santamarinello wrote:
Nun, Markus, die deutsche Verbraucherschutz-Rechtsprechung und auch Gesetzgebung ist sehr restriktiv und eher Verbraucherfreundlich (weiß nicht wie das in der Schweiz gehandhabt wird). Wenn ich also mit "LH oder vergleichbar" buche und dann mit, sagen wir mal, Onur Air losgeschickt werde kann ich den Veranstalter mit einer recht großen Aussicht auf Erfolg verklagen. Vergleichbar heißt "selber Standard". Die Air Frace, British Airways, KLM, alitalia oder auch SAS (um nur mal ein paar Beispiele zu nennen) wären "vergleichbar". Ryanair oder Easy Jet eben nicht.
Ok, aber ich würde mich schon bedanken, wenn ich statt Lufthansa mit Iberia oder Alitalia auf Langstrecke geschickt werden würde. Die wären für mich schon nicht mehr vergleichbar. Aber das wäre wohl nur meine persönliche Ansicht und hätte im Streitfall keinen Wert.
Bei uns in CH werden eigentlich nur die "Sonderangebote" mit vergleichbaren Airlines beworben. Die sonstigen RV geben recht konkrete Fluglösungen an, darum wird wohl auch das Preisniveau ab Zürich eher höher sein. Bei Charter ab der Schweiz sind schon einige "Ausländer" auf die Nase gefallen, weil die die Maschinen nicht voll kriegten. Am liebsten fliegen wir immer noch wenn ein Kreuz drauf ist... 


