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  • GTI Thread II-Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Schön für dich ! Hast Risiko gebucht und alles bekommen !

    Was ist aber mit den Leuten, die ihren Flug und u.U. sogar ihren Flughafen ein paar Mal verschoben bekommen haben ? Z.B. auf dem Rückflug statt in Nürnberg in Stuttgart landen? Reden die hier auch Blödsinn ? Ich glaube wirklich nicht.

    Du hast mit absoluter Sicherheit keine Garantie bei deiner nächsten Buchung mit GTI, das alles so wieder klappt wie dieses Mal. Und dann schreibtst du vielleicht auch einen anderen Beitrag. Die Grundlage für den günstigen Preis liegen im Transportrisiko.

    Sollte man mit einen rotem "Bepper" auf die Kataloge aufkleben.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • GTI Thread II-Erlebnisse und Meinungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich lache mich innerlich immer ein bischen kaputt, wenn ich in einem thread wie hier bei GTI ( ist auswechselbar mit anderen ) lese, das es in dem Hotel keinerlei Grund zu Beanstandungen gegeben hat. Na, warum wohl ? Dort hat keiner ein Schild auf der Brust "gebucht bei.... ".

    Tja, der Weg ist fast immer das Ziel ( der Unterschiede ). Bin ich erstmal da gibt es nix zu beanstanden, aber: was ist auf der Anreise und der Abreise ? Das Risiko von Abenteuern der dritten Art ist bei Anbieter wie GTI u.a. ungleich höher. No risk no fun, das ist mit dem günstigeren Preis beinhaltet.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Warum sind vor allem Deutsche im Urlaub so reserviert?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, diese sogenannte Offenheit anderer Nationen würde ich mal mit Vorsicht geniessen. Es kann einem passieren, das man mit einem Amerikaner zusammen in einen Aufzug einsteigt, er in seiner offenen Art den "talk" beginnt, und dann sogar bis zum Ausstieg aus dem Fahrstuhl eine Einladung in sein Haus ausspricht. Nur: das gäben dumme Gesichter auf beiden Seiten, wenn eine solche Einladung wahrgenommen würde.

    Wir haben in unseren Urlauben auf der ganzen Welt viele Leute kennen gelernt, wer da immer den ersten Schritt gemacht hat, also nein, könnte ich nie und nimmer festlegen. Aber Menschen sind verschieden, einige können das besser als andere. Ist aber in meinen Augen überhaupt kein Problem, vor allen Dingen nicht im Urlaub.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Man nimmt eben einen Schluck aus der Pulle, wenn sie voll ist. So sind nun mal die Marktgesetze. Preissenkungen sind für Urlauber immer eine Freude, aber sie rekrutieren sich aus den gleichen Marktgesetzen.

    Mein Beitrag bezog sich in erster Linie auf das Verhalten der TUI im April d.J. und aus den kundenorientierten strategischen Planungen.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil I
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich las heute in der SZ, das sich die TUI ihren jetzigen Erfolg im Reisemarkt auch einem Imagegewinn aus ihrem kundenfreundlichem Verhalten anlässlich der Aschewolke zurechnet. Wenn man hier andere threads verfolgt würde ich dem auch zustimmen. Es gibt anscheinend doch Gewinner und Verliererer, wie in fast jeder Krise. Es kommt eben immer darauf an wie man damit umgeht.

    Weiter sagt die TUI, das sie verstärkt ihre Vertragshotel zielgruppengenau ausrichten wird. Leuchtet mir auch ein, da der sogenannte "Kaufhauseffekt" ( alles unter einem Dach ) an den Rändern immer Unzufriedenheit produziert.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Frühbucher-Rabatte - Erfahrungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Über dieses Thema wurde schon oft diskutiert. Wenn man nach den jüngsten Erfahrungen davon ausgehen kann, das ein neuer Katalog nur noch eine relativ "unverbindliche" Preisempfehlung enthält, da tagesaktuelle Preise oder die sogenannten xxler diese Angebote konterkarieren bleibt für Familen mit Kindern, angewiesen auf die Schulferien, wirklich nur noch der Frühbucherrabatt. 

    Geht man ferner davon aus, das die "Katalogpreise" zunächst mal Wunschvorstellungen der RV sind, die aber marktabhängig für die Saison variabel sein werden, sind die Preisnachlässe für das Frühbuchen zumindest ein gutes Angebot. Es wird bessere Angebote geben, aber darauf kann eine Familie nicht unbedingt warten. Und eins sollte auch klar sein: diejenigen, die die Preise kalkulieren, sind nicht von der Sozialstation. Das sind Kaufleute, die knallhart das pro und kontra einbeziehen.

