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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @gitti125 sagte:

    @hainza
    Dann hoffe ich, dass sie weiterhin alles richtig machen und die genutzten Flüge aus den Schadensmeldungen bei Kaera auch entfernen bzw. melden.

    Ja, das hoffe ich auch, weil alles andere wäre Betrug bzw. der Versuch sich unberechtigt Leistungen zu erschleichen. Da bin ich ganz deiner Meinung. Aber wenn ich einige Beiträge gelesen habe, haben schon User dem Versicherer mitgeteilt, dass sie ihre Schadensmeldung reduzieren wollen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:
    .

    M.E. verschafft man sich allerdings einen Vorteil - z.B. gegenüber jenen Reisenden, die voll bezahlt hatten und deren Flüge (Linie) dennoch storniert wurden.

    Das ist zweifelsfrei richtig. Aber den Vorteil erlangt man , weil man einfach Glück gehabt hat, dass die eigenen Flüge anders von TC ( Linie, etc) abgewickelt wurden, als die von den anderen Reisenden. Man erlangt den Vorteil nicht auf Kosten der anderen Reisenden.
    Und möchtest du dafür plädieren, dass es allen gleich schlecht gehen soll.
    Moralisch ein guter Ansatz, aber dann kannst du nicht mehr durch eine deutsche Fußgängerzone laufen ohne handeln zu müssen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @etlaeuft

    ja, kann man so sehen und auch wieder darüber streiten, was eine "unmißverständliche" Absage ist und welcher Form diese Bedarf.

    Aber unabhängig davon, ist der entstandene Schaden für die Insolvenzmasse vermutlich sehr klein. Und den tatsächlich entstandenen Schaden kann der IV höchstens geltend machen. Also ..... geringes Risiko, oder ?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    Du hast gegen die Vorschriften der InsO verstoßen und dir mit der Nutzung des Fluges einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft.

    ich vermute, du meinst einen materiellen Vorteil , oder ?
    Aus welchem(n) Paragraphen des Insolventrechtes leitest du diese Aussage ab ?

    In jedem Fall haben sie sich vermutlich eine Spaß-Vorteil gegenüber ggf. falsch informierten Betroffenen verschafft. Aber das hat ja nichts mit Insolvenzrecht zu tun.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @haberling sagte:

    In diesem Satz liegt der Hund begraben:

    Keiner kann da eine sichere Aussage machen. Dafür müssten erst Gerichte bemüht werden.

    Aber ich kann dir meine persönliche Risikobewertung mitteilen:

    Szenario 1: Flüge nicht nutzen
    Ergebnis: Keine Reise oder komplett neu bezahlen.
    Finanzieller Verlust:
    evtl. 90% weil Versicherungssumme nicht reicht
    evtl. 0%, wenn Staatshaftung ( wer glaubt daran ? )

    Szenario 2: Flüge genutzt, Hotel neu gebucht.
    Ergebnis: schöne Reise, Hotel zwei mal bezahlt
    Finanzieller Verlust:
    Kosten für Hotel
    Risiko: Insolvenzverwalter macht Schaden wegen genutzter Flüge geltend.
    --> wie hoch kann der Schaden sein ? Die Fluggesellschaft hätte den Flugpreis nicht an TC zurückerstattet, bei so kurzfristiger Stornierung. Also werden das Peanuts sein die hier ggf. als Schaden geltend gemacht werden könnten.
    Chance: Ein kleiner Teil der Hotelkosten werden auch noch von der Versicherung erstattet.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    "Leider können daher alle Gäste der genannten Veranstaltermarken mit Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. .... .
    Da steht nicht "Reisen Sie mal locker los, s´wird scho wern!".

    Da steht aber auch nicht "Leider dürfen daher alle Gäste .... nicht antreten."
    Dass man die Reise sehr wohl antreten kann, haben ja einige schon bewiesen, sogar mit Flügen aus der TC Reise.

    Die Info von TC, die du zitierst, ist doch nur die einfachste Info um sich pauschal ggf. abzusichern.
    Ich glaube, dass alle die die Flüge genutzt haben, alles richtig gemacht haben.

    Und das was du, vonschmeling, hier bzgl. der Flüge erzählst, mag deine eigene feste Überzeugung sein, aber mehr auch nicht. Aber du verunsicherst damit natürlich einige sehr.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @henri09 sagte:

    Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

    Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
    Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
    Das meine ich ganz ohne Ironie.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    Meine Anmerkung zur Staatshaftung:

    Man sollte die EU-Richtlinie lesen

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=de#d1e1681-1-1

    Besonders hier am Anfang den Punkt (40), in dem beschrieben ist, welche Absicht mit der folgenden Richtlinie  verfolgt wird bzw. welche Standpunkte die Richtlinie berücksichtigen sollte.

