Seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG nicht mehr von den Zollbehörden überwacht. Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder die besonderen Verbrauchssteuern auf beispielsweise Zigaretten, Spirituosen oder Mineralöl werden an den Binnengrenzen nicht mehr erhoben.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:
Tabakwaren*:
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg
*) Sonderregelung für neue EU-Mitgliedstaaten beachten!
Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren: Kaffee 10 kg
Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
Quelle: zoll.de
Ich denke, ich kann den Zollbeamten glaubhaft machen, dass ich zwei Schachteln am Tag rauche und die Zigaretten nur für meinen privaten Gebrauch bestimmt sind.
Ein starker Raucher wäre bescheuert, sich günstige Zigaretten zu kaufen, um sie dann zu verscherbeln.
Bei diesen immer wiederkehrenden Fragen sollte zoll.de vielleicht mal in der Link-Sammlung auftauchen... - denn mancher hat scheinbar Schwierigkeiten, zu verstehen, wie die Sache tatsächlich aussieht und reitet immer noch auf den vor-EU-Zeiten herum.
edit:
frieslein, Du kannst ein "bisschen" mehr mitnehmen...