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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Auch das mag so stimmen, die Frage ist nur .... und jetzt? Flug mit einem Wert von z.B. 1000 € nicht antreten und dann nachher dafür vielleicht 1/10 erstattet bekommen? Zumindest dürfte doch eine Stornierung nach erfolgtem Hinflug durch TC nicht mehr gehen, oder?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    etläuftE etläuft

    @hollday2015 sagte:

    Hallo erstmal zusammen.
    Ich habe auch noch einige Fragen:
    Wir wollen auch die Flugtickets nutzen!
     
    Die Preise für z.B. Flug, Transver und Hotel sind bei uns in der Rechnung/Buchungsbestätigung nicht einzeln Aufgeführt.
    1. Wie soll ich den Schaden des Transvers und des Hotels bei der Schadensregulierung Angeben?
    Im Online Formular von Karea muss man die Summe Angeben in Höhe des eingetretenen Schadens.
    und es gibt keine Möglichkeiten laut Formular irgendwelche Hinweise an Karea zu schicken.
    Habe versucht Karea per E-Mail zu erreichen unter: thomascook@kaera-ag.de mit denselben Fragen.
    Als Antwort bekam ich eine Automatische E-Mail zurück, dass Momentan keine Nachrichten empfangen werden können, man solle
    sich auf der Internetseite informieren.
     
    Ich würde gerne etwas Schriftliches haben, um nicht Gefahr zu laufen, dass mein Antrag nicht bearbeitet wird oder schlimmer noch, dass ich von Karea beschuldigt werde versucht habe zu täuschen. Weil ich meine Kompletten Kosten angegeben habe, die nun mal auf der Rechnung/Buchungsbestätigung stehen.

    2. Woher weiß ich wieviel ich dann noch erstattet bekommen würde?
     
    3. Wie werdet Ihr die Anträge stellen?
    Diejenigen, die bereits Unterwegs sind oder in den nächsten Tagen die Flüge in Anspruch nehmen?

    Danke für Eure Infos.

    Hallo, das Problem sehe ich auch. Dennoch ist es ja auch keine Option den Flug desshalb nicht anzutreten, denn wahrscheinlich wird die Erstattungsquote ja eher gering. Vielleicht kannst Du das Thema exakt aufschreiben und diese Info unter "Zusatzkosten" hochladen. Das Dokument müssten Sie sich doch ansehen. Wenn die dann Teilanrechnungen ablehen, müsste wiederum Chargeback gehen, falls Du mit Kreditkarte bezahlt hast. Vermutlich hat sich das aber alles noch keiner überlegt und zeigt jeweils auf den anderen, der dann zahlen soll. M.E. macht es dennoch Sinn die Flüge anzutreten... aber was besser ist weiß man eben erst nachher....

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    etläuftE etläuft

    .... hatte nichts dergleichen vor, aber dennoch .... aktuell kommen die Infos ja auch nicht per Mausklick ....

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    geflogen

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Klar - Gefahr bei Pauschalreise wohl und auch schon mehrfach aufgezeigt: es erlischt dann wohl der Anspruch gegenüber dem Versicherer... Aber dann meldet man anteiligen Hotelwert eben im Insolvenzverfahren an...

    Meine Meinung.. ohne jede Gewähr..

    Nochmal die Frage: Woher weiß denn überhaupt TC oder der Versicher wer gefolgen ist und wer nicht?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    etläuftE etläuft

    Ja, dieser Zirkus ist wirklich ... naja ...

    Ich persönlich vermute, dass die Dich fliegen lassen .... aber ... sicher kann man nicht sein ....

    Und die Frage, ob die Hotelleistung dann noch insolvenzversichert ist, ist dach auch theoretisch, denn

    1. Ist die Hotelleistung ja ohnehin nicht versichert in der Reälität, denn der Topf reicht doch niemals annähnernd.
    2. stellt sich mir ohnehin die Frage, wie die nachher wissen wollen, wer von den ganzen Reisenden nun seine Linienflüge (innerhalb der Pauschalreise) angetreten hat und wer nicht ... ich glaube kaum, dass alle Linienfluggesellschaften da nun ein Reporting aufbaut

    .... wie seht ihr das?

    @fischlein1 sagte:

    „Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?
    Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.
    Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft“
    Das bringt mich definitiv nicht weiter, würde am Samstag mit Lufthansa nach México fliegen, das Hotel zahle ich noch mal😩
    Thomas Cook „arbeitet mit Hochdruck an dieser Klärung“ .... ich soll Geduld haben? Mein Geld ist weg, die Reise sollte in 3 Tagen los gehen, ich versuche die Kosten für mich und den Versicherer zu minimieren und der RV bittet um Geduld? Lachhaft

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