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  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Was hier so alles geschrieben wird.........

    Der RV hat nach Angabe des TO eine Willenserklärung abgeben, nämlich innerhalb von 2 Wochen den Reisepreis zu erstatten. Ob beweisbar oder nicht: können wir hier alle nicht beurteilen. Wir dürfen nur nach den Angaben unterstellen, das dem so war: und dann muss der RV in dieser von ihm selbst genannten Frist die Willenserklärung einlösen.

    Nach Verstreichen der Frist macht er sich schuldig !! Gegen seine Willenserklärung, die aber einer mündlich/schriftlich geschlossenen Vertragsbestimmung ( und von der Gegenseite nicht widersprochen ) entspricht.

    Juristisch erst relevant, wenn er überhapt nicht zahlt. Zinsschaden aus Verzug lächerlich.

    Wie kann man sich nur so in seinen Beiträgen verrennen ! Verstehe ich nicht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    na, dann erkläre mir mal, wieso du das völlig anders siehst als ich in einem vorherigen Beitrag geschrieben habe und was darin konträr zu deiner Auffassung ist. Sorry, aber tut mit leid, ich kann dir in letzter Zeit -was deine Kommentare zu meinen Beiträgen angeht- nicht mehr folgen. Wenn du ein Problem mit mir hast -ich bin hier nicht anonym- kannst du es mir gerne durch eine PN erläutern. Mir scheint, die Lobeshymnen von moasik sind dir ein bischen zu Kopf gestiegen. Oder irre ich in dieser Hinsicht ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    rechtlich war das vollkommen in Ordnung: der RV kündigt den Vertrag und avisiert die Rückzahlung binnen 2 Wochen. Man mag darüber streiten, ob diese Zahlungsfrist angemessen ist ( sehe ich nicht so ) oder nicht, aber dann muss man ein anderes Fass aufmachen und dagegen angehen. Was natürlich sachlich totaler Blödsinn ist.

    Ein Vermögensschaden auf Grund der sicher vorhandenen verspäteten Rückzahlung des Reisepreises ist unerheblich. Andere rechtliche Risiken aus dem Verhalten des RV -sprich der Kündigung des Reisevertrages- sehe ich auf Basis der Informationen nicht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn ich das richtig gelesen habe hat der RV die Reise abgesagt ( storniert ) und eine Rückzahlung innerhalb von 2 Wochen angekündigt. An diese Frist ist er gebunden, und grossartige Problem gibt es buchhalterisch/organisatorisch nicht, sie einzuhalten.

    Falls mangels Bonität keine Ersatzreise gebucht werden kann ist das relativ zu spät. Dann hätte der RV sofort auf die Einhaltung seiner von ihm genannten Frist schriftlich hingewiesen werden müssen, und alternativ angekündigt, die Finanzierung einer Ersatzreise nötigenfalls per Kontokorrentkredit  vorzunehmen. Aber dann reden wir natürlich nur über "peanuts".

    Jetzt würde ich auch nur eine "freundliche" Erinnerung schicken.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Völlig einverstanden, aber warum wurde dann überhaupt eine Diskussion in Gang gesetzt ? Und mit was für Argumenten ? Es wurde sich doch nicht mehr mit dem Problem ( und der Frage ) des TO auseinandergesetzt, nein, es gab doch nur Interpretationen über den Tag hinaus, was man dem RV u.U. anlasten könnte. Danach hat der TO doch gefragt. Das war völlig verkehrt, weil da gab es ganz einfach gar nichts. Na denn, finito la musica.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Diese Frage erübrigt sich zu beantworten, sie ergibt sich zwangsläufig: wenn der RV sich korrekt verhalten hat gibt es keine denkbare Alternative, was man tun kann. Ausser, was ich bereits geschrieben habe, wenn er denn real eine Preisangabe bekommt darüber zu verhandeln. Oder eben die Stornierung zu akzeptieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    sorry admins -ist OT- Frage: warum regst du dich so ( in der Sache unangemessen ) auf ? Aus meiner Sicht habe ich in meinem letzten Beitrag die Frage des TO beantwortet, andere Beiträg von mir bezogen sich auf deine Einwände und Vorträge. Ich möchte keinen Streit mir dir, dazu schätze ich zu sehr deinen Sachverstand.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Bringt ja nichts hier um des Kaiser`s Bart zu dikutieren. Daher abschliessend von mir auf die einzige konkrete Frage des TO: ja, das konnte der Reiseveranstalter so machen, wie er es getan hat.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Infos der RVs zu Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @checker-pit:

    auf die letzten Beiträge, die sich darüber wundern, das Flugtage und Flughäfen und Flugziele jetzt und in weiterer Zukunft geändert wurden und noch geändert werden. In Ägypten und in Tunesien wird es noch sehr lange dauern, bis verlässliche Fakten vorhanden sind, und demzufolge eine Urlaubsbuchung -ok., mit Ausnahme der Flugzeiten- eingehalten werden wird.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    wer hat denn hier über die Folgen von Kündigungen des RV gesprochen, und davon, das Verträge einzuhalten wären ? Tut mir leid, da solltest du doch deine Beiträge mal nachlesen und dich hinterfragen, was du eigentlich raten wolltest.

