98563 emails
geist333
Beiträge
-
Hier tippen und 1500€ gewinnen! -
Recht bei Verkürzung der ReiseSo nachdem jetzt alles in "Sack und Tüten" ist, ein kurzes Update /Nachtrag zum Fall.
Gebucht wurde die 11-tägige Reise zum Gesamtpreis von grob2600€ über Holidaycheck beim Veranstalter Vtours.
Wie bereits geschrieben, wurde der Rückflug abgesagt und eine Umbuchung mit Rückreise einen Tag früher angeboten. Als Entschädigung wurden mir dafür 80€ gesamt angeboten. Eine Recherche ergab, dass der Rückflug so tatsächlich nicht möglich ist. Desweiteren ergab die Recherche, dass einen Tag später auch ein Rückflug nach TXL möglich wäre.
Mit zwei Anrufen wurde versucht, eine höhere Minderung zu erreichen ( Zu diesem zeitpunkt war die Höhe noch nicht definioert, 80€ erschienen mir für einen Tag weniger jedoch deutlich zu wenig). Als Alternative erfragte ich, was mich eine Umbuchung auf Rückreise einen Tag später kosten würde ( ein solches Angebot war im Internet via vtours zu finden). Antwort seitens Vtours war sinngemäß: "80€ und nicht mehr, wenn Sie einen Tag später zurückfliegen wollen stornieren Sie und buchen neu."
Daraufhin habe ich dann erstmals mit meinem Anwalt befragt, wie er das sieht. Minderung in Höhe von 1/11 wäre gerechtfertigt. Diese wurde dann von mir via email gefordert.
Ergo Meine Anrufe /Emails bei Vtours mit Forderung nach höherer Entschädigung bzw die Frage, was mich eine Umbuchung auf einen Tag später kosten würde, wurde jeweils mit "Mehr gibts nicht" oder "Umbuchung nicht möglich" abgewehrt.
Daraufhin habe ich mich nocheinmal mit meinem Anwalt zusammengesetzt. Als weitere Alternative wurde ein Flug von / ab Schönefeld gefunden, der zu únseren Reisedaten passt. Dies wurde auch von vtours via Hollidaycheck angeboten, aber für 3100€ (also 500€ Mehrkosten)
Nun wurde also der Anwalt aktiv und hat entweder eine Minderung in Höhe von 1/11 oder Alternativ die Umbuchung auf Schönefeld zu Lasten des veranstalters gefordert.
Am Schriftverkehr ist zu ersehen, dass das ganze nun in die Leitungsebene (aber nicht in die Rechtsabteilung) eskaliert wurde.
Dort hat man dann entschieden, mir das Angebot zu machen, den Rückflug einen Tag später zu nehmen. Die zusätzliche Nacht würde mir nicht berechnet.
Mehrkosten dafür entstehen mir nicht.
Fazit:
Nachdem ICH gegen die Wand gerannt bin, hat das Schreiben vom Anwalt dafür gesorgt, dass ich nun ohne Mehrkosten einen Tag länger Urlaub habe.(Die Alternative via Schönfeld zu den gebuchten Daten wäre für vtours allerdings teurer gewesen)
Diesen einen Tag länger hätte ich sogar bezahlt, wenn man mir bei meinen ersten beiden Anrufen gleich ein vernünftiges Angebot gemacht hätte bzw. ich wenigstens das Gefühl bekommen hätte, man würde ich ein wenig Gedanken machen. -
Recht bei Verkürzung der ReiseHallo an alle,
ich warte noch auf die endgültige Bestätigung, nur vorab soviel:
Das Fax meines Anwalts hat definitv Eindruck hinterlassen.
Habe heute ein für mich sehr günstiges Angebot vom Reiseveranstalter bekommen, welches ich angenommen habe.
Sobald das alles bestätigt ist, werde ich euch berichten wie es ausgegangen ist und auch den Veranstalter nennen. -
Recht bei Verkürzung der ReiseÜbrigens sorry für die vielen Rechtschreibfehler aber ich Tipp vom Handy und dazu t9 macht manchmal komische sachen
-
Recht bei Verkürzung der ReiseLeistung war Übernachtung mit FrühstücK. Hier war die Pauschalreise günst als die buchu einzeln. Das mit sxf oder alternativ der minderun 1/11 steht ja jetzt als Forderung. Nur das mit in Frieden wird schwer

wie gesagt ich habd ja probiert aber seitens Veranstalter wollte man sich überhaupt nicht bewegen -
Recht bei Verkürzung der ReiseHotel ist das Quinta Do Mar Da luz
-
Recht bei Verkürzung der Reise@vandchmeling
Du kannst mir ja mal deine mailadresse zukommen lassen, dann schick ich dir die Mail vom reiseveranstalter.
