Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
gabriela_maierG

gabriela_maier

Gesperrt
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. gabriela_maier
  4. Beiträge
Über
Beiträge
1.6k
Themen
20
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dann macht der örtliche Reiseleiter ein Protokoll, das sich der Reisende geweigert hat, die Kündigung ( bzw. diese wie auch immer geartete schriftliche Information ) in Empfang zu nehmen. Reicht in Deutschland vor Gericht aus, weil wegducken oder die Bettdecke über den Kopf zu ziehen schützt nicht vor den dann entstehenden Folgen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri
    :

    hier muss sehr genau unterschieden werden: im vorliegenden Fall hat der Richter nicht über die Form der Zustellung ( Übermittlung ) entschieden -sie ist wohl unzweifelhaft und unbestritten durch den Handzettel vollzogen worden und war damit Fakt- sondern nur um den fehlerhaften Inhalt. Er brauchte sich daher gar nicht damit beschäftigen.

    Was ist aber wenn bestritten wird, einen solchen Handzettel je bekomme zu haben ? Welche Verpflichtungen unterliegen den Parteien ? Ist das eine Hol- oder eine Bringschuld ? Ich tendiere zu Letzterem. Um die ordnungsgemässe Übermittlung einer Kündigung muss sich derjenige kümmern, der diese Willensäusserung dem Adressaten verbindlich zukommen lassen will. Also Handzettel auszulegen oder am schwarzen Brett eine Wisch hinzuhängen genügt nicht. Jetzt sicher in diesem Zusammenhang übertrieben, aber warum gilt bei uns
    nur der Einschreibebeleg -möglichst noch mit Rückschein- als beweiskräftiger Beleg ?

    Nein, der örtliche Reiseleiter bleibt immer verpflichtet, diese Nachricht in welcher zumutbaren und daher anerkannten Form auch immer weiterzugeben. Was spricht dagegen, in der allgemeinen Sprechstunde in einer solch wichtigen Angelegenheit sich die Übergabe eines "Handzettels" mit den relevanten Informationen sich quittieren zu lassen ?
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Es wurde ja über das Thema "Kündigung des Reisevertrages" in einem FTI-thread schon ausgiebig diskutiert. Was nun diesen ominösen Handzettel anbelangt scheint wohl nur eines klar zu sein, das der Inhalt wohl widersprüchlich und damit keine eindeutige Kündigung im Sinne der dazu notwendigen Vorschriften darstellte. Nach diesem Urteil -wenn ich das richtig auslege- ist aber eine Kündigung per Handzettel möglich, wenn der Text darin eindeutig ist, wie immer das auch sein mag. Der Empfang des Zettels wurde nach den vorliegenden Informationen auch nicht bestritten.

    Über die Zustellung -der Form nach- wurde nicht verhandelt, war ja auch nicht Gegenstand in der Sache. Ich bleibe daher bei meiner Meinung, das ein Handzettel nicht ausreicht, eine solch weitreichende Verpflichtung ( Vertragsauflösung ) rechtsverbindlich zu machen. Der RV ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, das -wie hier- die Kündigung den Reisenden auch erreicht. Das ist möglich über einen Brief unter der Türritze, über die Rezeption, über Durchsagen etc.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • reiseveranstalter und die krisen....
    gabriela_maierG gabriela_maier

    PS:

    und was die Preise für 2012 angeht ? Natürlich wird die Branche versuchen, wie immer höhere Preise durchzusetzen, und dabei auch als Erklärung die Krisen anführen. Letztendlich entscheidet aber wie immer der Markt. Ich bin mir ziemlich sicher, das nur moderat die Preise angehoben werden. Und dann wird man mal schauen, wie sich der Markt entwickelt. vielleicht gibt es dann wieder vermehrt Schnäppchen, wer weiss ?

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • reiseveranstalter und die krisen....
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Um die grossen RV braucht man sich nun wirklich keine Sorgen zu machen. Der Urlaubsmarkt 2011 boomt ja, das weisen alle Zahlen der erhobenen entsprechenden Untesuchungen aus. Das ist bei denen der Kaufhauseffekt: wir habe alles, und geht Fleisch nicht geht eben Fische, geht Bohnen nicht geht eben Erbsen usw. Die Urlaubslust ist ungebrochen, und wer Ägypten und Tunesien storniert hat muss sich ein anderes Ziel suchen. Da das in der Regel von dern RV`n nachgekauft wurde wird es aber leider teurer. Ist so wie im Frischemarkt: komme ich kurz vor Feierabend rein muss ich nehmen was noch da ist, und zwar zum Anbieterpreis. Also Verluste schreiben die auf jeden Fall nicht dieses Jahr, und was die Bedienung der Krisengebiete angeht mag jeder mal in die div. threads hier schauen, wie das bewältigt wird.

