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vonschmeling:
Richtig 
So schade ich das finde...
Genauso schade wie die Tatsache, daß zwar einerseits europäisch so ziemlich alles rechtlich egalisiert wird, alle sonstigen vertragsrechtlichen Aspekte im Bereich Flug, die nicht durch die Europäische Fluggastverordnung gedeckt sind, weiterhin höchst individuell gehandelt werden können - Werksvertrag hin oder her.
Mit zugegeben geringer Hoffnung dachte ich, daß hier im Forum jemand evtl. den ultimativen Tipp hätte... :?
Ansonsten hab ich noch nicht so ganz die Überlegung aufgegeben, dies gflls. in GR gerichtlich klären zu lassen. Die Möglichkeiten (Wohnsitz + Sprachkenntnisse) sind gegeben, aber mal ganz abgesehen von den doch "etwas anders" funktionierenden, bürokratischen Gegebenheiten in GR, die äußerst starke Nerven benötigen, weiß ich (noch) nicht, ob die Chancen evtl. denkbar klein sind, da vertragsrechtlich so ziemlich jeder in seine AGB reinschreiben kann, was er möchte....