die ganze Sache hat nur einen bösen Haken:
In dem man den Innen-Einsatz der Bundeswehr so verhindert, erschwert man auch deren Einsatzmöglichkeiten in Katastrophenfällen (wir erinnern uns alle an die Oder-Hochwasser).
Auch diese Einsätze sind nun vom Grundgesetz (eigentlich) ausgeschlossen, da grundsätzlich nicht zwischen diversen Krisenfällen unterschieden wird.
Trotzdem halte ich den Gestzbeschluss für letztlich recht "schwammig" - eine "alleinige" Entscheidung einer Führungskraft kann noch immer zu einem Einsatz und damit ggfs. einem Abschuss führen. Wird der Mann halt im Zweifelsfall anschliessend vor Gericht gestellt...und letztlich als "Held" gefeiert.
Ja, ich bin auch hin und her gerissen. Einerseits betrachte ich die Entscheidung als Freibrief, wenn nicht gar (wie bereits benannt) als "Einladung" - andererseits wäre ein solcher Einsatz wohl wirklich mehr als heikel. Die Passagiere an Bord sind so oder so "zum Tode verurteilt" - die Frage ist, inwiefern "Aussenstehende" dort dann eingreifen dürfen.
Ich danke euch für die bisherigen (eurerseits gewohnt) wohltuend sachlichen Antworten und wünsche allen eine gute Diskussion.
VG,
Holger