Komme erst heute dazu, diesen Thread wieder zu lesen.
Danke @Juanito - das nicht ausdrückliche Erwähnen von einem Rechtsstaat zugrunde liegenden Rechte und Pflichten verstößt weder gegen herrschendes Recht noch gegen Moral oder Fairness.
Der Gesetzgeber legt generell fest, dass alle den gesetzlichen Grundlagen abweichende Konditionen eines Anbieters vor Kauf / Buchung dem Kunden mitgeteilt werden müssen! NICHT aber alle sowieso herrschenden.
Nicht böse sein, wenn ich jetzt schreibe, dass man in der Regel genau weiß, was einem zusteht oder nicht, dass man sich, wenn es einem wichtig ist, sich über 1.001 Details einer Sache informiert. Aber, liebe Freunde, ist es nicht manchmal auch doch so, dass man sehr wohl was wissen möcht', weil aber nix dasteht, hält man den Mund, stellt sich bauernschlau und meint: nix g'sagt, nix g'redt, nix vereinbart?
Vielleicht abschließend: eine einzige Frage: Was kostet es mich heute, wenn ich die Zimmer nicht nehme - und man hätte alles gewusst, was wichtig wäre.
Meint
Peter