    Ich bleibe dabei: juristisch ist nix einzuklagen, moralisch könnte man über die Höhe des Rabattes verhandeln, oder aber die Stornierung durch den RV hinzunehmen. Die Begründung dafür liegt im unternehmerischen Geschäftsfeld.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Infos der RVs zu Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich muss immer noch staunen, das man nach wie vor vor den Realitäten die Augen verschliesst. Wenn sich in Ägypten die kriegsähnlichen Umstände in Luft aufgelöst haben -wie man liest, nicht sicher- werden doch die paradisischen Umstände wie vor Eintrit der Unruhen nicht eins zu eins wieder hergestellt. Wie denn ? Im Januar und Februar werden die meisten  Urlaubsentscheidungen für das Frühjahr und den Sommer gefällt, und da haben sehr sehr viele eben ein anderen Urlaubsziel gewählt.

    Jetzt kriegen die keinen Flieger und keine Hotels voll. Und dann wird improvisiert. Man konnte in entsprechenden Kommentaren der Medien im Umfeld zur ITB lesen, das man hofft, im nächsten Jahr wieder normale Umstände zu erreichen. Wohl gemerkt, man hofft !!!

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich habe den TO so verstanden, das nur das Schiff Columbus nicht zur Verfügung steht, die Reise selbst ( wohl noch mit offener Preisgestaltung ) aber in unveränderter Form durchgeführt wird. Habe extra noch mal nachgelesen. Und dann gilt selbstverständlich das, was ich geschrieben habe. Nur das andere Schiff wäre über den Rabatt auszugleichen, alternativ eine kostenlose Stornierung, wenn das Schiff eine emotionale Begründung für die Buchung war. Das wurde hier aber so explizit nicht vorgetragen. Juristisch hätte der RV nichts zu befürchten.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    In aller Regel werden Kreuzfahrten auf bestimmten Routen durchgeführt. D.h. also, man bucht in erster Linie "diese" Route, und -zugegeben- vielleicht auch ein bischen das "Schiff". Wenn wie in diesem Fall der Veranstalter als Ersatz anbietet, die Reise zum gleichen Zeitpunkt ( ?? ) mit einem anderen ( neueren ?) Schiff mit einem Rabatt von 10% durchführen zu wollen wird er in der Sache nicht vertragsbrüchig. Er will ja die Dienstleistung termingerecht "liefern", wenn auch in anderer Verpackung. Kann man nicht vergleichen, wenn ein RV z.B. nicht das vertragsmässige Hotel "liefern" kann. 

    Über den Rabatt könnte man u.U. streiten. Wer also mit einem bestimmten Schiff schon div. Reisen gemacht hat, ja für den hat z.B. die letzte Reise einen anderen Stellenwert. Oder auch die Jungfernfahrt mit einem neuen Schiff.

    Ich würde hier in aller Ruhe das Preisangebot abwarten. Dieser Markt ist ja in ständiger Bewegung, und das kann auch mal nach unten gehen. Reden kann man dann immer noch.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisestornierung durch Reederei! Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich könnte mir vorstellen, das hier ein Passus aus dem BGB greift: "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

    Die unternehmerische Entscheidung, wie z.B. hier ein Schiff aus dem Verkehr zu ziehen, darf nicht ausgeschlossen sein. Vor allem dann nicht, wenn es grosse zeitliche Abstände zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin gibt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Im falschen Emirat untergebracht.
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das ist ein sehr guter Vorschlag. Ich teile die Ansicht derer, die das Verhalten des Rechtsanwaltes sehr reserviert betrachten, spricht nicht gerade für sein Fachwissen. Aber im Falle einer Klage würde ich die Forderung nach 100% des Reisepreises nicht zum Gegenstand der Klage machen. Die Formel 100% Rückerstattung plus 50% Schadensersatz ist im Prinzip schon richtig, gilt aber m.M. nach nur, wenn die ursprüngliche Reise nicht angetreten oder wenn sofortiger Rückflug verlangt wurde. Immerhin hat es ja vor Ort Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft gegeben. Ein guter Anwalt sollte es statt mit der pauschalen Forderung von 100% erst mal mit der Addition aller Reisemängel ( Frankfurter Tabelle ) unter der besonderen Bewertung einer nur einwöchigen Reise probieren. Der Schadensersatz von 50% bleibt sowieso aussen vor, aber die Addition der Mängel könnte sogar mehr als 100% ergeben. Ist wirklich ein Fall für einen "Fachanwalt".

