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  • Condor (DE)
    mimowetterM mimowetter

    Wow, @vonschmeling
    "kleingeistig, sinnlos, geschmacklos, Korinthenkackerei, Revanche, Schlacht, ins Hirn gesickert, krawalliges Anschieben, Ofenrohr ins Gebirge"

    Und wer verfasst jetzt noch einmal bitte "krawallige" Beiträge? Wenn ich in diesem "Stil" schreiben würde, wäre ich sicher längst gesperrt - aber Sie scheinen ja Narrenfreiheit zu genießen.

    Ich habe einen Welt-Artikel zitiert in dem über massive Probleme Condors mit "umkehrenden" Flügen berichtet wird (Ist die Zeitung jetzt auch ein Krawall-Blatt?). Natürlich betrifft das nur einen kleinen Teil der Flüge, aber wenn eine Kanzlei (hier: Irion) für 2015 bei TuiFly zwei, bei Air Berlin sechs und bei Condor 20 "bearbeitete Fälle" zur Fluggastentschädigung angibt, kann das ja kein Zufall sein. Die Liste der aufgeführten Flüge für 2014 war so lang, dass ich keine Lust zum Zählen hatte.

    Für diese Zahlen gibt es eigentlich nur zwei Erklärungen: Entweder hat die Airline tatsächlich ein massives Verspätungsproblem oder sie hat ihr Motto in
    "Wir lieben prozessieren"
    geändert. Beides kein Qualitäts- und Servicenachweis!

    Airlines

  • Condor (DE)
    mimowetterM mimowetter

    Im Zusammenhang mit Condor scheint die Frage der Sitzplatzreservierung zur Zeit das geringste Problem zu sein.

    Die WELT meldet:
    "Condor-Jet kehrt um – zum dritten Mal in einer WocheSchlechte Woche für Condor: Gleich drei Mal mussten Maschinen der Airline ihre Reisen abbrechen."

    Wenn ich dazu noch die Flüge Frankfurt - Havanna, Frankfurt - Barbados, Frankfurt - Mexico und Wien - Mombasa rechne, die auch in diesem Jahr alle umkehren mussten, habe ich also mindestens sieben Flüge, die in knapp vier Monaten abgebrochen werden mussten.

    Ganz grob macht das 7 x 250 x 600 Euro = rund 1 Mio Euro Entschädigungsansprüche plus Mehrkosten für Verpflegung, Hotel, etc. ....

    Airlines

  • Storno von XNEC
    mimowetterM mimowetter

    So, so, der Kunde ist also wieder der Dumme .....

    gelihoppe hat eine Reise gebucht und darüber eine Bestätigung erhalten. In meinen letzten beiden Bestätigungen war die Zahlungsart ausdrücklich vermerkt, für die Zahlungsart Kreditkarte fiel ja auch zusätzlich ein Entgelt an. Damit ist die Zahlungsart Vertragsbestandteil.

    Immer vorausgesetzt, dass das Kreditkartenlimit nicht überschritten wurde, kann bis heute (26.04.) die Abbuchung von einer bis Ende April gültigen Kreditkarte nicht gescheitert sein - mit welchem Recht sollte also der Reiseveranstalter eine einseitige Vertragsänderung durchführen können?

    In den Zahlungsbedingungen von Neckermann heißt es sogar: "Wenn ... Sie mit Kreditkarte zahlen erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten" Hier noch von einer "Bringschuld" zu sprechen, ist Nonsens - oder soll man das Geld in Oberursel vorbei"bringen"?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    @ Bernhard707
    "In den meisten Fällen" bedeutet bei 1,3 Mio also Minimum 650.000

    tatsächliche Klagen nur 40.000; das sind dann maximal 6,15%

    also verzichten mindestens 93 % auf das Ihnen zustehende Recht!

    Was habe ich also "nicht verstanden"?

    Und in dem von mir zitierten Fall, den ich in der Tat einfach nur schändlich finde, geht es nicht um TK sondern um Condor! Wenn ich über zehn Urteile für EINEN Flug kassiert habe, ist Schluss mit "Einzelfallprüfung" - meine Meinung!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    Ich rege mich auf, weil Holginho völlig recht hat mit seiner Feststellung, dass die 40.000 Klagen eine verschwindend geringe Zahl ist - die Frage ist nur: Warum?