glaub mir an drn Angaben ist nix falsch. Und wie gesagt, ich hab meine Forderung auch per Mail geschickt. Daraufhin wurde nach nochmaliger Prüfung auch weiter auf die 80€ bestanden. Daher hast jetzt der Anwalt. Was hätte ich denn sonst noch tun können? -
Recht bei Verkürzung der ReiseIch Hans erst zweimal telefonisch und dann einmal per Mail probiert.und alles was man mir bietet sind 80€ gesamt
-
Recht bei Verkürzung der ReiseReise ist Ende Oktober.(Ferien)
das ich das so mache hängt auch n bissl von der Reaktion des Reiseveranstalters ab. Ich hatte ja angerufen und versucht mit denen zu reden. Es gibt vom Reiseveranstalter auch ein Angebot im Internet, wo die Reise einen Tag später endet. Auf meine Frage was mich eine Umbuchung dahingehend kosten würde bzw. ob man mir ein entsprechendes Angebot machen Könnte kam nur:" Ist nicht möglich, unsere flugabteilung hat alle Alternativen geprüft. Was anderes als den Flug montags können wir nicht anbieten. Sie können ja stornieren und das Angebot neu buchen." Sorry aber da gehen mir die nackenhaare hoch. Das etwas schiefgehen kann erleb ich im Job täglich. Man muss dann aber sehen wie man die Kuh vom Eis bekommt. Wenn aber jemand seine Arbeit nicht vernünftig machen möchte und mich verschaukeln möchte geh ich auf die Hinterbeine. Ich hab am Telefon eher das Gefühl gehabt ich soll mich mal schnell mit der Stornierung anfreunden als das man sich wirklich Gedanken machen will. -
Recht bei Verkürzung der ReiseDie 2600€ sind korrekt. Es handelt sich um eine Reise für 2 erwachsene und 2 Kinder mit Übernachtung / Frühstück. Die Minderung wurde von mir beim Veranstalter angemeldet und von diesem abgelehnt, mit der begründu dass eine Nacht halt nur 80€ kostet.
Nun wird der Anspruch auf Minderung mit dem alternativvorschlag der Umbuchung auf Schönefeld auf kosten des Veranstalters als nächstes durch meinen Anwalt angemeldet. Dieses Verfahren läuft jetzt.
-
Recht bei Verkürzung der ReiseKlar kann ich das verraten.
Gebucht war ein 11tägige Reise von der ein Tag nicht durchgef wird. Daher Minderung um 1/11 oder alternativ umbuchung auf Schönefeld ( dort gibt's die Reise zu meinen Terminen) -
Recht bei Verkürzung der ReiseSoweit mir das nicht vollständige Urteil vom Amtsgericht Hannover (Hannover (Az.: 426 C 9598/11 / siehe auch
http://www.focus.de/reisen/diverses/tourismus-abflughafen-verlegt-anspruch-auf-schadenersatz_aid_891629.html)
zu verstehen ist, ist dort der Sachverhalt aber ähnlich. Hier wurde die Reise um einen Tage verschoben und ein anderer Flughafen vom Veranstalter angeboten. Die Familie hat dort gekündigt und die komplette Reise als Schadensersatz gefordert. Erhalten haben Sie dann Schadensersatz in Höhe von zwei Tages-Reisepreisen. Bis auf die Störung der Nachtruhe und dass ich die Reise zu den geänderten Terminen antreten würde ist der Fall nach meinem Verständnis ähnlich gelagert. Auch die Ankündigung im Vorfeld (hier drei Monate vorher) ist ähnlich. -
Recht bei Verkürzung der ReiseDas ein Forum keine Rechtsberatung ist, ist mir vollkommen klar.
Ich bin wohl nur etwas angegengen, weil hier ich den Eindruck habe , dass ich mir unterstellt wird nicht verstehen zu wollen.Ich nehme das schon auf, was geschrieben wurde ich hintergfrage nur halt gern
.
Ich möchte aber nur alles verstehen, das ist wohl mein Fehler.
Sorry, aber der Beitrag von fraenni, war kurz und sachlich (wenn auch in meinem Sinne).
Andere Beiträge erwecken eher den Eindruck "ist so","Willst wohl nicht verstehen" "Geh mal zu Gericht wird ja lustig". Ich mage es ja gerne glauben nur den Hintergrund möchte ich halt wissen und verstehen.
Kurz ich möchte niemanden persönlich angehen, sollte das passiert sein --> Sorry
.
Nur bitte verzeiht mir wenn ich auch die Hintergründe verstehen möcht und dazu gehört für mich halt verschiedene Meinungen zu hören und deren Zustandekommen zu verstehen. -
Recht bei Verkürzung der Reisevonschmeling:
....
Sorry, aber so einen kompletten Mumpitz liest man auch nicht alle Tage?!
Dies ist nicht >>die Sendung mit der Maus<<!Sorry, ich bin kein Experte im Reiserecht, deshalb versuche ich auch hier Meinungen und Informationen zu sammeln. Aber das was du hier schreibst ist Mumpitz.
