Hallo annabanna,
ob Du vor Ort noch ein Upgrade durchführen kannst, hängt ja auch von der Belegung des Hotels ab. Ist das Hotel bzw. sind die Familien - und Einzelzimmer ausgebucht, wirst Du wohl nicht tauschen können.
Warum versuchst Du nicht schon jetzt umzubuchen in eine andere Zimmerkategorie ?
Und wegen dem einen Bett - es gibt auch durchaus Doppelzimmer mit getrennten Betten. Wenn Dir das schon helfen würde, schreibe eine freundliche Mail an Magic Life und bitte um getrennte Betten 
Mausebaer120
Beiträge
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Hotel Club Magic Life Kalawy Imperial / Safaga -
Was zahlt Ihr denn für euren nächsten Türkei- Urlaub ??Nur zur Erinnerung und weil wir eben mal wieder einige Beiträge löschen mussten ...
Ahotep wrote:
Wieviel zahlt ihr für den nächsten Türkei-Urlaub, lautet doch der Thread.
Alles andere hat hier nichts zu suchen !.... steht ja auch nur auf der vorherigen Seite :?
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Zollabgaben / Steuern bei Überschreitung der FreimengeHallo pipsi,
der Tipp ist ja nun nicht so schlecht, daß man gleich zickig werden muss.
Am schnellsten und einfachsten ist nunmal ein Anruf beim Zoll. Und auch nur dort bekommst Du eine wirklich korrekte Antwort auf Deine Frage, die Dich am Ende nicht noch mehr zahlen lässt ...
Ansonsten schau doch mal auf diese Seite hier:Da findest Du vermutlich auch schon die richtige Antwort

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Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?... wenn Du meinst

Er nimmt ja schließlich Bezug auf mein Posting, nicht wahr
Edit:
Aber tkhh klärt uns ganz bestimmt noch darüber auf, welche spezielle Spionagesoftware er brauchte / nutzte, um die Emails am Nachbartisch auf seinem Smartphone zu lesen ...
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Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?traveller4073 wrote:
Dieser Zugriff ist selbstvertändlichnur mit entsprechender Software und Fachwissen möglich; dagegen ist man jedoch auch im verschlüsselten Netzwerk nicht immun.Das hierfür keinerlei entsprechende Software oder eben besonderes Fachwissen nötig ist, sagt ja der Beitrag von tkhh
tkhh wrote:
Mit meinen Smartphone war ich ratzfatz bei ihr im Programm drinnen und konnte die gesendeten mails mitlesen solange sie eingelogt war. -
Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?... den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst erkläre ich dann auch gerne per PN, damit wir hier nicht OT werden

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Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?.... wobei ich mich gerade frage, wie sicher ist denn das kostenlose WLan ? Die Verbindung ist doch meist unverschlüsselt und somit haben doch auch dritte Zugriff auf meine Daten :?
Dann zahle ich lieber ein paar € in einem Hotel und habe eine sichere Internetverbindung, bevor ich auf irgendeinem Marktplatz oder auf der Skipiste kostenlos ( oder war es umsonst ... ?
) surfe. -
Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?Hallo Delaware,
gerade Dein letzter Absatz spricht mir aus der Seele.
Und zum ersten Satz - ja, es geht um Deutschland bei meinem Tipp, da ja der TE nachfragte, warum in der Servicewüste Deutschland WLan in den Hotels extra kostet
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HC Usertreffen MALLORCA"Part III" 2011 vom 18.-20.11.11
Nur noch 10 Tage 
Nun müsste Trixi dann wohl gar nicht mehr aus dem Bad rauskommen, oder ?
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Warum ist kostenloses W-LAN flächendeckend nicht möglich?Guten Morgen Marco Schunk,
also mit Servicewüste hat das ganze wohl nichts zu tun - außer Du empfindest alle Dienstleistungen als "Servicewüste", sobald Du etwas dafür zahlen musst.
Der Service WLan wird Dir ja in den deutschen Hotels angeboten, also kann man da wohl kaum von "Servicewüste" reden.