    In dem von mir bereits zitierten Artikel der WiWo steht

    "Jahr für Jahr stranden rund 1,3 Millionen Fluggäste auf deutschen Flughäfen. Mal ist eine Maschine kaputt, mal streikt das Boden- oder Bordpersonal, oder der Flughafen kapituliert vor Schneefällen. In den meisten Fällen haben die Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine stattliche Entschädigung"

    Es geht hier also um richtig, richtig viel Geld. Also haben die Airlines ein vitales Interesse, über Ansprüche nicht aufzuklären, diese zu negieren oder die Zermürbungstaktik zu wählen um die letztendliche Auszahlungen für einen Flug so niedrig wie möglich zu drücken. Der Autor der WiWo hat ja auch überzeugend durchgerechnet, warum sich dieses Vorgehen rentiert.
    (Natürlich findet man diese Vorgehensweise auch in anderen Bereichen, Stichwort Patientenklagen, aber das ist hier nicht das Thema und macht es auch nicht besser).

    Natürlich sind Sie @Alfred_Tetzlaff an Ihr Geld gekommen, ich habe da auch keine Bedenken, aber in Istanbul habe ich aus der verspäteten Maschine eine Mutter mit zwei Kleinkindern getroffen, die meinte, wenigstens etwas zu trinken hätte man uns anbieten können. Daraufhin habe ich dann nur ganz erstaunt gefragt, ob sie denn keinen Verflegungsgutschein erhalten habe? Hatte sie nicht, sie hatte am Check-In nur nach dem Grund der Verspätung gefragt und von einem Gutschein hat ihr niemand etwas erzählt. DAS macht mich wütend!

    Aber immerhin sind wir jetzt schon zu sechst aus der Maschine und wenn noch weitere Reisende sich melden wollen, gerne. Nochmals: Es geht um den Flug

    TK 1952 am 30.03.15 von Amsterdam nach Istanbul

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    Ach vonschmeling, erst mal lesen, dann tippen: Das Wort "Einzelfälle" stammt von Holginho und darauf beziehe ich mich;

    Und wenn Sie schreiben, dass "jede streitende Partei den Anspruch auf exakte Bewertung ihrer Causa" hat, klingen Sie für mich wie der Anwalt von Condor, der (gegenüber Plusminus) verteidigt hat, warum nach mehr als zehn Urteilen gegen Condor für ein und denselben Flug auch die nächste Partei wieder klagen musste

    Zitat:
    "Doch dann kommt es ganz absurd: Für den Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.
    Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen:"Jeder Fall wird einzeln geprüft."

    Aber da wir in einer Demokratie leben, dürfen Sie dieses Verhalten natürlich ganz toll finden - für mich ist es organisierte Kriminalität, wenn ich Kunden ihre gesetzlichen Rechte bewusst vorenthalte, wohlwissend, dass ich vor den Gerichten NULL Chancen auf Durchsetzung der eigenen Position habe und die Organe der Rechtspflege lediglich als Zermürbungsinstrumente missbrauche.

    Und wenn Sie diesen Beitrag auch "vollkommen uninteressant" finden habe ich noch einen Tioo: Tasten stillhalten!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    Na klar doch, "Einzelfälle" ...

    Siehe Artikel der Wirtschaftswoche:

    "Wie sich Airlines vor Entschädigungen drücken

    Im Sinne des Klägers

    In Deutschland werden im Jahr mehr als 40.000 Urteile wegen Flugverspätungen gesprochen – fast immer im Sinne des Fluggasts, sagt Anwalt Hopperdietzel. Beim Amtsgericht Rüsselsheim liegen allein gegen Condor 2400 Klagen vor. Richter sind genervt ob der Klagen-Plage, die die systematischen Flugverspätungen des Ferienfliegers nach sich ziehen. (...)"