    Was übrigens auffällt für 2011: die Branche schwimmt auf der Welle des allgemeinen Optimismus in Deutschland. Man glaubt, nicht nur knappe Preiserhöhungen am Markt durchsetzen zu können. Das soll man ja an den Schlangen vor den Reisebüros sehen, die sich bis auf die Strasse hinziehen. Und genau so im Internet, wie man hier hört. Ich verfolge Angebote für eine von uns favorisierte Zeit, die im Gegensatz zu 2010 um mehr als 30% angehoben worden sind. Wie gesagt, nachgeben kann man ja immer noch. Ob das gut ist, 2-3 normale Preisanhebungen auf einmal einzufordern wird sich ja zeigen. Man kommt ja von einem tiefen level, erzwungen durch die Rezession.

    Zum Thema: Frühbucher als ein Reinfall hat man nie in ja oder nein einordnen können. Früher eher schon, weil es nur die Komponenten frühbuchen, Katalogpreis und last minute gab. Und last minute ist so gut wie out ! Katalogpreise werden heute ja sehr früh offeriert, und die allgemeine Stimmung kann sich in der Zwischenheit in beiden Richtungen entwickeln.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Druckfehler bei Preisen im TUI Katalog
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Über die Anfechtung durch den RV wg. eines Irrtums haben wir schon in anderen threads diskutiert. Es gab hier eine Frage, bis wann sich der RV auf seinen Irrtum und Rücknahme seines Preises berufen kann. Es muss zeitnah sein, eine Fixierung gibt es nicht. 8-10 Tage, von dieser Frist dürften die Gerichte ausgehen. Längere Fristen würden allerdings einem Organisationsversagen des RV zugeordnet werden, und dann käme er nicht aus dem Vertrag heraus.
    Aber eine Differenz von € 15.000.-- ??? Hier greifen m.M. nach auch frühere Diskussionen über die Verbindlichkeit von Preisauszeichnungen, die hier geführt wurden. Für diesen Fall gehe ich davon aus, das der Irrtum sofort erkennbar gewesen sein muss. Die Dame im Reisebüro, die auf der Verbindlichkeit des Vertrages mit der TUI bestanden hat, müsste eigentlich ein intensives Gespräch mit ihrem Chef führen. Oder besser umgekehrt, der Chef mit ihr.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, zuerst mal danke für die "innere Verteidigung" meiner Positionen. Aber ich kann mich schon ganz gut selbst verteidigen.

    Zum Thema:

    die Quelle ist der Newsletter der Presse- und Öffentlichkeitsstelle des Bundesjustziministerium vom 21.04.2010 zum Thema Flugasche.

    Darin kann man den von mir zitierten Absatz ( w.o. ) wortgetreu nachlesen. Ich muss gestehen, ich habe nach diesem Absatz eingehalten, weil er mir logisch, konsequent und gerecht erschien.

    Bei meiner Nachkontrolle -wg. dir- und vollständiger Nachlese muss ich zugeben, das es später einen Absatz gibt, wonach -wenn der RV nicht kündigt- er in der Pflicht zur Vertragseinhaltung des ursprünglichen Reisevertrages bleibt, auch wenn sich herausstellt, das die Kosten eines anderen Rückfluges teurer sind. Bleibt in seinem Risiko.

    Ich bleibe aber bei meiner Meinung, das sich die beiden Absätze widersprechen. Sie widersprechen auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, weil dadurch die Lasten einer aussergewöhnlichen Situation einseitig verteilt werden. Ich bin -man weiss das- kein Freund der AGB der RV, aber warum hier eine Formalie ( sprich eine Kündigung erst erforderlich sein sollte ) kann sich mir nicht erschliessen.

    Doch formal korrekt: ohne Kündigung des Reisevertrages durch den RV sind keine höheren Kosten für den Rückflug dem Reisenden anzulasten.Ich wäre aber gespannt auf ein echtes Verfahren in der Sache.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    sorry, aber ich habe auch noch andere Interessen und hänge nicht wie andere den ganzen Tag und die halbe Nacht vor meinem laptop.

    Basis ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 und zusätzlich das BGB §§ 651a ff.

    "Wird der Rückflug wg. der Vulkanasche annulliert  k ö n n e n  sowohl der RV wie auch der Kunde den Reisevertrag wg. höherer Gewalt kündigen. Der RV bleibt aber verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird der vom RV organisierte Rückflug teurer als der ursprüngliche Flug müssen sich RV und Kunde die Mehrkosten teilen."