Wie Du mit Sicherheit auch in England festgestellt hast, sind ja schonmal die Hotel und auch Hostelpreise viel höher als hier in Deutschland ( bitte gleiche Kategorien mit gleicher Ausstattung vergleichen ! ). Hier wird der (angeblich kostenfreie) WLan-Zugang ganz einfach schon in den Zimmerpreis eingerechnet und so zahlt letztendlich jeder dafür, auch wenn er das WLan gar nicht nutzt
Tja, warum kostet WLan in den deutschen Hotels extra ?
Gute Frage - bzw. mal ganz provokant gefragt "Warum sollte es denn nichts kosten" ?
Hast Du Dich denn schonmal mit der Materie auseinandergesetzt und Dich gefragt, wie ein Hotel in der Lage ist, WLan für seine Gäste anzubieten ?
Grundvoraussetzung ist ja erstmal, das die Stadt / das Dorf über DSL verfügt. In Städten meist vorhanden, müssen viele kleiner Ortschaften noch heute darauf warten.
Hat man dann als Hotelbesitzer endlich DSL in seinem Ort, muss man eine Firma finden, die einem dann das WLan ins Hotel bringt - sprich, einen Anbieter, der genau ausrechnet, wieviele Router benötigt werden, damit auch wirklich in jeder Ecke des Hotels WLan zu empfangen ist.
Dies ist dann für Dich als Gast wiederum später sehr wichtig, damit Du auch wirklich mit ordentlicher Geschwindkeit überall surfen kannst.
Alles eine Frage des Geldes bzw. der Investition des Hotels.
Nach erfolgreicher Planung wird die Firma dann beauftragt und irgendwann werden an allen relevaten Plätzen des Hotels Router installiert.
Wie Du Dir sicherlich vorstellen kannst, sind das einige Router und die Firma die dies alles macht, arbeitet auch nicht umsonst. Das ganze geht in die tausende !
Doch damit noch nicht genug, müssen dann nun auch noch am Hotel-PC und am Hotelserver Änderungen vorgenommen werden, denn das Hotel muss nun für jeden einzelnen Gast der das WLan nutzen möchte, ein Ticket mit den persönlichen Zugangsdaten erstellen und ausdrucken.
Um Mißbrauch zu vermeiden ( alle Gäste haben den gleichen kostenfreien Zugang und einer baut Mist, bewegt sich auf den falschen Seiten und keiner weiß mehr, wer es war ) ist dies seit einiger Zeit zur Pflicht geworden.
Macht ein Hotel dies nicht und es wird Unfug Internet getrieben ( strafbare bzw. illegale Handlungen ) haftet einzig und allein der Hotelier dafür, denn mit seiner IP wurde der Unfug begangen und das Hotel kann durch den allgemeinen Zugang für alle Gäste nicht sagen und beweisen, daß er es nicht war bzw. welcher Gast es war !
Durch das Ticket mit der namentlichen Zuordnung und dem persönlichen Zugang wird dies abgestellt und jeder Gast ist selbst für seine evtll. Taten verantwortlich.
Dann kommt noch die Wartung und Pflege der Router und des Systems hinzu.
Fällt ein Router aus, wird mittels Fernwartung die Anlage wieder ruck-zuck in Gang gebracht, bzw. ein defekter Router ausgetauscht. Und das alles, damit die Gäste den Service des Hotels WLan immer und jederzeit nutzen können.
All das kostet das Hotel Geld. Und nun frage ich nochmal - was hat das mit Servicewüste zu tun und warum sollte ein Hotel diesen Service kostenlos anbieten ?
Möchte ich WLan immer und überall ungestört nutzen können dann zahle ich doch gerne etwas dafür.
Möchte ich diese Kosten mir sparen, dann sollte ich evtll. über die Anschaffung eines Internet-Sticks nachdenken
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suche ein Lied aus der Minidiscosmackerle wrote:
Das Lied lief jeden abend im Hotel Sol Luna Bay in Obzor, Bulgarien und der Refrain ging ungefähr so:Guten Morgen smackerle,
Du hast Dich leider im Forum verirrt - hier geht es um die Minidisco-Songs in der Türkei
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St. Peter OrdingNachdem im letzten (und von mir bereits gelöschten) Beitrag wieder einmal Namen genannt wurden (obwohl bereits im Eröffnungsposting auf die Persönlichkeitsrechte hingewiesen wurde, und das die Namensnennung zu unterlassen ist) - schließen wir an dieser Stelle ab !
