Naja, holzwurm, wenn man die Tickets in der Hand hat, verschiebt sich ein Flug eigentlich nur noch aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalt. Das ist in der Regel eine Verspätung und davon erfährt man, wenn man bereits am Flughafen ist.
Bisher habe ich in keinen AGB gelesen, dass der Urlauber verpflichtet ist, die vorgesehenen Flugzeiten auf den entsprechenden Websites Flughafen/Airline nachzuverfolgen. Das dürfte auch nicht funktionieren, da auf den Websites der Flughäfen nur Linienflüge aufgeführt werden. Ausnahme: ein Urlaubscarrier fliegt auch Linie in Codeshare wie z.B. Sun Express.
Ich sehe das so: wenn der Urlauber die Tickets in der Hand hat, hat er dafür Sorge zu tragen, dass er sich zu den bestimmten Zeiten zum Abflug einfindet. Darauf darf er sich verlassen, mit Verspätungen muss er dennoch rechnen. Aber nicht mit Vorverlegungen.
Deshalb meine Frage.
Ich meinte auch nicht die Versandfrist - obwohl ich der Ansicht bin, wenn es schon ein Zug-um-Zug-Geschäft ist und der Reisende vier Wochen vorher bezahlt, hat er dann auch Anspruch auf umgehende Zusendung seiner Unterlagen.
Ich meinte die Frist für eine Information über Flugzeitänderung.
Beispiel Lufthansa:
gebucht Malaga
ab FRA 14.00 Uhr, Ankunft 16.50 Uhr
zwei Wochen nach Buchung:
ab FRA 14.10 Uhr, Ankunft 17.00 Uhr
nach weiteren zwei Wochen:
ab FRA 14.00 Uhr, Ankunft 16.50 Uhr - alles wie gehabt -
Ähnliche Änderungen bezüglich des Rückfluges, es ging immer nur um 10-15 Minuten. Jedoch erhielt ich sofort eine E-Mail, und das ein halbes Jahr vorher.
Man versucht also, die Kunden sofort zu informieren, wenn es sein muss, auch x-mal. Und man erwartet keine Rückbestätigung, eben ein Linienflug.
Ich nehme an, dass eine Urlaubs-Airline lange vor Saisonbeginn Slots und später - je nach Buchungsverhalten zusätzliche - einkauft, daher die unverbindlichen Flugzeiten. Das Buchungsverhalten ist nicht vorhersehbar, also kann es zu Änderungen kommen. Kein Problem, das sollte der Urlauber wissen.
Aber eine Information drei oder vier Tage vor Reiseantritt finde ich ein wenig knapp, s. meinen Hinweis auf bestimmte Berufsgruppen.