Grundsätzlich ist ein solcher Vertrag, den ein Minderjähriger abschließt, schwebend unwirksam. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit zu verweigern, dann wird der Vertrag unwirksam.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wie Deine Tochter überhaupt buchen konnte? Ich kenne es eigentlich nur so, dass man sein Alter/Geburtsdatum angeben muss.
Für Außenstehende ist der Sachverhalt m. E. nicht wirklich schlüssig. Ich würde dem RV nochmals klipp und klar mitteilen, dass Ihr der Buchung widersprecht. Allerdings: Sollte sie vielleicht unter Deinem Namen gebucht oder ein falsches Alter angegeben haben, ist die Situation nicht eindeutig und ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.