Danke
manchmal hat man auch Glück im Leben. Nein Spass beiseite. Ich möchte hier überhaupt nichts sagen was nicht so ist.
Ich habe diesen Gesetztesartikel vom Deutschen Tourismusverband e.V. erhalten, weil ich da nach Hilfe gefragt habe. Dieser sagt aus, dass schriftlich offerierte Offerten verbindlich sind. Der Ombusmann sagt: " In derTat ist eine Offerte verbindlich. Ein Versehen oder in unerwarteter, begründeter Preisaufschlag darf max. 10% betragen für die offerierte Reise oder das entsprechende Objekt. Ist die Erhöhung höher, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten".
Ich denke, dass es auch hier auf die Reiseagentur ankommt. Ich habe dies so kommuniziert und einen Vorschlag verlangt, sie sind mir entsprechend entgegengekommen.
Und liebe Frau vonschmelig, ich bin nicht vom hinterm Berg, ich weiss sehr wohl, dass sich die Gesetze in der Schweiz von denen in Deutschland unterscheiden. Deshalb habe ich ja auch in Deutschland um Hilfe angefragt. Aber auch in Deutschland gibt es Gesetze. Und ich zitiere hier sicherlich nicht "irgendwelche im Internet gefundene Zitate".
Ich möchte einfach allen hier etwas Mut machen, sich nicht immer alles bieten zu lassen und sich zu wehren. Dies muss allerdings höflich, sachlich und mit Fakten hinterlegt sein. Dann sehe ich darin absolut kein Problem. Denn Frau vonschmeling hat ja von Anfang an gleich Kategorisch gesagt, keine Chance. Dem ist nicht so.
Versucht es doch einfach.