    Wenn sich noch mehr Flugpassagiere nicht durch billige Tricks von ihrem Recht auf Entschädigung abbringen ließen, wären 40.000 Urteile auch keine "Einzelfälle" mehr - aber daran können die Fluggesellschaften natürlich kein Interesse haben, stimmt´s?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zum Thema Mietwagen in der Türkei
    mimowetterM mimowetter

    Habe den Mietwagen wieder bei SAY-Antalya gebucht, 23 Euro am Tag für einen Dacia Logan Diesel. Übernahme / Abgabe waren am Flughafen und das hat trotz deutlicher Verspätung auf dem Hinflug super geklappt, so dass wir kurz vor Mitternacht direkt den Wagen übernehmen konnten und nicht noch zusätzlich warten mussten.

    Türkische Riviera

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    So, jetzt hat es uns auch einmal "erwischt".

    Flug von Amsterdam über Istanbul nach Antalya mit Turkish Airlines am 30.03.15
    geplant Start AMS 12:00; Landung AYT 19:20
    tatsächlich Start AMS 15:45; Landung AYT 23:05
    macht bei drei Personen einen Entschädigungsanspruch von 1200 Euro.

    Brief an TK ist raus - ich glaube zwar nicht, dass die freiwillig zahlen, aber versuchen kann man es zuerst ja.

    Auf der Homepage des ADAC gibt es übrigens eine interessante Auflistung mit vielen Gerichtsurteilen rund um das Thema "Außergewähnliche Umstände" - falls sich Airlines darauf berufen sollten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Turkish Airlines
    mimowetterM mimowetter

    Sind am 30.03. mit TK von Amsterdam über Istanbul nach Antalya geflogen und am 10.04. zurück. Zur Flugverspätung auf dem Hinflug schreibe ich noch an anderer Stelle, die sonstigen Erfahrungen wahren weitgehend positiv.

    Die Am-Platz-Bildschirme funktionierten beim Hinflug nicht durchgängig - aber da unser Sohn "versorgt" war, waren alle zufrieden. Die Verpflegung war gut, zwar kam auf der ersten Strecke in der Mitte nur noch der Nudelauflauf an, aber okay .... Der Snack auf dem gut 1-Stunden-Flug von Istanbul nach Antalya (und auch retour) war jedenfalls mehr, als bei anderen Airlines auf der Gesamtstrecker angeboten wird (Sandwich, Salat, Süßspeise). Auch die Getränkeauswahl ließ keine Wünsche offen, auf dem Rückflug wurden alternativ türkische oder franzöische Weine angeboten.
    Nachdem sich unser Sohn schon auf dem Hinflug neben dem Film auch mit einem neuen Malbuch beschäftigen konnte war das besondere Highlight auf dem Rückflug der TK-Teddybär, der inzwischen einen Ehrenplatz  bei den anderen Kuscheltieren im Bett gefunden hat.

    Der Gepäcktransport hat tadellos geklappt - alles kam zusammen mit uns an. In Antalya wurden wir "Transit-Passagiere" - wie hier schon beschrieben wurde - nach dem Aussteigen "abgefangen" und per Bus zum Terminal 1 gebracht (schon komisch, da es sich tatsächlich um zwei Enden des selben Gebäudes handelt). Wichtig ist diese Info eigentlich auch nur, wenn man - so wie wir - am Flughafen einen Mietwagen in Empfang nehmen möchte und der Mitarbeiter der Firma wissen muss, wo er  zu warten hat.

    Zu einigen vorangegangenen Beiträgen:
    Wenn viele User - so wie ich - davon ausgehen, dass 90% der Umstiege in Istanbul Turkish Airlines betreffen und 90% der "Gebpäckfrage" in Antalya ebenfalls auf diese Fluglinie entfallen sind die Fragen an DIESER Stelle genau richtig. Und es nervt, wenn inzwischen mehr Beiträge damit beschäftig sind, anderen Usern zu erklären, wer, wann, was, wo vermeintlich falsch platziert hat statt das eigentliche Thema anzugehen.
    Während Administratoren dazu zumindest noch ein gewisses Recht in Anspruch nehmen können sind Kommentare wie der von @mk116 am 12.04. einfach nur Spam.