    Dann natürlich das Kapitel 17 dieser Richtlinie.

    So, und dann sollte man den Gesetzestext lesen, mit dem u.A. diese Richtlinie in Bundesgesetz umgewandelt/eingeflossen ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html

    Und dann kann man zu einem Anwalt gehen der sich, ob der ganzen weichen Begriffe in den Richtlinien und Gesetzestexten,  riesig freuen wird hier Tätig werden zu können, oder aber auch nicht, da der Streitwert relativ gering ist.

    Meine ganz persönliche Meinung: Das was im deutschen Gesetz steht, insbesondere der Teil mit der Haftungsobergrenze eines "Kundengeldabsicherers", ist nicht besonders glücklich formuliert und läßt sehr viel Interpretationsspielraum zu.

    Bauchgefühl: Egal wie es ausgehen würde, es wird lange dauern und letztendlich nur eine Gesetzesänderung nach sich ziehen.

    Aber ich fände es toll, wenn jemand klagen würde.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @sense82 sagte:

    Auch interessant:

    Reicht das Insolvenzgeld?
    Die Meinungen hierzu gehen auseinander. Im Topf des Insolvenzabsicherers Zurich sind 110 Millionen Euro. Diese Summe steht allein für Thomas Cook zur Verfügung. Dennoch könnte das Geld knapp werden: Jüngsten Angaben zufolge sind in Deutschland 660.000 Buchungen betroffen – und nicht wie ursprünglich angenommen 150.000.
    Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 Prozent der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen.

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/27/insolvenz-von-thomas-cook-fragen-und-antworten/

    Das ist zuerst einmal auch nur eine Aussage einer "Zeitschrift/Touristikportal/was auch immer". Da dort keine belastbare Quelle genannt wird, kann es sein dass die Aussage stimmt, muss sie aber nicht.
    Ich würde mich hier ausschließlich auf schriftliche Aussagen/Publikationen des leistenden Versicherungsunternehmens verlassen. Alles Andere ist Spekulation.

    Meine Erfahrung sagt mir: Versicherungsunternehmen gehen nur ganz, ganz selten in Vorleistung an Jemanden , wenn sie annehmen müssen, dass sie sich das Geld von genau dem selben "Jemanden" später wieder anteilig zurückholen müssten/wollten/sollten.
    Aber auch das kann natürlich in diesem Fall anders sein. Das weiß nur die Versicherung selber.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen

    Ja, das steht da. Und was bedeutet "unverzüglich" im Fall von Gesetzen ? --> Selbst der einfachste Weg, nämlich mal Wikipadia zu fragen, würde dir helfen zu erkennen dass deine Aussage:

    und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

    allein deine subjektive Interpretation ist.

    Wenn man das als solche aus deinen Antworten herauslesen könnte, wäre es ja noch ok, Aber das ist leider nicht erkennbar.
    Daher kann ich viele der Forumsteilnehmer verstehen, die deine Aussagen in Zweifel ziehen und ich kann den Forenbetreiber/Admins nicht verstehen, dass sie dich so unreflektiert vor aller Kritik in Schutz nehmen.

    Das Obige war wieder mal so eine Aussage, wo man deine "Unwissenheit" in diesem Fall sehr schön nachweisen kann.

    Wer selber lesen möchte : https://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

    "Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt."

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    @mucmuli
    Du solltest davon ausgehen, dass der Versicherung die gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und sie sich entsprechend verhält.

    Der war gut.
    Man kann hoffen, dass sich die Versicherung an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Aber es gibt so viele Fälle, wo die Versicherung ihre eigene Auslegung gerichtlich versucht durchzubringen oder sich mir Prozessmarathons und Hinhalte-Taktiken versucht um Zahlungen herumzukommen.

    Ich hab das schon geschrieben: In dieser Situation ist sich jeder selbst der Nächste.

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  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @vonni72 sagte:

    Trotzdem hab ich gestern Abend mal das Hotel angeschrieben. Eben kam die Antwort – Thomas Cook hat ALLE Buchungen storniert!
    Ich weiß gerade nicht, was ich dazu sagen soll – wir Reisende sind eh schon alle finanziell geschädigt – warum bekommen wir keine ehrliche Aussage über den Stand der Dinge?

    TC betreibt natürlich auch Risikominimierung. Die wissen heute auch noch nicht , wie sie in zwei Wochen da stehen. Also erst einmal stornieren ist ein logischer Schluss, da grundsätzlich , ja nach Vertrag mit den Hotels, eine späte Stornierung teurer für TC ist (ggf sogar Schadenersatzforderungen) , als eine Frühe.
    Die Hotels später wieder zu buchen (dann ggf. gegen Vorrauskasse oder Bankenbürgschaft) steht TC ja dann immer noch offen.
    Also ich denke, dass ist die Logik die dahinter steht und die spätestens jetzt, wo alles unter dem Insolvenzverwalter steht, auch so gemacht werden muss bzw. üblich ist.

    Aber die Stornierung des Hotels für Januar sagt noch nichts darüber aus, ob die Reise am Ende nicht doch stattfindet.

    Und aktuell ist sich jeder selbst der nächste.
    TC, der Reisende, der Reisevermittler, die Versicherung, etc. Da kannst du auf "kulantes Verhalten" hoffen, aber es nicht erwarten.

    Meine Meinung

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @ponyhof1960 sagte:

    Guten morgen,
    Ich habe für nächstes Jahr in Griechenland gebucht und gerade mit der Reservierungsabteilung meines Urlaubshotels telefoniert.
    Dort wurde mir bestätigt das alle Buchungen für nächstes Jahr
    von Thomas Cook storniert sind.
    Reicht es aus, mir das schriftlich vom Hotelier bestätigen zulassen um jetzt nicht auf einer eventuellen Doppelbuchung
    sitzen zu bleiben??

    Nein. Denn bis dahin könnte ThomasCook ja wieder ein (oder das selbe) Hotel für deine Reise buchen.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @dani50 sagte:

    Vielleicht hilft Dir und anderen auch dieser Link weiter:

    http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/

    Es gibt drei Firmen: Thomas Cook Touristik GmbH , Thomas Cook Vertrieb GmbH und Thomas Cook GmbH die alle drei Insovlenzverfahren eröffnet haben.
    Alle drei haben unterschiedliche Insolvenzverwalter.

    Kann man selber abrufen unter:

    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

    Dann bei Firma/Name "Cook" eingeben und auf Suche drücken.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    Ich hab reichlich Synapsen für auch rabenschwarzen Humor ... aber grad sieht´s damit eher schlecht aus.
    Wie steht es um die Empathiebilanz von vorsorglichen Forderern, die erst Ende Oktober zu reisen beabsichtigen?
    Sorry, Witze gehen anders ...
    Offenbar ist der Nick "lesegirl" der einzige "Witz" den ich aus dem Beitrag erkennen kann ...

    Gibt es denn Empathie für die Mitarbeiter des Versicherers, die jetzt den vorsorglichen Anspruchsmumpitz aus alle Eingabe filtern müssen?

    https://m.youtube.com/watch?v=vK5kC5ej6I0

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @sd1974 sagte:

    Mit der Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde am Mittwoch die Frankfurter Anwaltskanzlei hww beauftragt.
    Quelle: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/thomas-cook-deutschland-stellt-insolvenzantrag,thomas-cook-insolvenz-100.html

    Dann ist es der gleiche Insolvenzverwalter der auch Öger und Bucher macht. Ist auch HWW.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @axelmarquardt sagte:

    Wer ist nun eigentlich Insolvensverwalter. An wen kann ich mich wenden. Warum werden diese Daten vor dem Kunden verheimlicht. Könnten bitte verwertbare Kontaktdaten angegen werden, damit nach deutschem Recht § 103 InsO, entsprechende Anfragen erfolgen können.
    Auf den webseiten der "Reiseveranstalter" ist nichts angegeben.

    https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

    Da steht aber bisher nur Öger und Bucher drin. Hatte ich ein paar Seiten vorher gepostet. Einfach "Tours" in der Suchmaske beim Namen eingeben.
    Thomas Cook Deutschland finde ich noch nicht. Vermutlich weil die Prüfung noch läuft.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @sokrates sagte:

    Dazu müsste es den aber erst einmal geben!

    LG

    Sokrates

    Az.: 61 IN 89/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Geschäftsführer Songül Göktas-Rosati und Michael Gisbertz, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg HRB 36151), ist am 25.09.2019 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3487132-0, Fax: 069/3487132-99, E-Mail: Bucher.Oeger-Tours@hww.eu, bestellt worden.
    Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.09.2019

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