Beim Vertragsrecht schuldet der Verkäufer dem Käufer eine Sache im einwandfreien Zustand. Kann der Verkäufer nicht leisten, hat der Käufer das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. .Das ist hier eindeutig nicht der Fall. Der Verkäufer versucht zwar eine Änderung des Vertrags zu erreichen, kann dies aber nicht ohne das gegenseitige Einverständnis.
Ich habe aber nciht die Pflicht vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann und wird nur gegen angemessene Minderung / Entschädigung passierenNun mag es im Reiserecht ja Einschränkungen geben, die ich nicht kenne. Aber die Hinweise wo genau diese Einschränkungen sich herleiten bist du bisher schuldig geblieben. Du hast sicher deine Erfahrungen oder Meinung, wie das so gehandhabt wird. Der rechtliche Hintergrund ist mir aus deinen bisherigen Ausführungen nicht klar geworden. Ich möchte vor einem Rechtsstreit halt auch die andere Sichtweise vertstehen. Von daher nocheinmal explizit meine Bitte an dich:
kannst du mir bitte die entsprechenden Urteile oder Pargraphen nennen, nachdem eine Minderung nur in Höhe des vom Reiseveranstalter gennanten Übernachtungspreises zulässig ist? -
Recht bei Verkürzung der ReiseOben im link/www.reiserecht-roth.de/html/minderung.htm
Im ersten Absatz ist beschrieben wie der tagespreis ermittelt wird. Demnach wird bei reisemängeln nicht zwischen Transport und unterkunft unterschieden. Tagespreis ist halt Preis der Reise geteilt durch Tage.
Und im Vertragsrecht wird nicht unterschieden ob der Mangel erst auf der reise, kurz vorher oder länger bekannt ist. Die Reise hat schlicht einen Reisemangel.
Anders könnte man sich auch eine Konstellation ausdenken:
Der Reiseveranstalter bietet eine Reise an, bei der er weiss, das der Flug so nicht durchgeführt wird und bucht dann entsprechend um. Der Kunde muss dann eine Reise bezahlen, die er so nicht gebucht hätte oder wieder neu nach einer passenden Reise suchen. Dies ist entweder zeitaufwändig oder nicht möglich. -
Recht bei Verkürzung der Reisehttp://www.reiserecht-roth.de/html/minderung.htm
danach aber nicht
-
Recht bei Verkürzung der ReiseEs gibt eher Urteile, die weniger als einen Tagessatz zusprechen ... !
Die hätte ich gerne;-))
Ich finde nur z.Bsp. die Tabelle des ADAC:http://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-ADAC-Reisepreisminderungstabelle_212238.pdfdie nach diversen Urteilen 100% des Tagespreises zusprechen.
-
Recht bei Verkürzung der ReiseRSV nicht aber n Bekannten als Anwalt ;-))
Gibt es denn Urteile oder so, die belegen, dass nur eine Minderung um den angeblichen Tagespreis gerechtfertigt ist? -
Recht bei Verkürzung der ReiseUnd aus welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt sich das?
Ich habe nach meinem Verständnis einen gültigen Vertrag geschlossen. Die Reise ist nun von Mangelhaft. Unabhängig davon, ob ich nun vor Ort bin oder bereits vorher angekündigt wurde, dass in der reise ein Mangel vorliegt.
Eine Änderung des Vertrags bedarf der Zustimmung beider Parteien. Solange ich diese nicht gebe, müsste der Veranstalter die reise so wie vereinbart durchführen. Dies kann er nicht.
Also habe ich das Recht zur Minderung oder Alternativ eine Ersatzbeschaffung des geschuldeten Gegenstands durchzuführen. Den daraus entstehenden Schaden müsste der Vertragspartner erstatten. Ich hab mal geschaut, die einen Tag kürzere Reise wäre genauso teuer, wie die von mir gebuchte. Alternativ wäre ein Flug ab Schönefeld statt Tegel zu den von mir gewünschten Terminen möglich. dieser ist nur teurer als das von mir gebuchte Paket.
Ich sehe da den Zusammenhang, dass aufgrund der Flugstreichung die Alternativangebote nun tuerer geworden sind.
Ich lass jetzt aber erst mal den Anwalt ran, soll der sich mal kümmern. -
Recht bei Verkürzung der ReiseSo wurde es mir mitgeteilt, dass der Tagessatz des Hotels 8߀ beträgt. Nur wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Ich habe ja einen gültigen Vertrag. der aber so nicht erfüllt werden kann. Warum beträgt die Minderung nur den vom Reisebüro vernaschlagten Tagessatz des Hotels und nicht anteilig vom Reisepreis?
Viel ärgerlicher finde ich, dass ich ,sofern ich der Stornierung zustimme, wieder mit der Suche nach einer passenden Reise von vorn anfangen kann. Das kann wieder Tage dauern und ist echt ansttrengend.