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Sun Express - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen@vS
Ähem, das stimmt so aber nicht.
Ende September Richtung Türkei gab es nur den Minibecher Wasser zum Essen kostenfrei dazu, alles andere musste gekauft und bezahlt werden - egal ob Alkfrei oder nicht. -
BGH-Urteil zum Umfang des Insolvenzschutzes bei PauschalreisenGuten Morgen Bulgarienfan

Ich stelle solche Urteile auch nicht unbedingt zum diskutieren ein, sondern eher zum informieren.
Wenn jemand diskutieren möchte oder ein Problem in dieser Richtung hat - nur zu, dafür ist ein Thread bzw. Forum ja da. Wenn nicht - auch nicht schlimm. Aber die Info ist erfolgt und nur das war mir wichtig
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Ibza-April.... und diese Infos können gerne in den bestehenden Threads im Partyforum gepostet werden - hier schließe ich dann wieder ab.
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BGH-Urteil zum Umfang des Insolvenzschutzes bei PauschalreisenDie Kläger buchten laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Anfang 2009 über einen Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt, die Anfang 2010 hätte stattfinden sollen. Sie überwiesen, nachdem sie einen "Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches" des nunmehr verklagten Hamburger Versicherers erhalten hatten, jeweils über 7.400 EUR an den Reiseveranstalter.
Anfang August 2009 teilte der Reiseveranstalter den Klägern mit, dass die Reise mangels Nachfrage nicht stattfinde. Bereits einen Monat später wurde durch das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Reiseveranstalters angeordnet, Anfang Dezember 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Rückzahlung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter kam es nicht mehr. Der beklagte Versicherer lehnte eine Erstattung jedoch ab. Die Reise sei nicht aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters ausgefallen, sondern weil sie von diesem mangels Nachfrage abgesagt worden sei. Das Risiko, dass der dadurch ausgelöste Rückzahlungsanspruch wegen Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden könne, werde vom Wortlaut des Sicherungsscheins, der der gesetzlichen Formulierung in § 651k BGB folge, nicht erfasst. Ferner treffe die Kläger ein Mitverschulden, weil sie den Reisepreis bereits ein Jahr vor Beginn der Reise beglichen hätten, ohne dass sie hierzu verpflichtet gewesen seien. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Versicherung hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidungen heute bestätigt. Ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Reisepreisversicherungsvertrag gemäß § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossen worden ist, ist damit – so der BGH - auch gegen das Risiko absichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter sein Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr realisiert werden kann.
§ 651k BGB ist auch auf diese Fallgestaltung anzuwenden, weil der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus Art. 7 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen vollständig umsetzen wollte. Art. 7 der Richtlinie erfasst eindeutig auch den vorliegenden Fall, weil die Richtlinie vorschreibt, dass der Reiseveranstalter für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen hat. Eine Kausalität der Insolvenz für den Reiseausfall muss daher weder nach europäischen noch nach deutschem Recht bestehen, es reicht vielmehr aus, dass infolge der Insolvenz dem Reisenden vom Veranstalter der vorausgezahlte Preis für die ausgefallene Reise nicht erstattet werden kann und der insolvente Reiseveranstalter naturgemäß auch zur Durchführung der Reise nicht mehr in der Lage ist. In diesem Sinne sind auch die zu Gunsten der Kläger abgeschlossenen Reisepreisversicherungsverträge zwischen dem Reiseveranstalter und dem beklagten Versicherer auszulegen, weil sie in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen.
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Pauschalreise-Richtlinie hat der Senat wegen des klaren Wortlauts des Art. 7 und der bereits ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht für notwendig erachtet.
§ 651 k BGB lautet (auszugsweise):"(1)Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
1.der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
2.notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.(2) …(3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. …
(4) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. …"
Art. 7 der Richtlinie lautet:
"Der Veranstalter und/oder Vermittler, der Vertragspartei ist, weist nach, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Verbrauchers sichergestellt sind."