    Aber vorsorglich die 100% plus 50% ( unter Vorbehalt einer höheren spezifizierten Forderung ) in der gebotenen Reklamationszeit zu erheben und auf eine Reaktion zu warten ist sicher nicht verkehrt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, das war anscheinend wohl kaum jemand klar, wenn man jetzt hier und anderswo solche Beiträge liest. Die Betroffenen, die ihren Urlaub in Ägypten z.T. weit vorher gebucht hatten, nach Beginn der Krise im Ungewissen waren, stornieren/umbuchen/abwarten und sich für Letzteres entschieden hatten, ja, da gab es zig Beiträge, die geglaubt hatten, das es nach der Beruhigung sofort so wäre, als ob nichts geschehen sei. Also der Flieger geht so wie angegeben, das Hotel wartet nur auf mich.

    Mir hat man hier negative Beiträge vorgeworfen, weil ich behauptet habe, das sogar die Sommersaison gelaufen sei -sprich, wie es mal in den Katalogen gestanden hat- wird es nicht geben.

    Man hat den Kopf in den Sand gesteckt. Was machen Reiseveranstalter z.B., die im guten Glauben in Absprache mit der airline einen Flieger in Hannover zum Zeitpunkt x für erwartete komplette Auslastung gebucht haben, und nun zur Kenntnis nehmen müssen, das es nur 30 Leute geben wird. Der Rest hat storniert oder umgebucht. Gleiches gilt doch auch für die Hotels, aber das schein wohl eher das kleinste Problem zu sein. Was macht man also ? Flugtage ändern, Flughäfen ändern, Zwischenstopps einlegen, um irgendwie auf eine rote Null zu kommen. Die Realität ist jetzt da.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Preiserhöhung nach Buchung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin ein bischen erstaunt, das man hier auf das sogenannte "Maledivenurteil" zurückkommt. Geht meiner Meinung nach an der Sache vorbei. Urlaubsfreude -ob entgangen oder nicht- ist nicht das Thema.

    Wer 2 Monate nach der Buchungsbestätigung feststellt, das er sich in seiner Preisangabe geirrt hat, läuft fehl, wenn er meint, das so ohne weiteres korrigieren zu können. Verträge sind einzuhalten, der Irrtum hätte in der genannten Frist von max. 2 Wochen entdeckt werden müssen. Wenn er den geschlossenen Reisevertrag trotzdem nicht einhalten will wird er vertragbrüchig und ganz einfach dafür pauschal schadensersatzpflichtig. Hatten wir doch alles schon mal in anderen threads hier, oder etwa nicht ?

    Das Problem ist hier die Zeit ( die wir nicht kennen ) bis zur geplanten Abreise. Gebe zu, passiert das alles eine knappe Woche vor dem geplanten Reisetermin wird es schwierig. Wer mit der Begründung der Kündigung des Risevertrages durch den RV sein gezahltes Geld zurückverlangt, Klage zwar ankündigt, wird aber trotzdem erstmal auf das Geld warten müssen, um dieses wieder in eine alternative Reise einzubringen. 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preiserhöhung nach Buchung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Du hast eigentlich gute Karten, weil die Gerichte für die Feststellung eines Irrtumes maximal ca. 10-14 Tage einräumen. Nützt aber nichts, wenn der RV dir die Reiseunterlagen nicht aushändigen wird oder will. Konkreter Vorschlag, falls noch Zeit genug: den RV mit Fristsetzung maximal xxx Tagen ( je nach Reisetermin ) per Einschreiben/Rückschein auffordern, den Reisevertrag einzuhalten. Wenn nicht, siehst du den Reisevertrag also vom RV storniert an, verlangst sofortige Rückzahlung der Anzahlungen und kündigst an, Schadensersatz zu fordern. Die Gerichte billigen in aller Regel 50% der gebuchten Reise zu. Aber gute Nerven brauchst du schon.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise ohne Transfer?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    leider OT, aber in der Sache nicht ganz aussen vor. Ich gehe mal davon aus, das ich diesen von dir zitierten user in einem anderen Beitrag ähnlich wie du in deinen Beiträgen beschrieben habe, aber da warst du damals noch ganz anderer Meinung.

    Mein Vorschlag: seine Beiträge nicht hochzuwerten. Ich gehe hier von einem Dossier aus, was interessierte Stellen ( nicht nur über mich ) errichtet haben. Wer ab 16.02 seinen ersten Beitrag schreibt, gleichzeitig mich aber in meinem ersten von ca. 1200 Beiträge zitiert, darüberhinaus auf eine zeitweilige Kampagne gegen mich vor ca. einm Jahr hinweist ( du hast nur eine Verschwörungstheorie ) , na, da muss nicht nur, da steht System dahinter.  

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flughafen und Abflugtag verändert
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das wäre z.B. der Fall, wenn am Samstag ( dem gebuchten Flugtag ) eine andere Maschine mit freier Kapazität fliegen würde. Nur Kündigung wegen höherer Gewalt nach Gutsherrenart und das wars dann geht nicht !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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