Je nach Reise. Bei Kurzreisen bis zu 4 Tagen ca. 2 Stunden vor Abfahrt.
Bei längeren Reisen 1 bis 2 Tage vor Abfahrt.
In allen Fällen wird aber alles schon mal zusammen getragen, daß man nur noch einpacken muß.
Gruß
holzwurm
Je nach Reise. Bei Kurzreisen bis zu 4 Tagen ca. 2 Stunden vor Abfahrt.
Bei längeren Reisen 1 bis 2 Tage vor Abfahrt.
In allen Fällen wird aber alles schon mal zusammen getragen, daß man nur noch einpacken muß.
Gruß
holzwurm
Hallo Buschi,
herzlichen Glückwunsch und viel Spaß im Urlaub.
Gruß
holzwurm
Wir wollen vorraussichtlich im September uns noch mal nach Tunesien wagen.
Welches Hotel könnt ihr uns empfehlen?
Bisher haben wir das Sol Azur, Bel Azur und das Royal Azur in die engere Wahl genommen.
Wir sind aber über weitere Empfehlungen dankbar.
Gruß
holzwurm
Es ist kein Problem als Schweizer bei einem deutschen Veranstalter zu buchen.
Hatten letztes Jahr Schweizer im Hotel, die über Deutschland gebucht hatten.
Es geht nach deren Aussage problemlos über die Bühne.
Es gilt dann aber zu beachten, daß man dann u. U. auch ab Deutschland fliegen sollte.
Je nach Abflugflughafen kann unter Umständen dann noch eine Zwischenübernachtung in D nötig sein.
Gruß
holzwurm
"Mina_Dawn" wrote:
Schwierig ist dann aber die Frage, gilt aufstehen um sich zu strecken und zur Toilette zu gehen dann auch als Versicherungsfreie Zone?
Denn grad auf Langstreckenflügen wird sich das wohl eher nicht verhindern lassn.(Ich gehöre aber auch zu den Leuten die ansonsten angeschnallt bleiben und nur den Gurt leicht lockern....)
Man kann ja eine Flugbegleiterin fragen ob es möglich ist, denn die wissen ja eher wie das Wetter für die nächsten 10 Minuten sein wird.
Und falls nicht brachen die sich ja nur im Copit schlau machen.
Gruß
holzwurm
"curiosus" wrote:
"holzwurm" wrote:
Es ist selbstredend, daß man in der Regel ein Ersatzkleidungsstück (T-Shirt, Rock, Hose) oder gar Unterwäsche im Handgepäck bei sich führt....was schleppst Du denn alles im Handgepäck mit?
Oder wird es außerhalb der Regel weniger...
Ganz einfach. Es könnte ja der Koffer mal nicht kommen. Dann hat man wenigstens für den ersten Tag andere Klamotten.
Bei mir hat das Handgepäck auch die erlaubten Maximalmaße.
Gruß
holzwurm
Es gilt immer das entsprechende Landesgesetz.
In den USA ist Alkohol z. B. erst ab 21 Jahren erlaubt. Egal ob Einheimischer oder Urlauber.
Die meisten Länder haben aber ähnliche Regelungen wie in Deutschland.
Gruß
holzwurm
"Brigitte" wrote:
Dann halten wir mal fest!Derjenige, der letzte Woche dieses Angebot via Internet noch gebucht hat ist :selber_schuld: und der Anbieter ist :unschuldig:
jetzt bin ich verwirrt und werde mich hier erst wieder 2008 sehen lassen.
Hallo Brigitte,
wenn der Veranstalter korrekt arbeitet, wirst Du auch im Internet über die Leistungsänderung im Buchungsvorgang informiert und das schon seit September 06 bzw. seit der Veranstalter die Leistungsänderung eingeführt hat.
