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  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    ich bin weiterhin der Meinung das FTI in der Pflicht ist uns diese Kündigung nachzuweisen.... wie sollen wir den auch eine nicht erhalten Kündigung beweisen?...
    Ich finde es nur etwas eigenartig das im ersten Schreiben das Wort Kündigung nicht einmal erwähnt wurde und im zweiten dann dreist behauptet wird, dass den Reisenden vor Ort durch die Mitarbeiter ein Kündigungsschreiben zugegangen sei und die Mitarbeiter auch strikt dafür gesorgt hätten das auch jeder Reisende davon Kenntnis nimmt. Ich Frage mich dann aber auch in welcher Form dafür gesorgt wurde.

    Gruß Irina

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    bernhard707 wrote:
    Geschichtskenntnis? Setzen, 6 😉 >  Notstandsgesetze
     
    Höhere Gewalt ist nun mal ein Ausschluss-Bestandteil vieler Verträge, die man ja so auch bei Abschluss akzeptiert hat.

    und das sagt das Bundesjustizministerium dazu:

    Wird bei einem annullierten Rückflug wegenhöherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt**,"bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.**

    Er muss denReisenden sobald als möglich zurück befördern. Fallen dadurch Mehrkosten an,etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als denvereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    LarissaKlein wrote:
    Wow, 31 Seiten über einen Reiseveranstalter. Klingt sehr ärgerlich was euch allen da passiert ist, aber kann man da echt kein Verständnis zeigen, wenn durch diesen Vulkan echt niemand etwas dafür kann? Ich mein, klar, ich würd mich wahrscheinlich auch ärgern, aber ich würds wohl zahlen und abhaken und hoffen, dass so lange ich lebe nie wieder irgendwo ein Vulkan ausbricht 😄
    @gofy1 - also einen Reiseveranstalter mit dem Nationalsozialismus zu vergleichen (so verstehe ich dein Posting zumindest) ist ja wohl doch ein bisschen hart, oder nicht?

    wärst du auch bereit 400,- für 2 Tage mehr zu zahlen wo dich der komplette urlaub 500,- gekostet hat?... Ich bezweifle......

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    Hallo Leidensgenossen,

    (zu meinem obigen Schreiben)
    FTI behauptet doch tatsächlich uns eine Kündigung durch Ihre Mitarbeiter ausgehändigt zu haben. Wir haben weder ein Schreiben erhalten noch war da ein Aushang im Hotel zu dem Thema zu finden. Ausserdem behauptet FTI nicht in der Nachweispflicht zu stehen und den erhalt der Kündigung nicht nachweisen zu müssen. Sie beharren weiterhin auf die Nachzahlung und "sehen einer Zahlung in angemessener Zeit entgegen".
    Ist das den nicht so das sie nachweisen müssen das wir eine Kündigung erhalten haben?... mittlerweile liegen meine Nerven blank.... sowas verlogenes und unehrliches habe ich noch nie erlebt...!
    Ein kleiner Aufruf...: Wer war vom 12.-21.04. auf Gran Canaria im Hotel IFA Catarina in Playa de Ingles und kann bestätigen das dort vor Ort nicht gekündigt wurde??!!
    Ich werde da jetzt einen eneuten Widerspruch hinschreiben.
    Gruß

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    Unser Schreiben an FTI:

    Ihre Rechnungsnr. 700002855

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bezüglich Ihrer Rechnung vom 16.06.2010 mit der Rechnungsnr. 7000028585 lege ich mit diesem Schreiben Widerspruch gegen die von Ihnen geforderte Nachzahlung in Höhe von 358,- € ein.

    Laut einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, im Auszug:

    Wird bei einem annullierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.

    Er muss den Reisenden sobald als möglich zurück befördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen.Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zuverlangen."(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit desBundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund vonVulkanasche", 21.04.2010)

    und der Richtlinie 90/314/EWG, sind,wie in unserem Fall (Buchung einer Pauschalreise sowie vor Ort keine Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter erhalten), die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zu tragen.

    Anbei erhalten Sie Ihre Rechnung, im Original, zu unserer Entlastung zurück.

    Wir bitten Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens sowie eine Info über Ihr weiteres Vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    dabei muss ich sagen das die Rechnung auf den 16.06. datiert war, wir diese am 24.06. erhalten und am 25.06. den Widerspruch abgeschickt haben.

    das vorherige Schreiben von FTI kann ich im genauen nicht wieder geben da diese 2 Seiten lang war und ich sie gerade nicht zur Hand habe.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    ira_86I ira_86

    Ein "Hallo" an alle Leidensgenossen,

    auch wir waren "Opfer" der Aschewolke. Wir befanden uns geradeauf Gran Canaria. Am Sonntag früh hätten wir fliegen sollen, erst Samstag Abend haben wir erfahren das unser Flug nicht stattfinden wird (haben wir zwar auch vermutet, hat aber länger gedauert bis FTI was dazu sagen konnte!!!).
    FTI hatte versichert das die erste Nacht auf jeden Fall von FTI bezahlt werde und jede weitere noch geklärt werden müsse. Wir haben keine Kündigung, oder eine Übernachtungs- und Flugalternative erhalten. Nach Hause kamen wir erst am Mittwoch. Morgens um 9 Uhr am Flughafen gewesen. Wie solls n sonst sein Flug hatte verspätung, statt um 12 Uhr flogen wir um 15 Uhr (alles noch in Rahmen). Zwischenlandung in Nürnberg, dort ne Stunde gewartet und dann um 22.30 Uhr in Düsseldorf gewesen. Gebucht hatten wir von Playa de Ingles nach Köln.

    Vor 3 Wochen erhielten wir ein Schreiben der FTI über eine Nachzahlung von 358,- € (keine Ahnung ob pro Person oder zusammen, eine sehr eigenartige Rechnung mit einer noch eigenartigerer Wortwahl – außerdem hat uns der komplette Urlaub für 7 Tage Pauschal 480,- /pro Person gekosten – steht also in keinem verhältnis). Haben daraufhin einen Widerspruch schriftlich bei der FTI eingelegt. Nun nach 2 Wochen erhielten wir wieder ein Schreiben, dass wir zu zahlen haben. Mehr steht da wirklich nicht drin.

    Wir wollten dort jetzt anrufen und eine detaillierte Kostenaufstellunghaben, weil der Rückflug angeblich um die 700,- gekostet haben soll (fürunseren Pauschalrückflug hatten wir bereits 220,- € bezahlt) das ist das 3-Fache,was ich sehr unwahrscheinlich finde.

    Ich denke mal die werden jetzt auch behaupten vor Ort gekündigt zu haben, was absolut nicht stimmt (auch durch keinen Aushang im nächstgelegenen Hotel =D).

    Nun zu meiner Frage: was können wir unternehmen wenn FTI weiterhin auf eine Zahlung besteht? Den bezahlen werden wir schon auf Grund der frechen und unverschämten Art Seitens FTI nicht. Oder hilft da nur noch der Anwalt?

    Reiseveranstalter
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