    Für die kleinen "Spezialanbieter" bleibt wahrscheinlich nur die geordnete Insolvenz, um u.U. ein Jahr später wieder unter neuem Namen wieder zu starten. Kostet Arbeitsplätze, und auf deren Schulden wird irgend jemand auch sitzen bleiben. Ist halt so in unserer freien Wirtschaft.

    OT: die Zeche der Krisen zahlen die Hotels und alle sonstigen Dienstleister vor Ort und die damit verbundenen Arbeitnehmer.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Baustelle Hotelneubau
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Um die konkrete Frage des TO zu beantworten: der RV muss nicht über Bautätigkeiten in seiner unmittelbaren Umgebung informieren. Warum auch ? Das unterliegt doch gar nicht seinem Einflussbereich.

    Daraus resultieren zwei Kriterien: a) im Mittelmeerraum werden in der Wintersaison ( kann auch bis 01.05. eines jeden Jahres sein ) sehr oft in der eigenen Anlage oder neben an Renovierungs- oder Neubauarbeiten getätigt. Wird in den Katalogen in aller Regel in einem winzigen Nebensatz darauf hingewiesen. Keine Chance auf Reklamation ! b) was real sich tatsächlich an Baulärm zur Zeit des eigenen Urlaubes darstellt ( liegt ja in der Zukunft ) ist individuell und daher nur an Tatsachen zu bewerten sein. Da hilft dann allerdings erst später die Frankfurter Tabelle oder vergleichbare Urteile.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rechte bei einer Doppelbuchung?!F
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wer einem Mahnbescheid insgesamt widerspricht bekommt dafür dafür keinen ( bleibenden ) Eintrag. Ein Mahnbescheid ist keine juristische Definition einer bewiesenen Schuldzuweisung. Das kann nur ein Gericht feststellen. Ich empfehle jedem, sich ab und zu mal den eigenen Auszug anzufordern, und gegfl. entsprechende Massnahmen zu erreichen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ende Sep./Okt. Reiseziel, Erfahrungen?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also ich lach mich über eine solchen thread immer kaputt. Was will der TO eigentlich erreichen ? Einen einklagbaren Titel ? Auf eine solche Frage erhält man immer nur die eigenen subjektiven Erfahrungen sowie die Präferenz für das eigene Urlaubsziel, und keine wissenschaftliche Erhebung über die Vor- und Nachteile der Urlaubsziele zum angegebenen Zeitpunkt. Dazu müsste man ja die eigene Matrix liefern.

    Mein Meinung: der vorgegebene Rahmen von  € 1.500.-- pro Person sollte nicht fehlinvestiert in Fernziele fliessen, im Mittelmeerraum gibt es dafür ausreichend -je nach gusto- genügend qualitative Urlaubsziele.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @porta01:

    also ich gehöre ganz bestimmt nicht zu den Personen hier im forum, die unter normalen Verhältnissen "Mitleid mit den armen Reiseveranstaltern" hat. Warum das jetzt für Ägypten und Tunesien aber anders ist liegt auf eine ganz anderen Schiene.

    Du solltest nicht vergessen, das die RV berechtigt waren und sind, getätigte Reiseverträge aus den bekannten Gründen in diese Länder zu kündigen. Wenn ich richtig gelesen habe sind inTunesien die Buchungen um 85% und in Ägypten zu 50% zurückgegangen. Und das seit Anfang bzw. Ende Januar. Die Mehrzahl der Reisen konnten bis Ende März überhaupt nicht durchgeführt werden, sie wurden storniert oder umgebucht. Neubuchungen blieben aus. Das normale Geschäft läuft langsam wieder an, ist bezgl. von Terminen, Flugzeiten, Zielhotels und Zwischenlandungen unsicher, beide Länder hoffen, in 2012 wieder mit normalen Tourismus rechnen zu können. Vorher nicht !

    Was willst du juristische einfordern ? Den RV zwingen, dich vertragsgemäss am Tage x mit der airline y nonstop in dein gewünschtes Hotel z zu bringen, weil Verträge einzuhalten sind ? Da irrst du aber gewaltig ! Der RV will keinen Kunden verlieren, daher kündigt er nicht, er zeigt den Umständen geschuldete -und sicher negativere- Alternativen auf. Die kannst du annehmen oder auf sein 2. Angebot der kostenlosen Stornierung eingehen.

