Hallo,
das ist schon sehr aergerlich, was Dir widerfahren ist. Wie ich Deiner Darstellung entnehme, hast Du Dich gleich mehrfach an den Reiseveranstalter gewandt um abzufragen, ob diese Servicebereiche auch tatsaechlich uneingeschraenkt angeboten werden. Aber wieso mehrfach? War Dir bekannt, dass in diesem Bereich Bauarbeiten stattfanden?
Warum hast Du vor Ort den Reisevertrag nicht fristlos gekuendigt, da Du doch nachweisen konntest, sogar schriftlich, dass dieser Servicebereich uneingeschraenkt nutzbar sei. Das waere dann fuer den Veranstalter teuer geworden.
So wirst Du sicher lediglich nach der Frankfurter Tabelle entschaedigt werden, da eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder nur eingeschraenkt vorhanden war. Vielleicht wird ein guter Anwalt aufgrund der Vorgeschichte ein bisserl mehr rauskitzeln......
Ich wuensche Dir viel Erfolg!
Viele Gruesse
bernardo2001