Gruß
holzwurm
Und hier noch der §3 auf dem sich der §5 stützt:
§ 3
Verbot unlauteren WettbewerbsUnlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
Ob die Mitbewerber unerheblich beeintrichtigt worden sind, mag ich zu bezweifeln, da diese bei gleichem Leistungsangebot das selbe Problem haben.
Auch ist der Verbraucher nicht beeinträchtigt worden, da er ja im Voraus auf die Änderung hingewiesen wurde.
Gruß
holzwurm
"klinikchaot" wrote:
Kennst du §5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, Sina???Da steht, dass genau DAS irreführende Werbung ist.
Hier ist der §5:
- Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über:
die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Zusammensetzung, Verfahren und Zeitpunkt der Herstellung oder Erbringung, die Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft oder die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse oder die Ergebnisse und wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;
die geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Art, die Eigenschaften und die Rechte des Werbenden, wie seine Identität und sein Vermögen, seine geistigen Eigentumsrechte, seine Befähigung oder seine Auszeichnungen oder Ehrungen.
Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(3) Angaben im Sinne von Absatz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen.
(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat.
(5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.
In Deinem Falle wurde Deine Mutter bereits bei der Buchung auf eine Vertragsänderung hingewiesen, die sie auch noch akzeptiert hatte.
Da dies der Veranstalter aber rechtzeitig getan hatte, ist alles im grünen Bereich, denn sie hätte aufgrund der Leistungsänderung die Reise erst gar nicht buchen brauchen.
Von unlauterem Wettbewerb bzw. irreführender Werbung geht man dann aus, wenn der Reiseveranstalter die Änderung wissentlich unterschlägt bzw. nicht daraufhin weist.
Selbst die branchenübliche Vorgehensweise, die Dir der Veranstalter bereits mitgeteilt hat, ist rechtens.
Gruß
holzwurm
"klinikchaot" wrote:
Natürlich bin ich meinen Eltern unheimlich dankbar für diese Reise!!!!!!Da sie aber selbst auch mitfahren und hinreichend unzufrieden mit dieser Trickserei sind (empfinden es nicht anders), sie sich aber nicht trauten, sich mit dem Veranstalter anzulegen, weil sie mit der Chefin des Reisebüros bekannt sind, hat meine mutter mich gebeten, beim Veranstalter etwas zu erreichen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun. Das Reisebüro ist lediglich der Vermittler und kann nichts für die Leistungsänderung. Auch wenn Deine Mutter mit dem Reisebüro gut bekannt ist, hätte sie sich direkt an den Veranstalter wenden können. Davon bekommt ja das Reisebüro nichts mit.
Andererseits kann man von einem gut bekannten Reisebüro erwarten, daß man bei solchen Problemen unterstützt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung und ein gutes Reisebüro versucht auch zu helfen.
Gruß
holzwurm
Hallo Sina1,
da hast Du recht.
Was mich am meisten an der Geschichte stört, ist daß man sich erst Monate später darüber aufregt.
Wenn die Leistungsänderung den Eltern bereits bei der Buchung (September) bekannt war, dann hätten die auch gleich mit dem Kind darüber reden sollen und nicht die Unterlagen einfach auf den Gabentisch legen.
Zum Zeitpunkt der Buchung hätte man dann noch innerhalb von 3 Tagen (Optionsfrist) noch reagieren und die Reise kostenlos stornieren bzw. sich was anderes suchen können.
Im Nachinein ist der Veranstalter der Buhmann, obwohl ja ganz offensichtlich bereits im September Komunikationsprobleme zwischen den Reiseteilnehmern vorhanden waren. Wären diese nicht vorhanden gewesen, dann bräuchte man sich Monate später nicht aufregen.
Wenn man eine Reise verschenkt ist ja allen Teilnehmern bekannt was der Spaß kostet und wohin es geht. Somit liegt die Buchungsbestätigung mehr oder weniger nur noch pro forma auf dem Gabentisch (es sei mal dahin gestellt ob Weihnachten oder Geburtstag).