    Daraus geht klar hervor: die Rückbeförderungspflicht des RV ist völlig unabhängig von einer Kündigung des Reisevertrages, egal, wer gekündigt hat.

    Was die RV stört ist der fact, dazu aber die Karten auf den Tisch zu legen. Und wer ein bischen darüber nachdenkt wird anerkennen müssen, das diese Regelung gerecht ist, denn weder RV noch Kunde können etwas für die hier eingetretenen Umstände der höheren Gewalt.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, der RV kann seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Reisevertrag nicht erbringen, also im Falle der Vulkanasche den vereinarten Rückflug zum festgelegten Datum. Er ist aber in der Pflicht, den Reisenden in die Heimat zu bringen. Dazu benötigt er Flüge, die möglicherweise nicht mit seiner kalkulierten Basis ( der Pauschalreise ) zu vereinbaren sind. Das kann ein Linienflug sein, kann aber auch ein leerer Hinflug sein etc. Aber das muss er belegen, wodurch seine höheren Kosten entstanden sind. Er muss also offen legen, was der normale Rückflug aus der Pauschalreise gekostet hätte, und das dem neuen Preis gegenüberstellen. Die Differenz teilen sich RV und Reisendern.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, auf diese Bemerkung würde ich nichts geben. Die abgeschwächte Forderung von FTI mit der Bitte ( Aufforderung ? ) um Teilzahlung war wohl eher ein weiterer Schritt rückwärts, also man rudert nach wie vor zurück. Aber vielleicht zahlen ja auch einige auf diesen Brief, kann ja möglich sein.

    Erst, wenn die Klage auf dem Tisch liegt sollte man sich darüber Gedanken machen. Bis dahin daruf man das ruhig einordnen unter einem "zahnlosen Tiger" !

    Wer eine in seinen Augen berechtigte Forderung hat schreibt keine komischen Briefe, er geht vor Gericht. Alles klar ?

    Um noch was klarzustellen: nur wenn es eine eindeutige nachweisbare Aussage des RV vor Ort gab, das dem Reisenden k e i n e zusätzlichen Kosten entstehen ist auch der Rückflug aussen vor. Ansonsten, bei höherer Gewalt, gilt die Kostenteilung von 50% der Mehrkosten. Das hat mit einer Kündigung des Reisevertrages nicht zu tun.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Hotel wurde geschlossen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wer immer mal die letzten Öffungstage einer Anlage mitgemacht hat weiss, das es im countdown abwärts geht mit der gesamten Qualität. Hier scheint es aber so zu sein, dass das Hotel geschlossen wurde, obwohl es Reisende gab, die über den Schliessungstermin hinaus noch einen gültigen Reisevertrag bis zu einem Datum x hatten. Dazu eine klare Aussage: der RV hat den Reisevertrag gebrochen und ist schadensersatzpflichtig. Haben wir in div. anderen threads oft diskutiert.

    Ich habe immer gesagt, wer vor Ort "unvorbereitet" in diese Bedrouille gerät -ähnlich wie die Info Hotel leider überbucht- kann schnell Fehler machen, weil einem die Leute vor Ort einfach was aufschwatzen, und man eigentlich so schnell wie möglich in die normale Urlaubsroutine kommen will.

    Die Aussage des Anwaltes, das man da nichts machen kann halte ich für einen ganz schlechten Witz. Ich weiss, das Anwälte gern in Forderungen über das Ziel hinausschiessen, um ihre Gebühren hochzuschrauben, und wenn das Gericht dann ein anderes niedrigeres Urteil fällt bleibt man tatsächlich auf anteiligen Kosten sitzen.

    Ich würde dem TO empfehlen, einen Fachanwalt für Reiserecht anzusprechen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das sicher leichter, aber ein guter Antwalt kann auch so vernünftige Forderungen formulieren. Und wie in vielen Streitigkeiten hier im Reiserecht: freiwillig zahlen die RV in aller Regel nur schwäbisch, sprich: wir gebet nichts!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht - ich erfahre das erst vor Ort
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dem Beitrag von privacy ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich glaube, niemand hier zweifelt daran, das Überbuchung ( komplett oder tageweise ) Methode hat, ohne jetzt auf den oder die Schuldigen dafür einzugehen.

