Hallo katjawold
ich habe mit dem Reiseveranstalter telefoniert.
Im gesamten Gespräch ging es nur und ausschliesslich um den/die Flüge. Das Wort Hotel/Unterkunft/Verpflegung usw ist nicht ein einziges mal gefallen. Daher auch die Verwunderung und das (einzige) Ausrufezeichen.
Nach ca 30 Minuten ist eine Bestätigung vom Veranstalter mit nur noch 2 Namen gekommen.
Dem habe ich sofort per Mail widersprochen.
Erst danach habe ich den alternativen Flug gebucht - ich kann mein Kind doch nicht alleine zu Hause lassen. Selbst wenn zeitweise eine Betreuung da ist. (Eigentlich wollte ich hier auch ein Ausrufezeichen hinmachen
)
Ich bin weder Jurist noch Reiseverkehrskaufmann - ich kenne/kannte BGB§ 651a bisher nicht - bin aber der Meinung dass ein Reisebüro das kennen sollte und mich die Mitarbeiterin auf so etwas aufmerksam machen sollte.
Zumal ich im Gespräch gesagt habe dass ich mein Kind nachfliegen lasse - daher wollte ich ursprünglich auch nur den Rückflug haben.
*edit*
Das mit dem Reisesicherungsschein ist mir erst später ein- und aufgefallen.
Hier habe ich aber in der Zwischenzeit gelernt dass dieser Schein auch am Flughafen hinterlegt sein kann/darf.