken manchmal ganz besonders zu schätzen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    DominikKSD DominikKS

    Jetzt habe ich mich nach tagelangem stillen mitlesen doch mal angemeldet.

    Was alba2 schreibt kann und muss ich zu 100% bestätigen. Selbstverständlich kann man das Sepa Lastschriftmandat widerrufen oder Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Häufig sogar direkt im Online Banking. Da muss man sich auch mit keiner Bank persönlich auseinander setzen oder irgendwas begründen. Sollte die Rückgabe nicht rechtens sein, muss ich mich dafür natürlich verantworten, aber ein zweites Mal abbuchen darf der RV nicht.

    Selbstverständlich kann man in der jetzigen Situation bei einer vom RV ausgehenden Stornierung ein Kreditkartenchargeback einleiten. Das sollte man auch und das wird zur Zeit auch schon hundertfach täglich gemacht. Wenn eine Bank dies jetzt gerade ablehnt, sollte man sich einmal mehr die Frage stellen, ob ich bei der schicken trendy Online Bank so gut aufgehoben bin. Für Ablehnungen gibt es zur Zeit nur drei Gründe:

    1. Die Bank ist selber Hausbank des RV und möchte durch die Ablehnung des Antragstellers selber aus der Haftung, denn für die Rückzahlung sind die kreditkartenakzeptanzausgebenden Banken verantwortlich. Diese zahlen in der Regel auch nur 60 bis 70% der Kreditkartezahlungen an die Händler/RV aus, um sich genug Liquidität für eventuelle Chargebacks zurück zu halten.

    2. Die Bank hat nicht genug Personal um die zu erwartende Flut an Chargeback Anträgen zu bewältigen und lehnt diese deswegen erstmal ab.

    3. Der Bank sind ihre Kunden egal.

    Zur Zeit sollten alle Kunden alles in ihrer Macht stehende unternehmen ihr Geld zurück zu erhalten oder weitere Abbuchungen zu vermeiden. Was die RV zur Zeit betreiben ist meiner Meinung nach Insolvenzverschleppung. Mitleid muss mit den RV auch keiner haben, denn was man in der Thomas Cook Affäre gesehen hat war, dass es zum normalen Geschäftsgebaren gehört, Airlines und Hotels oder vor Ort Dienstleister erst nach erbrachter Leistung, teilweise erst nach Wochen zu bezahlen. Die RV sitzen also meiner Meinung nach noch auf den Anzahlungen der Reisen, die Sie jetzt gerade durch die Reisewarnungen stornieren müssen und könnten demnach auch Rückzahlungen leisten. Können Sie RV das doch nicht, ist es nur ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem Geschäftsmodel um ein Schneeballsystem handelt, d.h. Liquidität ist nur vorhanden, so lange Neugeschäft mit entsprechenden Anzahlungen hereinkommt. Bleibt Neugeschäft aus, ist der RV nicht mehr in der Lage den Cash Flow darzustellen.

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