    Vor Gericht machst du aber zu 100% eine Bauchlandung.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Allein schon der Gesamtpreis p.P. von € 389.-- für 14 Tage AI weist darauf hin, das es sich dabei um einen der besonderen Situation in Tunesien geschuldeten Preis handelt. Daher wären aus meiner Sicht als Erstattung € 40.-- angemessen. Eigentlich darf ein RV eine solche Vertragsänderung nicht vornehmen, aber ich bin sicher, das im Falle einer Klage die Gerichte die besonderen Umstände berücksichtigen werden. Flüge und Hotels müssen zusammengelegt werden, niemand wird verlangen können, einen quasi "Privatflug" zuzm gebuchten Termin zu erhalten, zumal alternativ eine kostenlose Stornierung angeboten wurde.

    Es muss jedem klar sein, das es sich nicht üm "übliche" Spielchen der RV handelt, Hotels sowie Flüge als überbucht zu erklären. Wer seinen Obulus einbringen will, um "sein" bevorzugtes Urlaubsland zu unterstützen, sollte Unannehmlichkeiten dieser Art in Kauf nehmen oder aber stornieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise - Flug gestrichen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Frage: wann gebucht ? Und die Reiseunterlagen hast du auch noch nicht, immer möglich, das es doch noch eine "böse" Überraschung gibt. Oder doch schon erhalten ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise - Flug gestrichen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @kourion:

    ist aber seit diesem Jahr nicht mehr so. Wir hatten im Januar nur noch die 2. Klasse ! Alle müssen sparen ! Was die 350 km Bahnreise -egal, ob 1. oder 2. Klasse angeht- können sich Ansichten eines Betroffenen und -im Streitfall- eines Richters ( mit denen der RV sowieso ) durchaus unterscheiden. Wichtig sind auf jeden Fall die Flugzeiten, diese müssten bei der Bewertung der Zumutbarkeit auf jeden Fall berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sich u.U. auch die ursprünglichen Flugzeiten hätten ändern können. Ich bin auch dafür zu verhandeln, denn auch die TUI möchte eigentlich keinen Reisenden durch Storno verlieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise - Flug gestrichen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    NUr zur Klarstellung: Magic Life ist weder RV noch Vermittler. Demzufolge kann ML auch keine Angebote machen, wenn -wie hier- der RV informiert, das ein Flug gestrichen worden ist. Die Sachlage ist einfach und dennoch nicht ohne Brisanz. Unbestritten hat der RV den Reisevertrag von seiner Seite aus gebrochen und wäre schadensersatzpflichtig. Was vorgelegt wurde sind aber lediglich neue Angebote. Kostenfreies Stornieren ist unstreitig möglich, aber was ist, wenn der Reisende die neuen Angebote als nicht zumutbar ablehnt ? Ich gehe mal davon aus, das es sich um eine Reise in ein aktuelles Krisengebiet gehandelt hat, also entweder Tunesien oder Ägypten. Über Flugzeitenänderungen brauchen wir nicht zu diskutieren, aber hier geht es um andere Flughäfen und andere Zeiten. Die RV geben dazu in ihren AGB nur wachsweiche Informationen, wonach das möglich sei. Juristisch ist das aber nicht haltbar.

    Aber Vorsicht: alles was sich jetzt mit der Bewältigung der Krisen in Ägypten und Tunesien befasst ist Neuland. Richtig ist aber auch, das es bereits Entscheidungen gab, was die Änderung eines Flughafens angeht. Was ist zumutbar ? Statt Köln z.B. Düsseldorf leuchtet mir ein, aber -willkürliches Beispiel- statt Hannover neu München ? Unabhängig davon muss der RV natürlich die Kosten der geänderten Anreise bezahlen, was bei der TUI aber in aller Regel keine Rolle spielt, da Zug zum Flug includiert. Und wie ein Richter 350 km Zugfahrt beurteilt weiss keiner. Da spielen natürlich auch die Flugzeiten eine Rolle, denn niemand darf verlangen, sich deswegen eine Nacht um die Ohren zu schlagen.

    Ich hatte mit der TUI dazu einen Präzedenzfall: Rückflug statt nach München nach Stuttgart, Ankunft ca. 22.30 Uhr. Die TUI hat anstandslos eine Hotelübernachtung in Stuttgart bezahlt und sogar noch den Absacker um Mitternacht an der Bar.

