@heiko778 sagte:
Es haftet nun der neue Geschäftsführer. Solche Praktiken, das der GV wechselt, sind bekannt. Dann muss man den neuen GV bei einer bevorstehenden Pfändung angeben. Sollte es wieder zu einem Wechsel des GV kommen, kann man fast von Insolvenz..........ausgehen. Strafanzeige bei der Polizei folgt auch noch.....Wir lassen uns das nicht gefallen. Unser Geld holen wir uns zurück.. .egal auf welchen Rechtsweg!!!!
Schreibfehler : Gv in GF