Urteil vom 2. November 2011 – X ZR 43/11LG Hamburg – 334 O 249/09 – Urteil vom 19. August 2010
OLG Hamburg – 9 U 154/10 – Urteil vom 29. März 2011
und
Urteil vom 2. November 2011 – X ZR 44/11
LG Hamburg – 334 O 250/09 – Urteil vom 19. August 2010
OLG Hamburg – 9 U 155/10 – Urteil vom 29. März 2011Karlsruhe, den 2. November 2011Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=58025&pos=1&anz=174&Blank=1)
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TUIfly - allg. Fragen/Antworten und Erfahrungen@vonschmeling
Ich hatte keine Fragen und habe auch nie irgendwelche Fragen an das Bordpersonal eines Fliegers
Und meine Wahrnehmung ist auch ganz bestimmt nicht getrübt, ich fliege seit Jahren mind. 2-3 mal im Jahr und davon ist mind. 1 x im Jahr der Hin - und Rückflug im Sommer mit TUIfly. Ich kann also sehr wohl unterscheiden, habe null komma null Ansprüche an das Personal des Fliegers und weiß ebenso genau wie Du, das Decken und Kissen aussterben - allerdings gehören sie im Moment bei TUIfly noch bei allen bisherigen Flügen ( außer unserem Hinflug ) zum festen Bestandteil der Ausstattung an Bord - ob Du es nun glauben magst oder nicht
Und was man gegen Kälte machen kann, das weiß ich ebenso - auch wenn Du es vielleicht nicht glauben magst, aber ich gehöre nicht zu der Sorte Mensch, die sich beim Fliegen beschwert oder auch nur die geringsten Ansprüche stellt. Wenn mir das Bordessen nicht zusagt, dann bestelle ich mir ein Menü vorab und jammer e nicht über das schlechte Essen an Bord.
Da ganze "Drama" ( Achtung ironie ! ) fing schon damit an, daß die FB keinen Passagier beim betreten der Maschine begrüßten, sondern zu dritt zusammenstanden und sich über einen Film vom Vorabend unterhielten und Schminktipps austauschten !
Und das mit der eiskalten und extrem heißen Klimaanlage war nunmal so. Klingelte ein Passagier und fragte, warum es so heiß sei, wurde es auf "frostig" umgestellt. War es wieder einem Passagier zu kalt, kam wieder nur heiße Luft.
Auch sehr schön war, daß bei den hinteren XL-Sitzen in der Mitte des Fliegers ( ist das Reihe 16 ? ) die Sitze ja nach hinten gestellt werden könnten, wenn man will. Einer der Sitze hatte ein defekt und er ging ständig von alleine nach hinten.
Der Passagier neben mir hatte diesen Sitz und die Passagiere in der Reihe dahinter regten sich darüber auf, daß der Sitz hinten ist ( was ja eigentlich dem Passagier sein gutes Recht ist, sonst dürften die Sitze nicht zu verstellen sein ). Alelrdings wollte er ja den Sitz gar nicht hinten haben, sondern senkrecht. Bloß leider blieb der Sitz nicht in der senkrechten Position und die Passagiere dahinter waren nur laut am meckern.
Dann beschwerten sie sich bei der einen FB und diese motzte den Passagier neben mit in einem wirklich barschen Ton an, er solle jetzt gefälligst seinen Sitz senkrecht stellen ! Aber holla ! Kein "würden sie bitte", sondern im Befehlston.
Der Passagier neben mir sagte dann im freundlichen und ruhigen Ton, daß er dies ja gerne tun würde, aber der Sitz immer von alleine nach hinten geht !
Daraufhin die FB " Das kann nicht sein, er solle gefällgst machen was sie sagt !"
Und nun sag mir noch einmal liebe vS, das dies freundlich ist und meine Wahrnehmung getrübt ist ...