    Es muss aber darauf hingewiesen werden, das nur der RV beweislastig ist, dass das gebuchte Hotel ganz oder teilweise nicht zur Verfügung steht. Der Reisende muss gar nichts beweisen, denn wenn er es erst vor Ort erfährt muss er mit einem Fakt leben, Soweit ich mich erinnere hat erstmalig das LG Frankfurt den Mangel der rechtzeitigen Information mit 15% des Reisepreises bewertet. Und das gilt nicht nur bei der Info vor Ort, das gilt auch vor Reiseantritt. Wenn man die Irrtumsmargen der RV bei falscher Preisangabe mit ca. 8 - 10 Tage bewertet sollte dieser Zeitraum auch für relevante Informationen für die nicht Verfügbarkeit gelten. Ansonsten gilt dann ein Organisationsverschulden des RV.

    Ich würde die Justiz nicht unterschätzen. Es gibt eine Tendenz, Manipulationen zu Lasten der Reisenden zu unterbinden. Aber nur wer sich in die Gefahren eines Prozesses begibt kann dafür die Früchte ernten. Mit guten Worten -auch guten Argumenten- gibt es vom RV nichts !!!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Dazu müsste es aber eine spezifizierte Rechnung geben, wenn man Teilzahlung verlangt für  "angeblich" unstrittige Positionen. Das könnten z.B. die 50% Mehrkosten des Rückfluges sein gegenüber den includierten Rückflugskosten aus der Pauschalreise. Wenn ich hier richtig mitgelesen habe gibt es aber keine solche spezifizierte Forderung seitens FTI. Keep cool !!

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • BGH: aktuelles Urteil bei Zugverspätungen zum Flughafen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Der BGH hat ganz aktuell mit AZ Xa ZR 46/10 einem Reisenden Schadensersatz zugesprochen, der mit einem"Rail & Fly Ticket" in einer Pauschalreise einen Zug benutzt hatte, so das er bei rechtzeitiger Ankunft 2 Stunden vor Abflug zum Einchecken bereit gewesen wäre. Der Zug hatte aber 2 1/2 Stunden verspätet.

    Der RV hatte sich verteidigt, das mit dem Ticket nur eine Kostenersparnis angeboten worden sei, aber damit keine Leistung aus dem Pauschalpaket. Schon das Amts- und das Landgericht Frankfurt hatten dies aber abgelehnt. Begründet hat der BGH das mit einer konkreten Werbeaussage des RV, wonach der Reisende doch bequemer den "Anreise-Service" benutzen sollte. Damit wurde nach Auffassung der Gerichte der Ansicht des RV widersprochen.

    So schön das für den Kläger gewesen sein mag, die RV werden das leicht mit kleineren Änderungen in ihren Werbeaussagen bzw. in ihren AGB abfedern.

    Positiv ist aber, das sie "missverständliche" Angaben oder Aussagen nicht nach Gutsherrenart zu ihren Gunsten auslegen dürfen, und sie zwingt, sich in Zukunft nicht nur darin klarer zu positionieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Flugzeiten - keine Flieger mehr! Wer zahlt die Entschädigung?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich neige auch zu der Ansicht, das es wg. des Gesamtproduktes "Pauschalreise" in erster Linie den Anspruch gegen den RV gibt. Das RB fungiert als Erfüllungsgehilfe, und hat in dieser Funktion auch die falschen Flugzeiten weitergegeben. Es gibt kaum Tätigkeiten des Reisebüros im Kundenverhältnis bei einer Pauschalreise, die für sich allein in deren einziger Zuständigkeit sprich auch dann gleich Haftung anzusiedeln sind. RRV u.ä. ist natürlich aussen vor.

    Der Reiseveranstalter haftet daher für seinen Erfüllungsgehilfen. Er kann wiederum in seinem Innenverhältnis das Reisebüro in Regress nehmen, denn letztendlich soll nur der wirklich Schuldige für den Fehler gerade stehen. Und man bedenke in diesem Zusammenhang auch das Insolvenzrisiko. Ein kleines RB ist m.M. stärker im Risiko als ein ( grosser ) RV.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @mosaik:

    Das sehe ich ein bischen anders. Und so habe ich es auch geschrieben. Ich sprach von einer Klageandrohung, sprich: ich trete die Reise an, und wenn ich die im Katalog versprochenen Annehmlichkeiten des Schwesterhotels nicht nutzen kann ( weil im stationären Hotel nicht vorhanden ) werde ich hinterher klagen. Alternativ: eine Reisepreisminderung ebenfalls einverständlich vor Reiseantritt.

