Kann mich nur Sina anschließen.
LG
Kann mich nur Sina anschließen.
LG
@ reiselilly
und selbst wenn das RB noch dafür eine Provision bekommen hat. Die ist meist so niedrig, daß damit die Kosten für den Zeitaufwand (Personal usw) noch lange nicht gedeckelt sind.
Beipiel:
Der Reisebüromitarbeiter für Beratung und Buchung 30 Minuten. Er bekommt für das Ticket 10 Prozent. Du hast z. B. 133 Euro gebucht.
Dann erhält das Reisebüro 13,30 + MWST. Wen man dann alle Kosten und Steuern entsprechend anteilig abrechnet, dann legt das Reisebüro unterm Strich drauf.
Provisionen bekommen, heißt noch lange nicht kostendeckend arbeiten.
LG
@ waldschrat
an NUR-Hotelbuchungen bleibt auch nicht die Welt hängen, es sei den es wird über einen Veranstalter eingebucht. Und dann kommt es noch auch die Reisedauer (Endpreis) an.
Bei einem 2-Tages-Trip (Städtereisen) bleibt auch einiges weniger hängen als an einer Hotelbuchung für 14 Tage. Der Buchungs- und Bearbeitungsaufwand ist aber in beiden Fällen der gleiche.
Von dem her käme bei mir der Erlass des Serviceentgeltes für Flüge nur bei Neukunden und maximal bei der ersten Buchung in Frage.
LG
reiselilly wrote:
Hallo,für die Zukunft erwarte ich bzgl. Fliegen und Reisen nicht viel Gutes. Zu meinem Reisebüro muss ich sagen, dass ich außer Hotels für Städtereisen einmal im Jahr, dort nicht buche, weil wir ansonsten privat individuell verreisen. Ich sehe diesen Service vom RB als Kundenservice an.
Um wieder den Rheinänder zu zitieren: Watt ich hab, datt hab ich.
LG
Reiselilly
Dann hättest Du bei mir als Kunde in Zukunft bei Nur-Flügen sehr schlechte Karten.
Man kann es als Kundenservice oder Kulanz sehen, denn das RB erhofft sich von Dir auch Umsätze die Provisionen erbringen. Und wenn solche Umsätze nicht kommen, dann wirst auch Du bei Deiner nächsten Flugbuchung ein Serviceentgelt zahlen dürfen.
Irgendwo hat die Geiz-ist-geil-Mentalität ein Ende.
LG
@ reiselilly,
Schön für Dich und vermutlich auch in der RB-Branche eine der wenigen Ausnahmen. Aber erwarte lieber nicht, daß dies ein Dauerzustand sein wird, wenn von Dir nicht zwischendurch eine andere Reise gebucht wird, die dem RB Provisionen bringt.
In der Regel werden auch von den RBs entsprechnde Gebühren verlangt, da es auf die Flüge bei den meisten Airlines keine Provisionen mehr gibt.
LG
Wegen dem Tee würde ich mir auch keine Gedanken machen.
Entweder Teebeutel mit an Bord nehmen und die FB um heißes Wasser bitten oder alternativ die FB fragen welche Teesorten an Bord sind und dann auf einen von denen zurück greifen.
LG
Du brauchst aber u. U. einen langen Atem und ne gute Rechtschutzversicherung die dahinter steht.
LG
reiselilly wrote:
das ist schön
also werde ich nicht mehr von zuhause aus buchen, sondern in dem Reisebüro wo ich keine zusätzlichen Gebühren habe.Lg
Reiselilly
Da täuscht Du Dich aber gewaltig.
Ich kenne RB die für ein Flugtickt eine Servicecarge von bis zu 47 Euro verlangen.
LG
Hier wird die Fluggastverordnung wahrscheinlich nicht greifen, weil eine Nicht-EU-Airline betroffen ist.
Die Fluggastverordnung gilt meines Wissens nur für Airlines mit einem Sitz innerhalb der EU.
LG
Ich kenne einen Fall von Deutschland über Paris nach Bogota mit der Air France. Dort hatte auch der Zubringerflug Verspätung. Die Frau bekam eine Übernachtung in Paris und über den Klageweg die 600 Euro zugesprochen.
Die 600 Euro mußten trotz verlorenem Gerichtsurteil bei der Air France per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
LG
holzwurm
Kannst Du machen.
Du wirst halt ein Problem bei den Orginalbelegen für die Ersatzbeschaffung haben, denn die gibt Dir der Verkäufer nur einfach.
LG
Hat sich jemand schon darüber Gedanken gemacht, daß z. B die anderen Flüge zum Buchungszeitpounkt evtl. schon nicht mehr angezeigt wurden, weil sie vielleicht ausgebucht waren und somit nur der eine zur Verfügung stand.
Im Nachhinein ist es leider nicht mehr nachvollziehbar. Könnte aber so gewesen sein.
Und sollte die Hausrat im Rahmen einer Außenversicherung in Vorleistung treten, dann wird sich diese auch wieder das Geld von der Airline holen.
Schließlich wird ein entsprechender Bericht verlangt.
LG
ichbines wrote:
Wie viele Stangen kann man von Ibiza mitnehmen?
Meine Info sind 4 Stangen. Stimmt das??
Ja.
LG
Reisemarie wrote:
@holzwurmGenerell sind die Rückflüge nicht das, was reinhaut - manchmal sind die Rückflüge gleich teuer oder wie in meiner Buchung billiger.
Gruß Reisemarie
Lass das mal max. 10 Prozent aller Flüge sein.
Bei den Flügen, die ich für Kunden gesucht hatte war es immer umgekehrt, da meist Zeitvorgaben zugrunde lagen.
LG
Man muß unterscheiden:
Der Hinflug wird zwar billig angeboten, das was dann reinhaut ist der Rückflug.
Aber das ist bei anderen Airlines wie z. B. Condor mit den Fliegenpreisen auch nicht anders.
Lg
holzwurm
Vermutlich wird auf dem Rückflug die TUIfly-Maschine nicht mehr ganz voll mit Gästen aus Paderborn.
Und Stuttgart ist nun mal auf jeden Fall im Winterflugplan eines der deutschen Drehkreuze von TUIfly.
Wann fliegt ihr zurück?
LG
holzwurm
Das liebe Thema Flugzeiten:
Man kauft bei Pauschalreisen nur einen Flug an diesem bestimmten Tag. Alles andere ist unverbindlich.
Der RV bietet immer nur die voraussichtlichen Flugzeiten an. Mehr nicht.Und eine Garantie gibt Dir kein RV, daß dies so bleiben wird.
LG
holzwurm
miss_varna wrote:
Und was ist mit den ganzen Geschäftsreisenden? Sollen die statt teurer Businesskleidung Hemden ausm C&A und Schuhe von Deichmann einpacken?
Leute solcher Sorte habe ich beim besten Willen noch nicht in einem Charterflieger gesehen.
Und billige Kleidung muß noch lange nicht schlecht sein. Auch C&A und Co haben schöne Sachen.
Teilweise ist es bei den Klamotten wie bei den Autos!
Wenn der Nachbar einen dicken BMW fährt dann muß in der eigenen Garage ein noch fetterer Schlitten stehen.
Aber jeder soll das tun, was er für richtig hält.
LG