Unser Schreiben an FTI:
Ihre Rechnungsnr. 700002855
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer Rechnung vom 16.06.2010 mit der Rechnungsnr. 7000028585 lege ich mit diesem Schreiben Widerspruch gegen die von Ihnen geforderte Nachzahlung in Höhe von 358,- € ein.
Laut einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, im Auszug:
Wird bei einem annullierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.
Er muss den Reisenden sobald als möglich zurück befördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen.Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zuverlangen."(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund vonVulkanasche", 21.04.2010)
und der Richtlinie 90/314/EWG, sind,wie in unserem Fall (Buchung einer Pauschalreise sowie vor Ort keine Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter erhalten), die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zu tragen.
Anbei erhalten Sie Ihre Rechnung, im Original, zu unserer Entlastung zurück.
Wir bitten Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens sowie eine Info über Ihr weiteres Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
dabei muss ich sagen das die Rechnung auf den 16.06. datiert war, wir diese am 24.06. erhalten und am 25.06. den Widerspruch abgeschickt haben.
das vorherige Schreiben von FTI kann ich im genauen nicht wieder geben da diese 2 Seiten lang war und ich sie gerade nicht zur Hand habe.