    Airlines

  • Welcher Mietwagen im Norden
    mimowetterM mimowetter

    Ich habe für einen kleinen 4-Türer mit Automatik für drei Tage 260 TL bezahlt, hinzu kamen 50 TL für die Abgabe am Flughafen. Der Wagen hatte schon ein paar kleinere Beulen, aber die wurden bei Übernahme im Vertrag markiert - also alles kein Problem. Anmietung erfolgte direkt im Hotel, die freundliche Dame sprach aber nur Englisch.

    Nachtrag: Ich hatte noch Glück, zwei Tage nach meiner Mietwagenreservierung kamen zwei Busladungen Touristen im Hotel an, die wohl über Anzeigen bei Tchibo und in der ADAC-Motorwelt gebucht hatten - danach waren ALLE Mietwagen weg!

    Zypern und Nord-Zypern(türkisch)

  • Allg. Reisebed. RSD - höhere Kosten bei Nichtteilnahme an Verkaufsveranstaltung?
    mimowetterM mimowetter

    Hinsichtlich der Verkaufsveranstaltungen würde ich mir da keine Sorgen machen. In den ARB wird von einer Nichtinanspruchnahme einer TeilLEISTUNG  gesprochen, die Leistungen sind auf der Homepage von RSD aufgeführt und dort werden die Verkaufsveranstaltungen - im Gegensatz zur Seite Reisedetails - nicht erwähnt.

    Die zitierte Vorschrift soll meiner Meinung nach verhindern, dass man die offensichtlich günstigen Flugpreise nutzt, sich vor Ort dann ein ganz anderes Hotel bucht (DAS ist nämlich unter "Leistungen" aufgeführt) und am Abreisetag wieder bei der Gruppe auftaucht.

    Außerdem müsste RSD eine "Nachzahlungsforderung" vor einem deutschen Gericht durchsetzen - wegen Nichtteilnahme an einer Verkaufsveranstaltung. Mit der Nummer kämen sie garantiert in die Medien!

    Ich würde die Verkaufsveranstaltungen sausen lassen und mich abends mit dem Taxi zum Hotel bringen lassen.

    @vonschmeling
    In welchem Satz hat die Themenstellerin erwartet, "vorgefügte (hää?) Lösungen zu finden"?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welcher Mietwagen im Norden
    mimowetterM mimowetter

    Hallo,

    wir waren im Oktober knapp zwei Wochen im Oscar Resort in Girne und haben dort im Hotel auch den Mietwagen gebucht. Alles problemlos, irritierend war nur , dass man bei der Rückgabe am Flughafen den Schlüssel der Bedienung im Cafe auf dem Parkplatz übergeben hat.

    Wir hatten einen Kleinwagen und kamen damit bei Fahrten rund um Girne, nach Nikosia, zum Barnabas-Kloster und zur Bergfestung Hillarion zurecht. Die Straßen waren überall gut ausgebaut. Ob man für Fahrten zu den weiter östlich gelegenen Festungen im Pentadaktylos-Gebirge einen Jeep braucht, weiß ich nicht. Die Straßenkarte lässt jedoch vermuten, dass selbst Kantara noch mit normalem PKW erreichbar ist. Das war uns im letzten Jahr aber zu weit, evtl. steht die Tour in diesem Herbst an.

    Zypern und Nord-Zypern(türkisch)

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    vonschmeling:
    Deine hier verbreiteten halbgaren Googleergebnisse sind jedoch eher abträglich als hilfreich und du befindest dich nicht in einer Gameshow!?

    Ah ja, Verweise auf die Seiten von WISO mit entsprechenden Tipps zu Flugverspätungen und den dabei bestehenden Verbraucherrechten sind also "halbgare Googleergebnisse". Kann es sein, dass Sie an einer klitzekleinen Form von Selbstüberschätzung leiden? Ich bin mir sicher, dass die WISO-Redaktion unabhängig und im Sinne der Verbraucher arbeitet - bei einigen Vielschreibern hier habe ich da so meine Zweifel ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Turkish Airlines
    mimowetterM mimowetter

    Kann ich bestätigen - man kann auf diesem Weg auch z. B. Sonderessen für Kinder bestellen; und das völlig unabhängig davon, wo man das Ticket gebucht hat.

