Felixxx87 wrote:
also ich bin in soweit deiner Meinung, dass man von einem Reisebüro, das von mir lebt und eine ganz ordentliche Provision (ich denke mal, 1000 Euro Provision bei einem Reisepreis von 9000 Euro dürften ganz gut hinkommen) bekommt, erwarten kann, dass es dafür auch etwas leistet (selbst eine Rechtsanwalt müsste dafür wohl auch 8 Stunden arbeiten).
Deswegen finde ich es auch bedenklich, dass man von einem Reisebüro offenbar weder erwarten kann, dass es einen bei Visa-Fragen berät, noch dass es einem das günstigste Angebot sucht (zumindest die gängigen Veranstalter werden doch wohl vom Reisebüro verglichen werden können, zur Not bei holidaycheck:), dafür denke ich, sollten diese doch haftbar sein).
Erwartest Du jetzt oder erwartest Du doch nicht......

Ich finde, die Problematik dreht sich hier absolut im Kreis.
Natürlich verläßt man sich als RB Kunde darauf, dass man das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis erhält. Doch passiert es eben, dass nach erfolgter Buchung, eine Preisänderung eintritt, manchmal auch zu seinen Ungunsten. Das nennt man in diesem Fall dann wohl persönliches Pech. Andererseits bringt man dem Reisebüro ja auch nicht den Differenzbetrag wenn sich die Reise, nach getaner Buchung, verteuert.
Hätte man selbst diesen Fehler begangen, wäre das Geschrei bestimmt nicht so groß geworden. Schließlich hätte man sich eingestehen müssen einen Fehler gemacht zu haben. Des Deutschen liebstes Hobby ist anscheinend Klagen. Was liegt da näher als den " Bock zum Gärtner " zu machen?
Klar sprechen wir hier im konkreten Fall von einer Summe, für die man schon wieder einen 14 tägigen Badeurlaub machen kann. Da aber, wie im Urteil festgehalten, dem RB keine Pflichtverletzung nachgewiesen wurde, sollte man den Vorfall unter " Lehrgeld " abheften und beim nächsten Mal, ggf. schriftlich, fixieren, was man erwartet.