Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
HC-Mitglied155599H

HC-Mitglied155599

Gesperrt
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. HC-Mitglied155599
  4. Beiträge
Über
Beiträge
180
Themen
3
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @saherma sagte:

    Bevor ich kein Geld mehr sehe und es wegen der drohenden Insolvenz dann ewig dauert, mache ich das lieber sofort.

    Hast du mit Kreditkarte bezahlt

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @robbiebaske sagte:

    @saherma : stecke in einer ähnlichen Situation und habe noch den "luxus" das es erst am 30.09 losgeht. Gebucht über Holidaycheck bzw. Bucher Reisen und Flüge mit SunExpress. Allerdings habe ich das Hotel (Sentido Turan Prince) noch nicht kontaktiert. Wenn es das Geld zurückgibt und das Hotel unsere Buchung annimmt, dann könnte man sich ja selbst drum kümmern.

    wer soll dir denn das Geld für das Hotel zurück geben?
    Der RV bezahlt das Hotel in der Regel 1-2Monate später. Nun ist aber die Kohle alle also deine Forderung Teil der Insolvenz wenn die für Bucher kommt

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @saherma sagte:

    ja eben nicht! Sun Express fliegt ja die gehören ja nicht zu TC und h e auch direkt über SE gebucht.
    Es geht lediglich um das Hotel und habe jetzt beim meiner Bank das Formular “Chargeback” schicken lassen und lasse den Betrag von TC zurückbuchen. Zahle dann das Hotel vor Ort.

    deine Bank kann das Geld nur mit Zustimmung des RV zurück holen wenn du per Überweisung gezahlt hast

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @ronny2205 sagte:

    Hallo an alle,
    es ist echt Schade was da vorgefallen ist und ich hoffe das für alle eine baldige Klärung da ist.
    Ich hab jetzt auch kurz eine Frage meine Eltern sind gerade in Mexiko über go Bucher.
    Der Rückflug geht am 3 Oktober mit Lufthansa.
    Mein anliegen jetzt was denkt ihr am Telefon erreicht man keinen bei Lufthansa sind die Tickets noch gebucht nach den ihrer Aussage aber kann go Bucher die Stornieren. Was ist mit dem Hoteltransfer vom Hotel zum Flughafen wenn die Insolvent sind fährt da noch jemand oder müssen wir einen Transfer organisieren?

    im schlechtesten Fall must du den Transfer und die Flugtickets selbst bezahlen (Ouittung geben lassen)für möglichen Schadensersatz

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @saherma sagte:

    Ja habe es die flüge separat gebucht!

    dann ist das Geld weg

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @sandra-hbc sagte:

    Wenn du keinen Sicherungsschein, ist deine Reise nicht versichert. Z.B. nur Flug....da nützt dir die Nummer auch nix. Die brauchst du natürlich um deine Buchung zu belegen.

    gilt nur für Pauschalreisen

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @sascha72 sagte:

    Dann frage ich trotzdem nochmal ganz dumm: Ich habe die Info direkt vom Hotel erhalten, dass alle Zimmer heute Morgen storniert wurden.
    Damit ist das Thema doch eigentlich durch...oder? Oder könnte es sogar dafür im Nachgang noch eine Lösung geben? Warum, dürfen die RV eigentlich schon die gebuchten und bezahlten Zimmer stornieren, wenn sie eigentlich noch gar nicht insolvent sind?

    Massesicherung nennt man das
    wenn der RV wieder besseren Wissens die Leistung nicht erbringen zu können weitermacht ist das Insolvenzverschleppung also Betrug

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @r1p sagte:

    Glaub nicht das dies so in trockenen Tüchern ist, nach ersten Hochrechnungen sind die Forderungen 105 Millionen, die Versicherung geht aber nur bis zu 110 Millionen, da muss man abwarten ob und was man zurück bekommt , Falls die restlichen Unternehmen auch Insolvenz anmelden sollten.

    die besagten 110Mill zählt nur für BRD und Österreich

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @sandra-hbc sagte:

    Die Rückbuchung sollte zumindest bei den Nicht insolventen Firmen der Konzerngruppe noch funktionieren. Jedoch weiß doch noch keiner, wie es wirklich weitergeht. Wer einen Sicherungsschein hat, kann doch erstmal noch ein paar Tage abwarten, bis man informiert wird. Über die Versicherung bekommt man das Geld doch dann zurück.