    Beim Telefonat ist allerdings Geduld gefragt - für die Mitarbeiter ist Deutsch lediglich Fremdsprache, also dauert es schon mal etwas länger. Beim nachträglichen Gutschreiben von Meilen mussten die Angaben buchstabiert werden - und ich meine hier nicht A..B..C sondern durchgängig Anton...Berta...Cäsar. Insgesamt aber ein sehr freundlicher Service!

    Airlines

  • Tuifly (X3)
    mimowetterM mimowetter

    Malini:
    ".... ehe du solch einen Mumpitz schreibst... :?

    PS: Wie kommst denn du zum Flughafen? Sind die Getränke im Zug, Taxi, ÖPNV etc. auch im Reisepreis inkludiert?   😆 "

    Nein, aber im Zug, Taxi, ÖPNV, Pferdekarren oder was Sie sich sonst noch ausdenken können nimmt mir auch niemand meine privaten Getränke vor Betreten des Fahrzeuges ab oder zwingt mich zu Wucherpreisen im Abfertigungsbereich neue zu kaufen.

    Wer schreibt also Mumpitz???

    Airlines

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    mimowetterM mimowetter

    Überflüssiges Zitat entfernt!
    @soosi
    So ein Quatsch - die AGB´s sind kein Gesetzbuch. Wenn dem nämlich so wäre, könnte man ja wohl nicht gegen die AGB´s mit Erfolg vor Gericht vorgehen, oder?

    Selbst der Sprecher des DRV musste im Nachgang des BGH-Urteils - wohl zähneknirschend - zugestehen:
    "Konkret untersagt hat das Gericht nur, dass Flugzeiten vom Nachmittag auf den frühen Morgen des gleichen Tages vorverlegt werden dürfen.“
    Nachzulesen hier:
    http://www.zdf.de/wiso/fluggastrechte-was-sie-bei-der-reise-mit-dem-flugzeug-erdulden-muessen-und-was-nicht-32897678.html

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tuifly (X3)
    mimowetterM mimowetter

    vonschmeling:
    "Im Übrigen wird von Telekommunikationsunternehmen sodann weiterhin rechtens eine Gebühr erhoben, wenn der Kunde einen Vertrag mit Zugang zum Internet abschließt.

    Bucht ein Kunde also eine Reise im Internet, muss er die Gebühr bezahlen."

    DAS ist abenteuerlich - siehe Urteil im obigen Link:

    "Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produktnicht allein über das Internet vertreibt."

    Die Gebühr ist also schon rechtswidrig, sobald der ANBIETER sein Produkt nicht allein über das Internet anbietet; auf welchem Weg der KUNDE sein Produkt dann erhalten hat, ist Nebensache.

    Airlines

  • Tuifly (X3)
    mimowetterM mimowetter

    Völlig egal, wer für diese Gebühr letztendlich verantwortlich ist, einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht stand halten. Warum?

    Man lese sich einmal das aktuelle Urteil des BGH zu kostenlosen Papierrechnungen bei Telefonanbietern durch. Aus der Berichterstattung hierüber:

    "Nach einem Urteil des Bundes­gerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunk­anbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papier­rechnungen erheben, wenn die Produktenicht nur über das Internet erhältlichsind"

    "Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2014 zogen nun auch andere Gerichte nach. Wie berichtet, hatte der BGH in dem Verfahren des vzbv gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden, dass eine solche Preisklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist.Nach Ansicht der Richter ist die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet noch nicht zum allgemeinen Standard geworden."
     Ein Web-Check-In gehört (insbesondere bei Pauschalurlaubern) sicher genau so wenig zum allgemeinen Standard und die Gebühr wird auch verlangt, wenn man z. b. bei Aldi-Reisen telefonisch bucht.

    Natürlich wird sich tuifly davon völlig unbeeindruckt lassen und die Gebühr bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung die das eigene Unternehmen betrifft, weiter kassieren. Die Zahl der Kunden, die sich die unrechtmäßig erhobene Gebühr nachträglich erstatten lassen, wird gering sein und damit ist die Rechnung auf Kosten der Verbraucher wieder aufgegangen.

    Und noch ein Nachtrag aus dem Urteilstext:
    "Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehöre, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen habe, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten bestehe nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen sei.

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Haupt- oder Nebenleistung stütze,sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder Zwecke des Verwenders abzuwälzen versuche, stelle eine unangemessene Abweichung von Rechtsvorschriften darund verstoße deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies sei hier der Fall."

    Mit anderen Worten müsste tuifly erklären, dass es gar keine Pflicht zu einem Check-In gebe und dieser eine zusätzliche, vom Kunden zu bezahlende Leistung darstelle (Gepäckbeförderung z. B. ).

    Airlines

  • Gebuchtes Hotel gehört nicht mehr zur gewünschten Kette
    mimowetterM mimowetter

    Habe genau das gleiche Problem gehabt:
    Hotel (Rixos Lares) im September zum wiederholten Mal für die kommenden Osterferien gebucht, Anfang November dann Betreiberwechsel - über den mich natürlich zunächst auch nicht der Reiseveranstalter informiert hat sondern Einträge bei den Bewertungen hier im Forum.

    Mehrere Telefonate mit dem Kundenzentrum brachten immer nur Aussagen wie: Leistungen bleiben unverändert, daher keine kostenfreie Stornierung (Kosten hierfür über 600 Euro) allenfalls Umbuchung zu aktuellen Bedingungen. Angebot meinerseits: Umbuchung in das Rixos Belek mit Aufteilung des Aufpreises (50:50) wurde abgelehnt.

    Laut Kundenzentrum "versteht man meinen Ärger", "hat man auch mit dem Vorgesetzten gesprochen", "gibt es leider keine andere Möglichkeit" .......

    Da diese Sätze doch eine verblüffende Ähnlichkeit mit den im WDR-Beitrag zu AirBerlin gezeigten Methoden aufwiesen, habe ich mich nicht darauf verlassen, sondern
    EIN Telefonat mit der Rechtsschutzversicherung und danach EIN Telefonat mit einer Anwältin geführt, die sich dann mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt hat. DREI Tage später hatte ich die Bescheinigung einer kostenlosen Stornierung im Maileingang.

    Was lernt man daraus: Niemals den Aussagen einer Kundenhotline vertrauen sondern - soweit RV vorhanden - anwaltliche Hilfe suchen. Traurig aber wahr: Erst dann reagieren Reiseveranstalter. (Noch trauriger übrigens, dass mir dieser Umstand auch von meinem Reisebüro bestätigt wurde; der Chef dort meinte sofort, ich müsse kostenlos stornieren können.)

    Für diejenigen ohne RV, die das finanzielle Risiko einer Einschaltung eines Anwaltes abschätzen wollen, hier noch zwei Aspekte, die zur Lösunge in diesem Fall sicher beigetraten haben:

    Auf der entsprechenden Katalogseite stand der Name der Hotelkette nicht nur oben im Namen des Hotels sondern wurde mit dem Signet dieser Marke unmittelbar über der textlichen Beschreibung der Leistung wiederholt. Dieser Umstand, der bei nur einem Drittel der Hotels in diesem Zielgebiet auftrat, wurde von der RV als Zeichen einer zusätzlichen Werbung mit der Kette in klarem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung gewertet - damit hatte ich zunächst einmal die Kostendeckungszusage in der Tasche.

    Im späteren Gespräch mit der Anwältin ging es dann um die Frage, ob der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt meiner Buchung eigentlich schon über den rund fünf Wochen später erfolgten Besitzerwechsel informiert war und diese Information bei der Buchung im Reisebüro zurück gehalten hat. Ihrer Meinung nach hätte man davon ausgehen können, und wahrscheinlich war diese Tatsache dem Reiseveranstalter dann auch durchaus bewusst. Ein solches Verschweigen rechtfertige grundsätzlich eine rückwirkende Vertragsaufhebung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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