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  • Allg. Geschäftsbedingungen unwirksam bei Direktbuchung????????
    ladykracher1711L ladykracher1711

    holzwurm wrote:

    mosaik wrote:
    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint
    Peter

    Meines Erachtens gehört so was zu einem seriösen Geschäftsgebahren dazu.

    Man muß ja nicht gleich alles rein schreiben, sondern entweder auf den Beherbergungsvertrag oder andere rechtliche Grundlagen hinweisen.

    Woher soll der Kunde wissen, welche rechtliche Grundelage im Stornofall heranzieht?

    LG
    holzwurm

    Hallo, Holzwurm,

    danke für dein Posting:

    Ich sehe das genauso wie du.
    Aber leider scheint die Rechtslage anders zu sein.
    Trotzdem Danke!!!!!!

    LG Ines

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Allg. Geschäftsbedingungen unwirksam bei Direktbuchung????????
    ladykracher1711L ladykracher1711

    mosaik wrote:
    Wenn ein deutscher Hotelier KEINE allgemeinen Bedingungen für seinen Beherbergungsvertrag auf seiner Homepage abdruckt, gelten die allgemeinen im deutschen Recht geregelten Bestimmungen für einen Beherberungsvertrag.

    Diese kennen a) kein kostenfreies Rücktrittsrecht, b) kann der Hotelier jenen Betrag in Rechnung stellen, der sich aus Zimmerpreis abzüglich Ersparnisse wie Frühstück und Reinigung ergibt, sofern er das Zimmer nicht weiter vermietet hat. Als nicht weitervermietet gilt: so lange auch nur ein Zimmer derselben Preiskategorie frei ist, ist es nicht weitervermietet.

    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint
    Peter

    Hallo mosaik,

    danke für die ausführliche Information.

    Das das ach so seriöse Hotel die Zimmer zu Zeiten des Kölner Karnevals nicht weitervermieten konnte, können die uns nicht weiß machen. Aber egal, wir werden die Gebühren natürlich zahlen und äußerst gute Bewertungen für das "HOTEL GOODSLEEP" in Köln abgeben.

    Nun ja, ich denke auch mal, das man von einem seriösen und Kundenfreundlichem Hotel wenigstens kleine Anhaltspunkte zu bestimmten Vorgängen, wie etwa: Reiserücktritt, Stornogebühren etc. erwarten kann.
    Wir alle sind was das Reisen angehnt nicht so erfahren, da wir alle noch in der Ausbildung sind. Und schließlich kennt sich nicht jeder so gut im deutschen Paragraphendschungel aus!!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Allg. Geschäftsbedingungen unwirksam bei Direktbuchung????????
    ladykracher1711L ladykracher1711

    Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das ich hier Informationen zu meinem Problem bekomme.

    Im August 2007 haben 5 Freunde und ich beschlossen zum Kölner Rosenmontagszug zu fahren um uns den Kölner Karneval mal in "Natura" anzuschauen.
    Im Internet machten wir uns auf die Suche nach einem guten, günstigen und dennoch zentralem Hotel.
    Wir fanden dann das "Hotel Goodsleep" am Kölner Dom.
    Per Email fragte ich nach freien Zimmern und bekam auch per Email eine Buchungsbestätigung für den 03.02.2008 bis 05.02.2008 über 2 Dreibettzimmer zum Preis von 150 Euro pro Zimmer pro Nacht, also insgesamt 600 Euro.

    Aus beruflichen Gründen hätten aber 3 Freunde nicht mit fahren können und somit haben wir die Zimmer am 15. Januar per Email storniert.
    Am 16. Januar kam per Email eine Nachricht vom Hotel das sie versuchen die Zimmer weiter zu vermitteln.

    Am 06.02.2008 kam dann auf einmal eine Stornorechnung über 480 Euro!

    Schriftlich legten wir Beschwerde gegen diese Forderung ein, da das Hotel keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihrer Homepage haben, wir von eventuellen Stornokosten nichts wissen konnten und wir davon ausgegangen sind das wir bis spätesdens 24 Std. vor Reiseantritt von der Reise zurück treten können.

    Gestern haben wir vom Anwalt des Hotelinhabers ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von meinem Mandanten bei Direktbuchungen nicht verwandt. Sie sind also somit auch nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrages geworden.

    So, nun meine Frage: stimmt das?????? Was können wir tun????
    Woher sollten wir wissen das wir 80 % !!!!!!!! Stornogebühren zahlen müssen,wenn es nirgendwo steht.

    Wir wären echt happy wenn uns hier jemand helfen könnte!!!!

    LG Ines, Andy, Katrin, Daniel, Kerstin und Nicole!!!!!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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