Ich denke mal, daß der Leistungserbringer die alkoholischen Getränke aus seinem Leistungskatalog heraus genommen hat, weil mit aller Wahrscheinlichkeit hier ein Kalkulationsfehler vorlag oder die bisherigen Gäste einfach mehr Alkohl "gesoffen" haben als pro Person einkalkuliert war.
Gruß
holzwurm
Dann stell ich ne andere Frage:
Warum kommt man mit der Problematik erst am 26.01.07 obwohl es schon seit September bekannt ist?
Da hätte man sofort reagieren müssen.
Und noch eine Frage sei erlaubt:
Welcher Buchende schaut sich nach Monaten noch mal die Katalogbeschreibung eines bereits gebuchten Hotels/Schiffs noch mal an ob Leistungsänderungen vorhanden sind bzw. ob das geändert wurde oder nicht. Das sind meist diejenigen, die dann reklamieren wollen und noch Geld zurück haben möchten.
Ich nehme die Katalogbeschreibung die zum Zeitpunkt der Buchung vorliegt und buche daraufhin. Sollten bei der Buchung bereits Leistungsänderungen auftreten frage ich sofort nach warum und weshalb bzw. bestehe auf Leistung gemäß Katalog. Entweder der Veranstalter akzeptiert das oder man lässt die Buchung bleiben. Monate später darüber aufregen bringt gar nichts mehr.
Gebucht ist gebucht.
So einfach ist das.
Ob es unlauterer Wettbewerb ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Papier. Der Interessent wird ja bei Buchung auf eine Leistungsänderung hingewiesen und hat somit die Möglichkeit entweder zu buchen oder es bleiben zu lassen.
Was würdest Du machen, wenn Dein ausgewählter Urlaub gestern im Katalog für 500 Euro gesehen hättest und der Reiseveranstalter will heute 50 Euro mehr, weil irgend eine Leistung teurer geworden ist. Ist das dann auch unlauterer Wettbewerb?
Wenn Dir Deine Eltern die Leistungsänderung monatelang nicht mitteilen kann ich auch nichts dafür. Sie haben es jedenfalls zum Zeitpunkt der Buchung gewusst, daß was geändert wurde.
Vielmehr müsstest Du jetzt mit Deinen Eltern streiten, weil sie es Dir vorenthalten haben bzw. buche Deinen Urlaub das nächste mal selber und lass Dir dafür das Geld geben. Dann erfährst Du sowas sofort und nicht Monate später.
Gruß
holzwurm
"Thorben-Hendrik" wrote:
Gibt es dann Knöllchen wenn es einer nicht macht
So ein quatsch, als ob diese "Regel" irgendetwas ändert....
Die Regel bringt was, wenn im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht. Und dies sollte auch so angesagt werden.
Gruß
holzwurm
Solange der Online-Preis und der Preis im gedruckten Katalog die gleichen sind, hat der Veranstalter schlechte Karten. Ich würde mal nachschauen wie es im Katalog ausgepreist ist.
Gruß
holzwurm
Hallo Brigitte,
ich sehe es eigentlich auch so, daß es hier ums Prinzip geht. Ist ja nicht mehr wie rechtens. Aber dann als Vertragspartner und nicht als Beschenkter. Dadurch sehe ich es mit etwas anderen Augen.
Wenn jemand den Urlaub selbst bucht und dann vor dem Problem steht, habe ich Verständis dafür, daß die Person sich aufregt und alle Hebel in Bewegung setzt. Aber nicht bei einem geschenkten Urlaub.
Die Eltern hatten die Reise unter den geänderten Bedingungen gebucht und akzeptiert und somit hat der Sohn oder Tochter dies ebenso so zu akzeptieren. Nur die Eltern hätten sich wehren können, da sie den Reisevertrag unterschrieben hatten.
Das ist meine Sichtweise zu der Thematik.
