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  • Irreführende individuelle Veranstalterangaben, Reisepreisminderung
    GekasG Gekas

    Wir hatten einen Wellnessurlaub im Dezember /Januar in türkischem Hotel geplant. Nach Buchung und Bezahlung der Reise fragten wir aufgrund mittlerweile vorliegender Hinweise mehrfach beim Veranstalter nach, ob der Bereich durch Baumaßnahmen beeinträchtigt wäre. Dies wurde jeweils schriftlich verneint. Vor Ort erwes sich der gesamte Bereich aufgrund Lärm, Baustaub etc. als nicht nutzbar, zudem waren z.B. Sauns und Massageräume nur ersatzweise behelfsmäßig eingerichtet (Beweise wie Fotos, Bestätigung anderer Gäste und Protokoll der Reiseleitung liegen vor). Es geht hier meines Erachtens nicht nur um eine Minderung aufgrund der Baustelle, sondern zusätzlich um die bereits vor Reisebeginn vom Veranstalter betriebene Irreführung durch falsche Aussagen nach angeblicher Abstimmung mit der Agentur vor Ort.
    Hat jemand Erfahrung, wieviel Prozent Reisepreisminderung in diesem Fall möglich/üblich sind ?

    Danke

    Gekas

    Fürchte die Griechen insbesondere wenn sie Geschenke bringen

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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