Zuständig ist die Fluggesellschaft, in deren Gewahrsam sich das Gepäck befand, nicht der Veranstalter.
Es ist nicht ganz einfach, einen Diebstahl nachzuweisen, Ihr werdet Euch schon mit der Gesellschaft auseinandersetzen müssen.
Innerhalb einer bestimmten Frist nach Ankunft des Koffers mit den fehlenden Gegenständen müßt Ihr das bei der Fluggesellschaft schriftlich reklamieren, dies kann bei einer Pauschalreise auch über den Reiseleiter geschehen. Das habt Ihr ja gemacht und dafür eine Bestätigung.
Belege, Rechnungen, Quittungen wären hilfreich, obwohl auch diese natürlich nicht beweisen, daß sich die Sachen im Koffer befunden haben.
Das ist sehr ärgerlich für Euch und Ihr werdet sicherlich einiges an Schriftwechsel führen müssen.
Die Haftung der Flugggesellschaft ist begrenzt, meist auf einen Betrag zwischen 1.000 und 1.500 Euro.
Versucht trotzdem, Euren Aufenthalt zu genießen und die Sache dann mit Ruhe anzupacken, wenn Ihr wieder zu Hause seid.
Was Ihr jetzt noch machen könntet: eine E-mail an die Fluggesellschaft schicken und den Schaden anzeigen. Angeben solltet Ihr Namen, Adresse, Flugdatum und -strecke, am besten mit Flugnummer. Und dann die gestohlenen Gegenstände und deren Wert / Anschaffungsdatum aufführen