Wir haben auch schon Urlaub von meiner Schwiegermutter zur Hochzeit geschenkt bekommen. Die hatte gesagt: Sucht Euch was raus und bucht es, aber ich will es bezahlen. Dadurch hätten wir uns im Falle eines Problems anders wehren können, weil wir Vertragspartner waren.
Gruß
holzwurm
Es ist doch immer noch Vollpension plus. Aber nur eben mit alkoholfreien Getränken.
Somit kann der Veranstalter weiterhin so werben. Er muß nur die alkoholischen Getränke aus der Werbung raus nehmen.
Gruß
holzwurm
Der kleine Mann lernt bzw. macht es erst, wenn es Vorschrift ist. Solange es eine Empfehlung ist interessiert es keinen. Aber passiert was ist das Gejammere groß.
Das Volk möchte geradezu mit Vorschriften und Gesetzen überhäuft werden.
Ich weis nicht wohin das noch führen soll! Wo bleibt da die sogenannte Eigenverantwortung, die der Staat einführen will.
Einerseits finde ich die Idee gut. Andererseits muß ich mich fragen braucht man eine solche Vorschrift.
Die Lufthansa braucht doch nur klip und klar sagen, daß es keinen Versicherungschutz gibt, wenn jemand nicht angeschnallt im Flieger sitzt.
Und schon löst sich das Problem von selbst.
Gruß
holzwurm
Ich kann es nicht verstehen, daß jemand so naiv ist.
Jetzt bekommt man schon einen Urlaub von den Eltern geschenkt und man ist nicht zufrieden, weil die Leistungen bei Vertragsabschluß geändert wurden.
Sei doch froh, daß Du nur noch das Geld für die Getränke aufbringen musst. Billiger kommst Du nicht in den Urlaub. Andere gehen auch arbeiten und haben unter Umständen noch zwischen einem und drei Kinder. Und diese Familien müssen schauen wie sie sich überhaupt einen Urlaub leisten können.
Ich weis, die Art auf holländisch Urlaub zu machen ist die billigste, aber nicht immer die beste.
Hättest Du Dir halt das Geld schenken lassen sollen, dann hättest Du den Urlaub selbst buchen können und bräuchtest hier nicht rummeckern. Wenn man die ca. 300 Euro pro Person an Nebnekosten für Getränke (ca. 18 Euro pro Person und Tag bei 14 Tage) nicht mal selbst aufbringen kann oder will, dann sollte man zu Hause bleiben.
In meinen Augen scheinst Du ein Einzelkind zu sein, das den Hals nicht voll genug bekommt. Sollte es so sein, kann ich nur noch sagen: "Arme Eltern".
Gruß
holzwurm
"Palmen_tina" wrote:
Ich wollte fragen;
Welche ruhigen Ecken gibt es dort?
In welchen Katalogen kann ich die finden?
Was kostet ein guter Urlaub auf Mallorca?Lg Tina
Der Begriff "ruhige Ecken" ist nicht einfach zu definieren, da Du uns nicht verraten hast welche Art von Urlaub Du machen möchtest. Solls ne Finca oder ein Appartment oder das klassische Doppelzimmer sein? Dann gilt es noch die Frage zu klären ob es eine 1-Sterne-Anlage sein darf oder eine mit 5 Sternen. Ebenso gilt es zu klären ob am Strand oder abseits vom Strand?
Zu Frage zwei: Du findest Angebote hier im Online-Reisebüro von HC oder bei allen größeren Veranstaltern wie z. B. Neckermann, Alltours, Jahn, Tjaereborg, ITS, Schauinsland-Reisen und viele andere.
Die dritte Frage ist natürlich wiederum von Frage eins und vom Reisezeitraum abhängig. IM Juli und August ist auf Mallorca die teuerste Zeit zum Urlauben.
Wenn Du uns nichts über Deine noch geheimen Wünsche verräts, können wir Dir hier nur schwer Empfehlungen aussprechen.
Gruß
holzwurm