    Richtig ist aber: es bedarf einer Bestätigung des RV vorab, das es den Tatsachen entspricht, wonach das Schwesterhotel wg. Renovierungen geschlossen ist. Und es ist genau so richtig, das es möglich wäre, die Annehmlichkeiten dann auch im eigentlichen Zielhotel vorzuhalten. Da stimme ich dir voll und ganz zu.

    Mir ging es in erster Linie um den Fakt: entweder stornieren oder umbuchen. Da geht auch noch was anderes.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisminderung aufgrund Schließung des Schwesterhotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn die im Katalog versprochenen resourcen des Schwesterhotels nicht benutzt werden können ist das auf jeden Fall ein Reisemangel. Doch es gibt natürlich mehr Rechte als kostenlos stornieren bzw. Umbuchen. Unbestritten kann der RV den Reisevertrag nicht einhalten. Das berechtigt Schadensersatz, der aber -wie hier als dritte Variante meistens unterschlagen- nur mittels Klage oder zumindest Klageandrohung erreicht werden kann. Freiwillig gibt`s nichts !!! Da hier rechtzeitig informiert wurde muss man auch vor Reiseantritt sich entscheiden. Nehmen, was der RV anbietet ( kostenlosen Storno oder Umbuchung ), dann geht aber hinterher gar nichts- oder Forderung einer Minderung des Reisepreises mit Klageandrohung ( empfehle zur Orientierung der Forderung die Frankfurter Tabelle ). Ihr habt ja die Annehmlichkeiten des Schwesterhotels benannt, die jetzt entfallen würden.

    Aber: die Frage ist natürlich auch berechtigt, will man sich vor dem Urlaub mit Streit, Anwalt und Gericht beschäftigen ? Oder ist ein sauberer Schnitt -schade, nicht möglich- besser zu aktezptieren ? Zu dem Reisetermin dürften doch noch attraktive Alternativen bestehen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Magic Life Kalawy Beach
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Würdest du im Süden von Bayern wohnen hättest du Alternativen bei den österreichischen Anbietern ( Gulet, Bentour, ITS-Billa ) ex Salzburg, Linz oder Innsbruck. Wir sind übrigens jahrelang in die ML-Clubs via Österreich gereist, bis die TUI das Sagen übernommen hat. Dann war`s mit den Preisvorteilen vorbei.

    Aber nach meinen Eindrücken ist Österreich heute eher teurer als die TUI, Ausnahmen sind natürlich möglich. Doch buchen für den August: keine Chance auf günstige Preise. Leider. so ist der Markt. Ich sag das ungern als Verbraucher, aber wenn ich zu bestimmten Zeiten die Kontingente 3mal verkaufen könnte, warum sollte ich dann den Preis reduzieren ?

    Gruss Gabriela

    Archiv

  • Änderung AGB s nach Buchung möglich?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich verstehe nicht, wie man hier mal wieder einen beschwichtigenden Beitrag schreiben kann. Es ist eine Unverschämtheit, die Zahlungsbedingungen einseitig abzuändern und auszuführen. Man soll ja nicht vergessen: das sitzen beim RV keine Laien, die vielleicht in Unkenntnis eine falsche Entscheidung fällen, nein, da darf man schon Absicht unterstellen und auf die Unkenntnis hoffen.

    Hier geht es auch nicht um Zinsverlust, der sicher im minimalem Bereich liegt. Keine Frage, aber da gibt es weit schwer wiegendere Folgen. Ich spreche jetzt ganz allgemein, aber es gibt sehr viele Familien, die ihren Finanzrahmen auf Kante abgesteckt haben. Sie nutzen einen Kontokorrentkredit aus, jonglieren mit Zahlungsausgängen und entsprechend natürlich Zahlungseingängen. Früher wurde ein Überschreiten des vereinbarten Kontokorrektkredites von den Banken geduldet und die Überschreitung mit einem höheren Zinssatz versehen, wenn der Sachbearbeiter des Kunden sein ok gab. Heute geht das nicht mehr, da greifen nach den Beschlüssen von Basel 2 sofort die Bremsen der Banken und sie führen dann Zahlungen/Abbuchungen nicht mehr aus.

    Es kann also passieren, das auf Grund der höheren Abbuchungen im Saldo der Kontokorrentrahmen überschritten wurde, und daher Abbuchungen/Überweisungen nicht mehr ausgeführt wurden. Dann werden Lastschriften zurückgegeben, es entstehen Kosten und vor allen Dingen: es gibt Rückfragen nach der Kreditwürdigkeit und Eintragungen bei der Schufa u.ä. Instituten.

    Und deswegen ist das Verhalten des Reiseveranstalters selbstgefällig, rechtsresistent und unverschämt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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