Ach ja, zu den Zeitschriften. Ich war eine von den ersten die an Bord ging und es war tatsächlich so, daß es nur 3 verschiedene Zeitschriften gab, keine Tageszeitung und das es nur wenige Exemplare gab. Da konnte man sich gar nicht drei nehmen ...
Aber eines ist klar und das hatte ich oben schon geschrieben, von mir wird man deswegen kein "nie wieder TUIfly" hören und lesen. Ich hake so etwas unter "einmal ist keinmal" ab und Schwamm drüber !
Was ich jedoch absolut nicht leiden kann, wenn hier negative Erfahrungen von anderen Usern ständig ins lächerliche gezogen werden. Auch TUIfly ist kein heiliger und auch wenn man selbst noch keine negativen Erfahrungen gemacht hat - es gibt sie !
Vielleicht wäre es ja mal möglich, daß auch diese User sich hier ohne Gegenkommentar äußern dürfen und nicht sofort zu hohe Erwartungen an einen Ferienflieger unterstellt werden ! -
TUIfly - allg. Fragen/Antworten und ErfahrungenDa gebe ich Dir vollkommen recht und ich habe auch den Fragebogen auf dem Rückflug ( beim Hinflug wurde keiner verteilt ... die wissen schon warum ) dazu genutzt und eben auch noch über den Hinflug berichtet. Mit Flugnummer, Abflugzeit usw.
Ich hatte das ganze auch nur oben geschrieben, damit man auch die sog. Meckerpostings etwas besser versteht, bzw. dort auch mal unterscheidet. Es kann nämlich durchaus sein, daß man auch bei TUIfly negative Erlebnisse hat und darüber ganz einfach nur hier berichten möchte.
Edit:
Bis zu diesem Erlebnis konnte ich die negativen Berichte ja auch nicht verstehen. Habe das ja nun auch zum ersten mal erleben müssen.
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FlyNiki - Fragen, Antworten und ErfahrungenAber sicher kann man das und es ist bereits geändert

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TUIfly - allg. Fragen/Antworten und ErfahrungenNe, hier geht es auch um allgemeine Erfahrungen mit TUIfly, Sunrise-Sunset ( Siehe Seite 1
)Und das die sehr, sehr unterschiedlich sein können, kann ich bestätigen - auch wenn ich deswegen nicht "Nie wieder TUIfly" sage und auch wieder damit fliegen werde, wenn es passt.
Bei unserem Hinflug im Juli um 6.00 Uhr ab Frankfurt hatten wir eine Crew, wie wir es noch nie erlebt haben bei TUIfly - und wenn das jemand bei seinem ersten Flug erlebt, kann ich solche Aussagen durchaus verstehen.
Das Personal war durchweg pampig, mies drauf, frech beim Antworten, kein bisschen hilfsbereit und einfach nur von den Passagieren genervt ( nein, ich wollte kein anderes Essen und ich wollte nicht mehr zu trinken ... ). Es war ganz egal was man evtll. fragte, es kam eine patzige und freche Antwort zurück.
Service war vom einsteigen bis zum verlassen des Fliegers ein Fremdwort.
Zudem wurde die komplette Flugzeit mit der Klimaanlage / Heizung rumgespielt. Entweder war es extrem heiß ( nicht warm ) oder eiskalt, das man Angst hatte, Frostbeulen zu bekommen.
Decken und Kissen gab es null komma null an Bord. Zeitungen nur für die ersten ~ 40 Passagiere.
Ganz ehrlch - man war froh endlich den Flieger verlassen zu dürfen.Auf dem Rückflug 14 Tage später nach Stuttgart war es wieder wie gewohnt top !
Superfreundliches Personal. Man wurde sofort begrüßt ( was auf dem Hinflug nicht stattfand ) und es war so angenehm wie eigentlich immer.Du siehst also, man kann solche und solche Erfahrungen mit ein und derselben Airline machen.
Mit persönlich ist es letztendlich egal, ich kann mit diesem Zickengehabe leben, aber es waren auch unerfahrene Urlauber an Bord, die waren einfach nur entsetzt über die Unfreundlichkeit beim Hinflug. Und selbst mir blieb manchmal der Mund offen stehen, wenn ich die frechen Antworten mitbekam.