    Sicherungsschein ist nicht so wichtig die Buchungsbestätigungsnummer ist wichtig

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @marbre1174 sagte:

    Wir haben vor zwei Wochen bei Neckermann Reisen eine Mexiko Reise für Februar 2020 gebucht. Flüge sind Condor.
    Übermorgen soll die Anzahlung per Lastschrift abgebucht werden, wir sind total verunsichert. Wir die überhaupt noch abgebucht, findet die Reise nächstes Jahr statt, sollen wir ggf die Anzahlung zurück buchen lassen???

    Fragen über Fragen 😩

    Neckermann ist noch nicht pleite und wenn es der fall sein wird dürfen die nicht mehr abbuchen weil sie den Vertrag nicht erfüllen können sonst ist es Betrug und strafbar

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @fionacar sagte:

    Und ich sage genau das Gleiche!! Nie wieder HolidayCheck!!!!!!!!

    HC ist ein Reisebüro wenn die im Vorfeld gewarnt hätten wäre TC aus den Schneider(Schadensersatz) und HC pleite

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    da Bucher noch nicht insolvent ist wäre das ein Vertragsbruch den sich der RV oder der Insolvensverwalter annimmt

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @nicow91 sagte:

    Ok, den gibts bei mir tatsächlich nicht. 😢

    hier nochmal für alle die keinen Sicherungsschein haben wichtig ist die Buchungsnummer auf der Bestätigungsmail des RV
    AGB des RV
    Wir haben bei der Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, D-81925 München, Arabellastr. 30 unter der Polizzennummer 02-1034065014-0, eine lt. Pauschalreiseverordnung verpflichtende Versicherung gegen unsere Insolvenz abgeschlossen. Diese Insolvenzabsicherung gilt nur für Pauschalreisen nach dem PRG und ent­spricht dem nach deutschem Recht auszustellenden Sicherungsschein. Abwickler ist die AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefon: +43 1 525 03-0, Fax: +43 1 525 03-999, E-Mail: service@allianz-assistance.at. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonsti­gem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
    ich hoffe ich konnte helfen

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @k6j sagte:

    Wir haben eine Reise ab 30.09.2019 über Bucher-Reisen gebucht. Alles ist bezahlt und die Reiseunterlagen habe ich per E-Mail über einen Link am 09.09. erhalten. Jedoch hatte ich die Reiseunterlagen noch nicht ausgedruckt. (Dumm, wie sich jetzt herausstellt!) Unabhängig davon, dass z.Z. noch offen ist, ob die Reise aufgrund des Insolvenzverfahrens überhaupt zustande kommt, beunruhigt es mich, dass ich auch nicht mehr auf die Reiseunterlagen zugreifen kann. Beim Anklicken des Links erscheint der allgemeine Text von Thomas Cook, der auf die Insolvenz hinweist. Ich frage mich, wie ich im Falle einer Schadensmeldung den gebuchten Urlaub und den Sicherungsschein vorweisen soll, wenn ich keinen Zugriff mehr auf diese Unterlagen habe. Ich habe lediglich die Buchungsbestätigung von HolidayCheck und die E-Mails von Bucher Reisen mit den Links. Gibt es hier einen Tipp von anderen Betroffenen oder einem Mitarbeiter von HolidayCheck? Schon mal Danke...

    wichtig ist die Buchungsnummer in der Mail von Bucher das andere ist nur Papier.Mit dieser Nummer habt Ihr nachweislich die Buchung

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @vonschmeling sagte:

    Worauf antwortest du? Die Frage war, wie viel Zeit die Erstattung in Anspruch nehmen kann.

    die frage war wieviel Zeit nach der Insolvenz und wo eine Erstattung gibt es nur wenn man einen Anspruch geltend macht oder

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    @heira sagte:

    Hi. Wir sind seit dem 18. auf Djerba. Gebucht hier bei HC. RV ist Bücher. Rückflug soll am 02.10. sein. Was kann uns passieren? Sind sehr beunruhigt.

    Solange Bucher nicht insolvent ist nichts - im schlechtesten Fall die Rückreise selbst bezahlen

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonsti­gem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
    Abwickler ist die AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien,

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    die Versicherungssumme von 110 Mill wurde von der Bundesregierung festgelegt weil sonst die zu zahlende Summe der Police zu hoch geworden wäre

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    die Deckung für Kunden der Deutschen Gmbh ist über einen Schweizer Versicherer geregelt (110Mill) England ist da nicht dabei

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    HC-Mitglied155599H HC-Mitglied155599

    wer sich über die Rechtliche Seite informieren will die nach Deutschem Reiserecht seit 2018 gilt siehe hier
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Reiserecht.pdf?__blob=publicationFile&v=6

    Reiseveranstalter
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag