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  • Hapag-Lloyd Kreuzfahrten: Gebühr für individuelle Angebote
    mosaikM mosaik

    Wir hatten vor kurzem im Reiserecht eine Diskussion darüber, weshalb Pauschalreiseveranstalter nicht so flexibel sein können und z. B. bei Fernreisen individuelle Stopps oder Änderungen entlang der Flugroute auf Kundenwunsch buchen.

    Das sei doch ein zusätzliches Geschäft, meinte ein User. Hier habe ich nun eine aktuelle Information vom 4.12.07 über Hapag Lloyd Kreuzfahrten, die meine im Reiserechts-Thread gemachten Aussagen dokumentieren:

    "Individuelle An- und Abreisewünsche, die nicht fest gebucht werden, kosten demnächst extra.

    Hapag-Lloyd Kreuzfahrten erhebt in Zukunft eine Bearbeitungsgebühr für individuell erstellte Angebote, die nicht im Katalog stehen. Dabei handelt es sich vor allem um komplizierte An- und Abreisearrangements oder etwa Vor- beziehungsweise Nachprogramme. "Die Gebühr wird nur fällig, wenn das Angebot nicht angenommen wird." Individuelle Anfragen hätten sich gehäuft und nur wenige davon würden tatsächlich fest gebucht."

    informiert
    Peter

    Reiseveranstalter

  • 29 Stunden Flugverspätung / Punta Cana Flug DE 5233 Wer war dabei?
    mosaikM mosaik

    agricola wrote:
    Als Urlauber steht man einer solchen Situation ziemlich
    hilflos gegenüber.

    ...das örtliche Personal aber auch meist..., denn oft erhalten die auch nicht mehr an Info, als dass die Maschine verspätet oder nicht kommt. Was also soll das Bodenpersonal zu solchen Situationen sagen?

    agricola wrote:
    Die oftmals angebotene Entschädigung erscheit im
    Verhältnis zum Wert der Urlaubsreise recht viel. Ein versauter Urlaub ist nicht bezahlbar. Wer übernächtigt und hungrig auf den Flug wartet, erschöpft einschläft und vor Stress nicht mehr logisch denken kann, der denkt oftmals nicht mehr an solche Dinge.

    Zunächst, die Geschädigte hat sich immer noch nicht dazu geäußert, wo sie die Nacht verbracht hat. Bitte daher keine Horrarzenarien verbreiten, bevor man Näheres weiß. Ganz abgesehen davon, dass man ja nach einem Urlaub erholt sein sollte und nicht "erschöpft" sein sollte und "nicht mehr logisch denken kann".

    Vor allem letzteres sollte man bei (Fern-)Reisen immer können, denn Reisen bedeutet, sich auf Ungewisses einzulassen. Darüber habe ich schon mehrmals berichtet. Und eine Reise in die Dominikanische Republik ist und bleibt eine Fernreise.

    Dann erhebt sich die Frage, weshalb ein ganzer Urlaub versaut sein sollte, wenn der Rückflug nicht so ganz klappt? 14 Tage Urlaub sind 336 Stunden, dann wären eine 29stündige Rückreise 8,6%, somit blieben 91,4 % Urlaub noch übrig.

    Ich habe schon verstanden, dass der Rückflug im konkreten Fall nicht geklappt hat und die Fluglinie sich - vorerst - weigert, die den Geschädigten zustehende Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung zu bezahlen. Die es übrigens auch erst seit wenigen Jahren gibt, vorher gab es gar nichts.

    Da braucht man keine Beweise sammeln, denn im Fall einer Klage gegen die Fluglinien muss die Fluglinie ihre "Unschuld" beweisen! Was, wie bereits von mir geschildert, bisher noch in keinen einzigen mir bekannt gewordenen Fall konnte, der vor Gericht gelandet ist.

    Daher braucht man hier weder Emotionen noch Zeit vergäuden, sondern wendet sich nochmals schriftlich an die Fluglinie mit Hinweis auf die Fluggastverordnung und einem Hinweis, dass im Fall einer nicht zufriedenstellenden Antwort die Sache dem Anwalt übergeben wird. Das ist es. Fristen einhalten, sachlich bleiben.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise Bali gebucht-Flugumbuchung auch ohne Jahn-Reisen möglich??
    mosaikM mosaik

    liebe mountain-bike-lady

    es ist nicht die Höhe eines Betrags, der eine Änderung ermöglichen sollte oder nicht. Es sind vielmehr branchenspezifische Erfahrungen und Usancen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben.

    Ich denke, es gibt im Leben in solchen Situationen, zwei Möglichkeiten: Entweder man erkundigt sich vor dem Erwerb eines Produktes nach allen Möglichkeiten (Änderungen, Stornierungen usw.) und entscheidet dann, ob man sich für dieses Produkt oder diesen Händler entscheidet oder nicht.

    Oder man akzeptiert im konkreten Fall dann eben die Möglichkeiten, die einem der Verkäufer anbieten kann oder nicht.

    Es hat keinen Sinn, alles und jedes zu hinterfragen und mit eigenen Erfahrungen auf anderen Gebieten zu vergleichen. Es ist eben so, dass ein Marktstandler andere "Bedingungen" hat als der "Supermarkt".

    Ich komme wieder auf die Wirtschaftlichkeit zurück. Natürlich kann man wahrscheinlich fast alles immer (noch) ändern. Aber der Aufwand, der dazu notwendig ist, muss verdient werden.

    Dass der eine - Texilhandel - Ware umtauscht oder gar zurück nimmt, ist seine Entscheidung und Erfahrung. Wie sagte doch mal einer: ob der Verkäufer nur rumsteht oder einen umsonst bedient, ist doch egal, er erhält sein Geld. Und außerdem kann er mehrere Kunden parallel bedienen...

    ... ja, ja, aber ein Mitarbeiter beim Reiseveranstalter kann nicht mehrere Fälle zur gleichen Zeit abhandeln. Er kann nur einen nach dem anderen bearbeiten: nehmen wir an, ein Kundenwunsch eines Stoppover in Hongkong, bedarf ab Annahme des Wunsches bis zum Anbieten des neuen Preises einen Zeitaufwand von 30 bis 45 min (ohne die Wartezeiten auf Antworten z. B. von Hotels oder Zielgebietsagenturen mal gerechnet, wo man vielleicht auch mal noch ein zweites Mal die Antwort urgieren muss).

    Dann bietet man dies dem Kunden an: der eine wird es nehmen, dem anderen ist es jetzt doch zu teuer. Auch das sind ja Erfahrungen. Nicht jeder, der "schwört" : ich nehme es in jedem Fall, nimmt es dann auch wirklich.

    So, nun hat der Mitarbeiter an einem Tag, weil er fleißig ist, 15 Anfragen bearbeitet, von denen letztendlich sich 7 realisieren. Aber nicht jede bringt gleich € 100.-- an Mehrertrag. Da gibt es ja die vielen vielen Anfragen für nur eine Nacht dazu oder den Flug an einem anderen Tag ohne Hotel dazwischen (weil das macht sich der Kunde ja selbst, gell!).

    Nach so einem Tag macht unser Otto Umbucher Kassasturz und vermeldet mal gerade € 250.-- Mehrertrag gegenüber dem ursprünglichen standardierten Pauschalarrangement.

    Für diese € 250.-- müssen Personalkosten, Kommunikationskosten, Raummiete und Arbeitsplatzeinrichtungen (PC, Internetanschluss, Drucker usw.) finanziert werden. Und Urlaub hat der gute Mann auch noch, da muss also entweder eine zweite Arbeitskraft da sein oder Aushilfen.

    Da hat dann irgendwann der Reiseveranstalter gesagt: bevor ich mir diesen Zirkus antu', bei dem unterm Strich nichts rausschaut, ich vielleicht einen glücklichen Kunden mehr habe (oder auch nicht), sag ich gleich: nein Leute, ich mach das nicht: wer meine Ware so nicht haben will, der muss halt weitersuchen.

    Denn man darf ja nicht vergessen: neben dem einen Kunden, der meint, das wär eine zusätzliche Einnahme und er, der Kunde, Hr. König, wär dann mit dem Unternehmen zufrieden(er), gibt es eine Reihe von Kunden, die sagen: genau! Bingo, das nehm ich so! Hauptsache der Preis stimmt.

    Der ist dann auch zufrieden, und auch König, und der Reiseveranstalter ist auch glücklich, und macht sein Geschäft.

    Und die G'schicht: na, der wird schon sehen, wie weit er mit seinem Kundenservice kommen wird, dem sei gesagt, dass beispielsweise die TUI auch heuer "trotz einem sehr schwierigen Jahr" Millionengewinne macht (Pressemeldung dieser Tage). Und das, obwohl sicherlich viele TUI Kunden "nie mehr wieder mit diesem Verein" verreisen wollen.

    Es ist halt so im wirtschaftlichen Leben, dass jeder machen darf und kann, was er will. Wir hatten ja hier im Forum schon öfters Schreiber, die dann meinten: nie wieder der oder jener Veranstalter, nie wieder pauschal, nie wieder individuell, nie wieder Internet, nie wieder Reisebüro usw...

    Mach' ma net, ham' ma net - gibt's net in unserm Betrieb ...ist in meinen Augen kein zeitgemäßer Spruch. Weil wir alle - egal ob als Angestellter oder freier Unternehmer - leben vom Verkaufen mit Ertrag. Und wenn halt einer die Erfahrung gemacht hat, dass seine "Flebililtät" sich nicht bezahlt macht, wird er sie einstellen. So ist das überall in der Wirtschaft.

    meint ausführlich wieder einmal
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise Bali gebucht-Flugumbuchung auch ohne Jahn-Reisen möglich??
    mosaikM mosaik

    Es scheint ein Trend zu sein, Waren oder Angebote kaufen zu wollen oder sie auch tatsächlich zu kaufen, aber sie dabei oder danach ändern zu wollen. Der Hinweis des Verkäufers, er hätte dann doch lieber ein anderes Produkt erworben, wird mit Hinweisen wie Flexibilität, Kunde ist König usw. vom Kunden abgewiegelt.

    Aber...
    ... im Supermarkt kann man abgepackte Waren auch nicht aufreißen, und sich nur zwei Blatt Wurst herausholen - dazu muss man sich halt eine Stange Wurst kaufen...

    Ich meine, wenn etwas als "pauschal" angeboten wird, sollte man dem Anbieter nicht vorwerfen, er wolle ja kein (Mehr-)Geschäft machen, sei unflexibel und stelle die Wünsche des Kunden hinten an.

    Das stimmt so nicht.

    Aber wenn ich eine Reise nach Australien anbiete, dann habe ich eben keine Reise nach Hongkong. Und wenn ich eine Reise nach Australien mit Hongkong anbiete, möchte ich auch nicht vom Kunden gefragt werden, ob er denn den Aufenthalt in Hongkong herausnehmen könne. Dann muss er doch mein Angebot nur Australien nehmen.

    Doch ich sehe schon, hier sind die Meinungen sehr weit gefächert.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pauschalreise Bali gebucht-Flugumbuchung auch ohne Jahn-Reisen möglich??
    mosaikM mosaik

    lieber holzwurm, ... der RV könnte dadurch nur noch mehr Umsatz machen...

    Die Grundfunktion von Pauschalen - egal in welcher Branche - haben den Sinn, Kosten zu senken und dadurch günstiger anbieten zu können. Das heißt: nicht jedes Mal muss ein Mensch rechnen, schreiben, anfragen, einkaufen, planen, sondern wer das Pauschalprodukt X so nimmt wie es ist, bekommt es zum Preis Y.

    Soweit so klar.

    Nun nehmen wir einmal 300.000 Pauschalreisetouristen beim Veranstalter X an. Diese können - vom Einkauf über Katalogerstellung, Kalkulation, Buchung, Erstellen der Reiseunterlagen usw. von sagen wir 30 Personen bearbeitet werden.

    Kämen nun 5.000, 10.000 oder 30.000 Personen dazu, die nun einzeln vorgefertigte Pauschalpakete geändert wünschten, bräuchte der Anbieter aber weitere 10, 20 oder mehr Mitarbeiter, die dann jeden Fall einzeln in die Hand nehmen und bearbeiten.

    Das verteuert aber dann die Stückkosten für alle 300.000 Kunden... Man spricht hier von einem so genannten Break-even-Point:
    1 Kellner kann 30 Frühstücksgäste bedienen, bei 35 braucht man aber einen 2. und der ist dann unrentabel, weil die Kosten von 2 Kellnern nicht auf 60 - nicht vorhandene - sondern auf 35 aufgeteilt werden müssen.
    Daher wäre dieses Hotel gut beraten, nicht mehr als 30 Gäste zu nehmen, da sonst weniger bleibt als bei 30.

    Ich hoffe, ich konnte das halbwegs verständlich erklären.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • E-Ticket - Fragen und Antworten
    mosaikM mosaik

    Noch ein Nachsatz:

    Man kann Flugtickets auch "simulieren" zwecks Ticketausstellung. Das heißt, die Flugbuchung selbst existiert gar nicht im Zentralrechner der Fluglinie, sondern nur vorübergehend am Bildschirm des IATA-Agenten.

    Eben, wie erwähnt, Möglichkeiten gibt es viele...

    Peter

    Airlines

  • E-Ticket - Fragen und Antworten
    mosaikM mosaik

    Bringen wir das Ganze mal wieder auf Reihe:

    Teil 1:
    Wird eine Flugbuchung angelegt, egal ob von der Fluglinie selbst oder von einem Wiederverkäufer in einem der Flugreservierungssysteme, so erhält diese Buchung einen unverwechselbaren PNR-Code: Passenger Name Record Code.

    Damit kann man jederzeit die Buchung aufrufen und die "Befugten" können sie ändern oder stornieren.

    Alles noch völlig unabhängig davon, ob ein Ticket "ausgestellt" ist oder nicht.

    Teil 2:
    Ticketausstellung

    a) direkt von der Fluglinie: das erfolgt nach den Tarifbestimmungen (sofort - später - irgendwann) und kann durchaus zahlungsunabhängig erfolgen. In der Regel wird aber ein papierloses, auch E-Ticket genanntes Flugdokument nur ausgestellt, wenn es auch bezahlt wurde. Bei Papiertickets ist das nicht zwingend so.

    b) von einem Wiederverkäufer (IATA-Büro): auch hier muss sich der Agent nach den Tarifbestimmungen richten und eine Ticketausstellung kann auch hier zahlungsunabhängig erfolgen, da IATA-Büros durch eine Bankgarantie und monatliche automatische Abrechnung aller von ihnen ausgestellten Tickets abgerechnet werden.

    Somit kann ein Ticket, das von einem IATA-Agent ausgestellt wurde, durchaus noch nicht vom Kunden oder von

    c) einem Reisebüro bezahlt sein, das zwar den Flug vermittelt, aber das Ticket nicht selbst ausstellt.

    Somit ist c) der "Gefährlichste" Partner: denn schaut man im Computer ("Check my trip") nach, findet man den PNR-Code und die Ticketnummer eingetragen, aber das sagt noch gar nichts darüber aus, ob der Tickethändler die Zahlung vom Reisebüro schon erhalten hat.

    Ich meine, natürlich wird jeder erst dann bei einem E-Ticket das Ticket "ausstellen", wenn er die Bezahlung hat. Aber es gibt im Ticketing eben Ausnahmen und Möglichkeiten, die eine andere Situation darstellen können.

    Übrigens, das "Ausstellen" eines Flugtickets, egal ob als Papier oder E-Ticket ist ein elektronischer Vorgang, der vom IATA-Agent oder der Fluglinie durchgeführt wird. Mit diesem Vorgang wird die Zahlung in einem weltweiten Abrechnungssystem erfasst und verwaltet. Daher kann es eben bei Stornierungen zu verzögerten "Erscheinungsbild" eines Flugscheins im Computer kommen, da hinter diesen "Ausstellungs" und "Stornierungsvorgängen" Mechanismen in Bewegung gesetzt werden.

    Wenn es also ein Vermittler auf Betrug ankommen lässt, findet er Mittel und Wege, den Endkunden um sein Geld zu bringen. Völlige Sicherheit haben somit nur die Jakobsweg-Pilger, die von Roncesvalles bis Santiago de Compostela mit ihren eigenen Füssen reisen - die kann man schlecht betrügen wegnehmen oder nicht bezahlen, gell! 😉

    erklärt
    Peter

    Airlines

  • Pauschalreise Bali gebucht-Flugumbuchung auch ohne Jahn-Reisen möglich??
    mosaikM mosaik

    Reiseveranstalter können z. B. andere Konditionen beim Flugeinkauf haben, die dann das eine oder andere eben nicht erlauben.

    Pauschalreisen sind Pauschalreisen - der (mögliche) Preisvorteil bietet aber eben nicht immer die Flexibilität und Individualität wie eben im Baustein gebuchte Reisen.

    Man muss die Veranstalter in diesem Punkt schon verstehen: würden auch nur 10 Prozent ihrer Passagiere jede Pauschalreise gerne individuell umbuchen oder verändern wollen, wäre das zu den Preisen nicht wirtschaftlich finanzierbar.

    Erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Unfall
    mosaikM mosaik

    Es ist interessant zu lesen, dass in Deutschland offensichtlich es immer noch "Standard" bei Reiserücktrittsversicherungen ist, einen Selbstbehalt zu verlangen.

    Das kennen wir hier in Österreich schon seit Jahren nicht mehr. Alle gängigen Anbieter haben nur Angebote ohne Selbstbehalt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschenkte Reise Stornokosten
    mosaikM mosaik
    1. Reicht es nicht, dass man dem Beschenkten einfach irgendwelche Bedingungen zuschickt, ohne dass diese vom Beschenkten bestätigt werden!

    2. Selbst wenn der Beschenkte selbst die Reisebestätigung erhalten hat, ist der Reisevertrag nicht mit diesem abgeschlossen worden.

    3. Wie Marcel schreibt: wenn man gar nicht weiß, was die Reise gekostet hat, kann man keine Stornogebühren vereinbaren.

    Beispiel:
    Eine Firma schenkt ihrem Mitarbeiter eine Reise, die dieser nicht antreten kann und möchte umbuchen. Das aber geht beispielsweise nicht mehr oder nur zu den Bedingungen: stornieren und neu buchen (weil schon innerhalb des letzten Monats vor Abflug).

    Da wird sich der Mitarbeiter aber auch schön bedanken, wenn er nun die Stornogebühren bezahlen müsste, sofern ihn nicht sein Chef schriftlich bestätigen hat lassen, dass er, der Beschenkte, im Falle einer Stornierung oder Änderung die Kosten selbst zu tragen hat.

    Ansonsten muss der Vertragspartner = Firma diese Kosten zahlen. Pech.

    So und nicht anders ist es, wenn sonstige rechtskräftige Vereinbarungen fehlen.

    Erklärt
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschenkte Reise Stornokosten
    mosaikM mosaik

    Glauben, lieber Sokrates, können wir in Kirchen!

    Was wir hier bisher wissen:

    • langjährige Mitgliedschaft
    • Schenkung

    um welche Art von Reise es sich handelt, ist nicht bekannt
    ob und was unterschrieben wurde, ist nicht bekannt

    somit kann man bei diesem Stand der Dinge von einem Vertrag zugunsten Dritten sprechen und - siehe mein erstes Posting. Punkt.

    Alles weitere können wir erst nach weiteren Details "bestimmen", gell!

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ryanair zur unbeliebtesten Airline in Großbritannien gewählt
    mosaikM mosaik

    Also das mit Umfragen ist sowieso immer lustig. 😆

    Denn sie zeigen immer das, was der Auftraggeber haben möchte 😱

    Aber trotzdem, sie zeigen zumindest im Grunde ein Stimmungsbild und jeder kann, darf und soll sich sein eigenes Bild davon machen: ob er nun überlegt, nicht mit Ryanair zu fliegen, obwohl sie die billigste für seine Strecke wäre, oder ob er sich überlegt, doch bei einen Laden-Reisebüro zu buchen, obwohl die Online-Buchungen so rasant zunehmen (laut Umfrage, gell!) oder ob er sich nicht doch gelbe Haare färben lassen soll, weil diese trendy sind - ohne Umfragen wüssten viele Menschen nicht, wie sie mitdiskutieren könnten... 😉

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • 29 Stunden Flugverspätung / Punta Cana Flug DE 5233 Wer war dabei?
    mosaikM mosaik

    Jetzt bleiben wir doch einmal etwas emotionsloser am Boden der rechtlichen Situation... Flüge können immer ausfallen und mir ist es lieber, der Flug fällt ohne mich an Bord aus (runter :? ).

    Was die Vorgangsweise anbelangt, kann ich noch nicht viel dazu sagen. Möglich wäre beispielsweise, dass die Maschine gestartet war und unterwegs aufgrund von Problemen umkehren oder landen musste. Da war der Check out vielleicht schon geschehen.

    Eine andere Erklärung ist, dass man zwar wusste, dass die Maschine verspätet oder gar nicht kommen wird, das Hotel aber nicht bereit war die Gäste noch eine Nacht länger aufzunehmen, zumindest nicht um den Preis, den die Fluglinie/Reiseveranstalter dafür bezahlt hätten.

    Was mir hier noch fehlt: wurde die Nacht dann am Flughafen oder in einem Ersatzhotel verbracht?

    Rechtlich gesehen ist die Sache ganz klar:
    Hier handelt es sich aufgrund der bisherigen Urteile in ähnlichen Fälle eindeutig um Annullierung und die Fluglinie - NICHT der Reiseveranstalter - muss die dafür vorgesehene Entschädigungszahlung zahlen.

    Darüber hinaus stellt das Reiseende einen Tag nach vereinbarten Reiseende einen Reisemangel dar, den der Reiseveranstalter durch eine Reisepreisminderung in der Höhe von ca. 10 % von einem anteiligen Reisepreistag ausgleichen muss.

    Sind aufgrund der Annullierung höhere Kosten als die Ausgleichszahlung - nachweislich - im Zusammenhang mit dieser Annullierung entstanden, so haftet die Fluglinie für diese Mehrkosten.

    Jeder Aktivlegitimierte muss seine Forderungen selbst beim Reiseveranstalter oder der Fluglinie einbringen. Sammelklagen unterliegen bestimmten Voraussetzungen.

    Also wozu auf andere warten? War man nicht einverstanden, mit dem, was geschehen ist ---> Vorgangsweise wie oben. Erwartet man, dass andere für einen Geld locker machen --> Fehlanzeige! Gell! 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baustelle neben Hotel - kurz vor Abflug durch TUI bekanntgeben - EILT!
    mosaikM mosaik

    😉 also sind doch nicht alle Reiseveranstalter so bösartig und grauslich, wie uns hier manchmal versucht wird zu erklären 😛

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Geschenkte Reise Stornokosten
    mosaikM mosaik

    Nein, da bin ich aber anderer Ansicht:

    In diesem Fall handelt es sich um eine Reisebuchung zugunsten Dritter:
    Vertragspartner vom Reiseveranstalter was Zahlung anbelangt wurde der Buchclub
    Nutznießer der Leistungen wurde das Ehepaar, das aber keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen hat.

    Das Ehepaar kann daher nicht mit Stornogebühren belangt werden, sofern diese nicht mit dem Buchclub vereinbart waren! Andererseits kann das Ehepaar aber während des Urlaubs auf Erfüllung der Leistungen bestehen bei Nichterfüllung Gewährleistung verlangen. Da es aber keine Zahlungen getätigt hat, könnte es keine Preisminderung geltend machen. Diese kann nur der Vertragspartner = Buchclub geltend machen!

    Klartext: hat der Buchclub die Reise geschenkt und es wurden keine Stornovereinbarungen getreten und treten die Beschenkten die Reise nicht an, so kann man von den Beschenkten jedenfalls die Stornogebühren nicht verlangen

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ryanair zur unbeliebtesten Airline in Großbritannien gewählt
    mosaikM mosaik

    Die Briten haben Ryanair zum zweiten in Folge zur unbeliebtesten Airline gewählt.

    Gründe dafür waren das unfreundliche Personal, unbequme Sitze mit quasi keiner Beinfreiheit, Streichungen und Verspätungen von Flügen und die unfaire Preisgestaltung (keine weiteren Angaben zu diesem Punkt).

    Chef und leitende Mitarbeiter dieser Airline zeichnen sich durch rüpelhafte Auftritte aus, was aber trotz der niedrigen Preise dem Unternehmen offenbar keine Sympathien einbringt.

    Ja ja so ist das mit der Ryanair
    meint
    Peter

    Quelle: tourist austria 16.11.2007 (Österreich)

    Airlines

  • Fehler auf Buchungsbestätigung?
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich empfehle ich solche Dinge noch zu ändern, sofern es kostenfrei ist oder nur eine geringe Gebühr anfällt.

    Wie immer im Leben wird es 99mal gut ausgehen. Und genau das eine Mal blöd - und da erwischt es einen kalt:

    ... Frau Hans Maier

    wäre in einem welch auch immer gearteten Schadensfall nicht versichert und keine Haftpflichtversicherung müsste etwas ersetzen oder bezahlen.

    Denn die Versicherungen gehen dann jedem "Strohhalm" nach, wenn sie nicht zahlen müssen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverspätung bei keiner EU Airline
    mosaikM mosaik

    Forderungen aus dem Titel der Fluggastverordnung sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu stellen!

    Forderungen aus dem Titel Gewährleistung oder Schadensatz sind an den Reiseveranstalter zu stellen.

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt wegen Scheidung
    mosaikM mosaik

    Nein, ein Geschenk kann man nicht einklagen! Wenn A Freundin B auf die Reise eingeladen hat ohne Bedingungen daran zu knüpfen, kann er auch nicht zivilrechtliche Forderungen stellen.

    Anders wäre es wenn, beide vereinbart hätten, jeder zahlt seinen eigenen Teil und jetzt würde B nicht mehr zahlen wollen. DANN kann man das einklagen!

    Namenswechsel, je nach Veranstalter unterschiedlich, sollte bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen Gebühr möglich sein. Hat nichts mit der Ausstellung der Tickets zu tun, sondern mit den AGB die vereinbart wurden (bitte dort nachlesen!).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugannulierung
    mosaikM mosaik

    Ich möchte nochmals näher auf meine Aussagen eingehen:

    hier die Fluggastverordnung, die dem Passagier ein Recht einräumt

    dort
    ... ein "exotischer" Flughafen, wo sich die Frage stellt, was dort "normal" ist
    ... die Frage, ob eine Rückbestätigung seitens des Passagiers 48 Stunden vorher vorgeschrieben war
    ... die Frage, wann Air France von der Schließung erfahren hat
    ... die Frage, selbst wenn es Umbuchungsmöglichkeiten gegeben hätte, diese nicht nur in begrenzter Menge zur Verfügung gestanden sind

    Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass man einfach mit Unwägbarkeiten in Schwarzafrika rechnen muss.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man nicht in allen Teilen der Welt eine "Sorgepflicht", eine "Vorsorge", eine "Organsationspflicht" voraussetzen und erwarten darf.

    Gerechtfertigt sind sicherlich Feststellungen, dass der eine bessere Lösungen in solchen Fällen anbieten kann als ein anderer.

    Aber wenn ich eine soziale Absicherung in allen Lebenslagen und überall auf der Welt erwarten, meine ich, wird man deren Erfüllung nur durch Einsatz persönlicher Energie und Kosten erreichen. Heißt für diesen Fall, man kann sich an die Schlichtungsstelle in Deutschland wenden und seinen Fall überprüfen lassen. Sollte diese Information unzufriedenstellend ausfallen, kann man einen Anwalt einschalten und Air France auf Erfüllung der Fluggastverordnung klagen.

    Alle diese Aussagen sehe ich nüchtern und emotionslos

    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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