Was ist mit der Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalter?
Sie haben das Hotel und dessen Einrichtungen zu überprüfen, bevor sie ihre Kunden dort hinschicken.
Hier fehlten die Rauchmelder bzw. waren sie nicht einsatzbereit.
Es gibt mittlerweile ein BGH-Urteil, wonach der Reiseveranstalter sämtliche Anlagen zu überprüfen hat, Ab- oder Ansaugpumpen in Pools, Ausflugsschiffe und dergleichen mehr, mal ganz abgesehen von der Sicherheit in den Häusern/Anlagen selbst. Ist da etwas nicht in Ordnung, haftet der Veranstalter.
Mit höherer Gewalt kann die Reisebüro-Fraktion das m.E. nicht abtun.
Sicherlich sehen die Brandschutz-Gesetze der Urlaubsländer anders aus als deutsche/europäische, dennoch hat sich nach der deutschen Rechtsprechung der Reiseveranstalter von den Einrichtungen für die Sicherheit seiner Gäste zu überzeugen.
... selbst wenn der Veranstalter die vorhandenen Rauchmelder kontrolliert hat, ist er dennoch verantwortlich, wenn das Hotel sie aus Stromersparnis abschaltet. Da hat er wohl vergessen, diesen Punkt vertraglich zu vereinbaren.
Aufgrund des BGH-Urteils wurden allen verletzten oder tödlich verunglückten Gästen Recht zugesprochen, das andere Gerichte nicht gewährt haben; sie und/oder die Angehörigen wurden entschädigt.
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