    Sollte es für den TO aber alternative Flüge geben -zu seinem gebuchten Zeitpunkt- würde ich darauf dringen. Ansonsten bleibt es nur mit Verhandlungen mit der TUI, oder eben zu stornieren, und mit der TUI juristisch zu streiten. Es sollte aber möglich sein, die gleiche Reise wenn auch 14 Tage versetzt zum gleichen Preis zu bekommen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Urteil zum Komplex Aschewolke 2010
    gabriela_maierG gabriela_maier

    MIr geht es genau so, aber ich habe kein Interessse, mich dort registrieren zu lassen. Kann der TO evnetuell kurz den verhandelten Fall und das ergangene Urteil hier veröffentlichen ? Das wäre schon eine Hilfe.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @curi:

    willst du das bezogen auf deine Person so stehen lassen ? Unbezahlt ? Mir hat man mal vor längerer Zeit mitgeteilt ( oder habe ich das nur in einem Beitrag gelesen ??? ), das es aber 2 bezahlte Leute geben würde, nämlich Günter und (damals) Sina. Sina gibt es nicht mehr, dafür gibt es dich. Und deswegen wiederhole ich meine Frage: du erhältst trotz deiner sehr sehr zeitintensiven Arbeit hier kein Geld dafür ?

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Um in meinem Beispiel zu bleiben: als Zielexperte warst du immer jemand wie jetzt Oliver Kahn oder vorher Günther Netzer. Nicht Mitspieler, nicht Schiedsrichter, aber in dem Sachgebiet fachlich versiert und diesen fundus hat man gerne benutzt. Alle anderen Beiträge von dir sind darin nicht einzuordnen und widersprechen deswegen im Grundsatz unserem demokratischem System der Gewaltenteilung. Ist so !

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    sorry curi, das sehe ich aber -wie wohl auch einige mehr- schon immer ganz anders. Wo gibt es ein Spielfeld, in dem man gleichzeitig Mitspieler und Schiedsrichter sein kann ? Jeder Beitrag von dir wird immer unter "admin" eingeordnet werden. Leider auch OT.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Es ist gut vorstellbar, das Gaddafi in einer selbst gesponnenen abgehobenen Welt lebt, und das glaubt, was er im Moment via Medien von sich gibt. Nur: sein ihn umgebener clan wird da irgendwann die Notbremse ziehen, und wenn die nicht, dann die Armeeführer. Was aber bis dahin passiert sollte niemand prognostizieren. Eine Wahnsinnstat ist nicht auszuschliessen. Ich glaube aber, man wird ihn irgendwann dazu bringen -und sei es mit sanfter Gewalt- sich mit seiner Familie in einem faulen Kompromiss in ein Land ausreisen zu lassen. Hoffentlich wird es für die Bevölkerung bis dahin nicht zu teuer.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Auf der ITB in Berlin hat man davon gesprochen, das man hofft, im nächsten Jahr wieder normale Verhältnisse für Ägypten und Tunesienzu haben. Im Klartext heisst das: dieses Jahr ist nix fest, was dorthin an Reisen verkauft wird. Gilt für Flugtage, Abflug- und Ankunftsflughäfen und den Hotels. Möglicherweise wird sich das gegen Herbst/Winter schon eher stabilisieren.

    Das bedeutet aber nicht den selbst geplanten und terminierten Urlaub nicht buchen zu können. Geschäft ist Geschäft und bleibt Geschäft. Was sich daraus realisieren lässt bleibt aussen vor.

    Es bringt aber wirklich nichts, den RV`n oder dem RB auf den Wecker zu gehen, in der Hoffnung, eine verbindliche Auskunft für den Zeitraum xx zu erhalten. Der Wahrheitsgehalt einer solchen Aussage tendiert gegen Null.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    unabhängig von unseren Differenzen würde ich allein aus deiner Sachkunde heraus es bedauern, wenn du deine Ankündigung wahr machst. Aber -wenn schon offene Worte, dann diese auch in deine Richtung- hast du manchmal penetrant und z.T. auch sehr überheblich formuliert. So als hättest du die Weisheit ganz alleine gepachtet. Das war OT.

    Zur Sache hier: ich kann es immer noch nicht glauben, was um einen glasklaren Umstand soviel diskutiert wurde und wird. Der RV hat einen Vertrag gekündigt, er ist im Besitz des Reisepreises, der im jetzt nicht mehr zusteht, und den hat er sofort und unverzüglich zu erstatten. Da gibt`s nix mit warten, bis die airline ihm den Flug erstattet, das ist sein Problem mit der airline.

    Über den dafür notwendigen Zeitraum, den er mit 2 Wochen veranschlagt, kann man streiten. Bringt aber in der Sache auch nichts, weil Verzug nach Überschreitung dieser Frist bei einem Reisepreis von z.B.  € 2.000.-- nur Verzugszinsen von weniger als € 1.-- pro Tag kostet.

    Von mir aus kann man das Thema abschliessen. Die Frage war, wie lange darf der RV das Geld zurückhalten ist doch ebenfalls sonnenklar: überhaupt nicht, es wird lediglich ein organisatorischer Zeitaufwand akzeptiert.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag