@joergen78 sagte:
Solange Ihr Reiseveranstalter nicht weiß, ob er die Leistung erbringen kann, wird er Ihr Konto auch nicht belasten. Was aber nicht heißt, dass er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch noch erbringen kann. Dann wäre auch der Reisepreis fällig.
Daher um schnell Klarheit zu bekommen:
Insolvenzverwalter direkt zur Entscheidung fragen --> Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
Er muss unverzüglich Antworten. Was auch immer das in diesem Fall ist. Aber mehr als 5 Werktage würde ich ihm nicht geben.