... mich hatte eher der Umgangston hier etwas irritiert ... also nicht Deiner .... das "Danke Telli" war schon ernst gemeint ... ihr macht das schon alles hier und nein die Kohle eilt nicht ... hätte es nur mal gerne erledigt
etläuft
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)schade ... dachte es gäbe hier doch nochmal eine sachdienliche Information aber die Kompetenz scheint sich darauf zu beschränken, dass die Erde rund ist. Hintergrund war eigentlich nur, dass beide Seiten schreiben, dass sie das zahlen, was der jeweils andere nicht zahlt und die eine Seite vorab schon mal mehr unter Vorbehalt erstattet hat ... ganz ohne "Defizite hinsichtlich der Fristen meiner Übereinkunft"
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@vonschmeling sagte:
Das ist im von dir beigefügten Text selbsterklärend:
Sämtliche Beträge, die du nachweislich noch nicht anderweitig liquiditeren konntest dürfen zum Rahmen der Erstattung angemeldet werden.Warum nur verspüre ich die Gewissheit, dass dir das keinesfalls reiicht als Erläuterung?!

Weil Du in die Zukunft schauen kannst. Die 17,5% haben sie abgezogen, ohne das ich das der KK-Gesellschaft gemeldet habe. Ich habe bislang von Zürich auch nichts bekommen. Wenn nun der Staat angibt, dass er zahlt und ich dort aber nichts anmelde, weil ich ja Chargeback unter Vorbehalt erhalten habe, wird Chageback zurückgechargebackt und der Kunde ist der Dumme ... so lese ich das zumindest ...
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@aron1337 sagte:
Alles Wichtige kurz zusammengefasst auf der Homepage vom Bundesjustizministerium.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Wer jetzt immer noch Fragen haben sollte, dem ist nicht zu helfen.

Mhm schade, auch nicht mir? Ich hätte noch eine Frage:
Auf der Seite steht:
Eine Ausgleichszahlung entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift von einem Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung in dem dafür vorgesehenen sog. „Chargeback-Verfahren“ zurückgeholt wird. Auch Zahlungen, die Sie bereits aus der Insolvenzmasse erhalten haben sollten, sind auf die Höhe der Ausgleichszahlung anzurechnen.Ich habe ein Chargeback erhalten. Reisepreis - 17,5%, weil der ja von Zürch kämen. In der Information der KK Gesellschaft steht aber auch.
"Wie geht es weiter? Sie müssen zunächst nichts tun. Sollte die Händlerbank einen berechtigten Widerspruch einreichen oder die Staatshaftung nachträglich greifen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
Aha Chargeback nur, wenn Staat zahlt und Sttat zahlt aber nur wenn kein Chargeback .... sollen ja nicht beide zahlen, aber so dann vielleicht keiner oder wie?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)In ein paar Tagen sind die 60 Tage Wartezeit in Sachen Chargeback Mastercard bei mir erreicht. Bislang habe ich keine Info von der Kera in Sachen Erstattungshöhe. Die Bundesregierung hat sich (logischer Weise) bislang auch nicht bei mir gemeldet. Insofern müsste doch nun Chargeback möglich sein, oder?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)das ist sicherlich korrekt, aber hilft uns diese Differenzierung hier nun inhaltlich weiter?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Wenn die Reise vorher komplett bezahlt war m.E. ja, aber das ist meine Meinung und tatsächlich verbindlich kann Dir das keiner sagen.
Wenn Flüge genutzt werden und nur die Anzahlung erfolgt ist, würde ich schon vermuten, dass man zahlen muss ... aber auch da .... -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)... nein, aber er hat deine Reise unmissverständlich abgesagt (insgesamt!) und das hast du gepflegt ignoriert.
Hatte mich aus der Diskussion längst verabschiedet, weil einige hier (Moderatoren mit vermeintlich juristischem Hintergrund) sehr ”nachhaltig” immer wieder dasselbe vortragen... aber das kann ich so nicht stehen lassen
️
Zypern2019 ist am 05.10. hingeflogen mit folgendem Stand- Bestätigung der Fluggesellschaft, dass Flug nutzbar
- Bestätigung des Reisebüros Check, dass Flug nurzbar
- Aussage von TC in der Veröffentlichung von DAMALIGEM Stand, dass Reisen abgesagt sind und ob Flüge nutzbar sind aktuell noch rechtlich bewertet werden kann, also hier (anders als später) keine Aussage dazu getroffen wurde.
Wird auf dieser Basis eine Fluggesellschaft die Flugkosten einfordern? Wird auf der Basis ein Richter den Verbraucher in die Haftung nehmen?
Ich finde das ist zumindest seeeeehr fraglich und schade, dass es hier als völlig klar dargestellt wird.
Es wäre klasse, wenn der Post nicht wieder gelöscht würde, weil es eine Gegenposition ist .... -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@vonschmeling sagte:
@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa meine persönliche Rechtsauffassung wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßiges Recht - und Widerstand ziemlich zwecklos.... Wiederstand zwecklos
.... also doch Knast ... lasse Euch jetzt mal hier weiter machen ... habt sicher alle Recht 
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@kathina44 sagte:
Nabru73 hat mit einem Mitarbeiter der Kaera gesprochen- weißt Du mehr als die Versicherung?
Und schon wieder- widerrechtliche Nutzung des Fluges und - rechtliche Konsequenzen- .
Welche denn?Kathina gib es auf ... jeder der mit einem Ticket fliegt , das er bezahlt hat und das nicht storniert wurde verletzt das Recht und wird nicht unter 20 Jahren Knast bestraft .... das Geld ist auch weg und der Sicherungsschein ungültig und so weiter .... warum? das kann hier keiner sagen
️
aber ist so... achtung
️ Ironie
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HC
aber ....
der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt .... -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@ballonflieger sagte:
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Hallo Zusammen,
es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht.... -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@vonschmeling sagte:
Auch dir bleibt diese Interpretation vollkommen unbenommen.
Gemäß meiner Expertise widerspricht sie dieser Auslegung zu Gunsten des Geschädigten.
Die gegenständlichen Reisen sind abgesagt - der Leistungserbringer hat eine einseitige Kündigung des einzigen bestehenden Vertrages im Rahmen einer Pauschalreise ausgesprochen.Was ist denn Deine Expertise?
Eine Kündigung wurde m.E. dadurch NICHT ausgesprochen.... we will see