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  • Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort
    mosaikM mosaik

    Ein Veranstalter kann seine Veranstalterpflichten nicht rechtskräftig ausschließen.

    Zit. AGB TUI Punkt 5.1.
    Kann sich nur auf Ausflüge vor Ort beziehen, aber keinesfalls auf seine eigenen Reisen. Die vermittelt ja TUI nicht, sondern veranstaltet sie.

    Zit. AGB TUI Punkt 5.2
    sähe ich als rechtskräftig, da letztendlich die Buchungsbestätigung der wesentliche Faktor ist - bei Abweichungen zum Internet kann man ja das sozusagen neue Angebot wiederum ablehnen.

    Zit. AGB TUI Punkt 5.3.
    das ist für die ganz Dummen oder anders ausgedrückt: TUI sichert sich hier zusätzlich ab. Denn es ist ja wohl klar, dass nicht immer alles noch verfügbar sein muss. Ist ja mit den Angeboten in Katalogen auch so.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 10% Zuschlag auf Flugpeise zum Umweltschutz
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    Es belustigt mich immer, wenn ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, dass man dann immer mit anderen noch "unerledigten" Dingen kommt. Würde man eines dieser anderen Themen angehen, dann käme sicher diese Thema als "muss noch vorher erledigt werden" auf den Tisch.

    Kann man nicht einfach einmal mit einer Sache anfangen?

    Im übrigen bin ich sowie der Meinung, dass Fliegen viel zu günstig ist und der Wildwuchs an Billig-Airlines eingedämmt werden sollte, weil er gar nicht notwendig ist.

    Wir im Busgeschäft sind da schon mitten drinn in der Reduzierung. Man nennt es EURO 0, I, II, III, IV und V und Städte beginnen, Fahrzeuge der EURO 0 Klasse auszusperren oder kräftig mit Einfahrtsgebühren zu belegen. Warum also nicht auch beim Flugzeug und beim PKW?

    Gerade beim PKW: zumindest in Österreich grassiert die Seuche, sich einen "Geländewagen" anzuschaffen und damit im Stadtverkehr herum zu gurken, mit Verbräuchen jenseits der 10-Liter-Grenze.

    Ich gurke mit meinem VW Golf 90 PS mit 5,0 l (die letzten 3.700 km im Winter) mit gemischten Stadt und Vorortestrecken durchs Leben.

    Also, Diskussionsstoff für die Zukunft, wenn wir sie noch erleben, gell 😄

    Peter

    Airlines

  • Flug bezahlt, Reisebüro Insolvent.....
    mosaikM mosaik

    lieber holzwurm,

    dein Verdacht in Ehren - aber was hift es dem Reisepechvogel, wenn er a) jetzt Urlaub machen möchte b) sich nach einer Anzeige heraus stellt, dass nix zu holen, nix zu pfänden ist...?

    Allemal die Vorgangsweise ist nicht in Ordnung gewesen.

    Und da bin ich bei meiner Meinung: die EU kann die Reisebranche zu Tode versichern lassen - schwarze Schafe finden immer Opfer.

    In letzter Konsequenz werden Täter gefälschte Tickets oder "Abholberechtigungen" ausstellen und kassieren. Es wird sich nix in diesen dunklen Machenschaften ändern.

    Vor allem, weil der Konsument halt doch gern ein Äuglein auf günstige Angebote wirft (unterstelle ich jetzt aber nicht diesem Fall hier, sondern ganz allgemein).

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ai mit Einschränkungen
    mosaikM mosaik

    Als die AI-Idee Anfang der 90er Jahre letzten Jahrhunderts aufkam:
    Getränke von 11 Uhr bis 22 Uhr (manchmal 23 Uhr) - nur an den Bars oder im Restaurant, Mitnahme an den Strand - verboten.

    Im Laufe der Zeit kamen dann die dicken Plastikbecher auf, damit man an den Strand was mitnehmen konnte. Diese Becher wurden dann zum Sandspielen verwenden, kleine Kinder pinkelten hinein und andre Dinge mehr. Gell!

    All Inclusive heißt dem Grunde nach, dass alles inklusive sein muss, soll. Das wie ist aber in keinen rechtlichen Grundlage definiert.

    Ich meine auch, dass es ausreichend ist, wenn man an den "üblichen" Stellen etwas zu trinken bekommt.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorgehen, Rueckforderung Hotelkosten (Airline)
    mosaikM mosaik

    Eine Fluglinie haftet für den versprochenen Transport. Verspätete sich die Landung und dadurch entsteht ein Folgeschaden, muss geklärt werden, ob die Verspätung im Haftungsbereich der Fluglinie liegt oder nicht. Was defacto einem Laien unmöglich sein wird.

    Was die Aussagen des Bodenpersonals am Flughafen in Amsterdam betrifft: hier wäre zu überprüfen, ob das Personal von der Fluglinie selbst war oder ob es sich dabei um Personal von einer fremden Abfertigungsgesellschaft handelte. Denn davon hängt ab, ob und welche Aussagen bzw. Kraft diese Aussagen haben könnten.

    Fakt bleibt: kommt es zu keinem Goodwill der Fluglinie, wird man auf seinen Kosten sitzen bleiben. Schwache Hoffnung im Fall einer Klage. Denn trotz der Übergangszeit von fast vier Stunden in Tobago könnte ein Gericht zur Ansicht kommen, dass man bei derartigen Fernflügen und Reisezielen mit Verspätungen und Unwägbarkeiten derart rechnen muss, dass ein Weiterkommen am selben Abend unmöglich werden könnte.

    Dies halt recht trockene Theorie - vielleicht ist ja in der Praxis die Fluglinie a bisserl beweglicher, gell!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kofferinhalt - Diebstahl!!!
    mosaikM mosaik

    Der Reihe nach:

    Wenn du bei einem Anwalt arbeitest, sollte dieser dir eigentlich helfen können!

    Aber nun zum Problem:

    1. Der Veranstalter kann null für das Abhandenkommen und oder Diebstahl von Gepäck: wenn du am Flughafen in Linz eincheckst, ist ab diesem Zeitpunkt die Flughafenverwaltungsgesellschaft für den Transport des Gepäcks zuständig - nicht ein einziger Mitarbeiter des Reiseveranstalters hat mit dem Gepäck zu tun.

    2. Ab der Übernahme des Gepäcks, das ist der Zeitpunkt, zu dem der Gepäckabschnitt (****** tag) am Gepäck befestigt wird bis zur Ausgabe am Förderband des Zielflughafens hat der Reiseveranstalter bei Schäden und Abhandenkommen im Rahmen seiner Haftpflicht auch für Erfüllungsgehilfen (=Fluggesellschaft) zu haften.

    Das bedeutet, dass NICHT die Fluglinie den Schaden regeln muss, sondern der REISEVERANSTALTER.

    Jedoch muss die Meldung auch an die Fluglinie gemacht werden. Die 21 Tage Frist ist auch korrekt.

    1. Es ist zu beweisen, dass VOR Ausgabe am Gepäckband des Zielflughafens der Diebstahl geschah.

    2. Es ist mit Belegen nachzuweisen, wann und zu welchem Preis die abhanden gekommenen Stücke erworben wurden. Dann wird der so genannte Zeitwert der Gegenstände errechnet: Kauf 2005 = 1 bis 1,5 Jahre alt: Kaufwert z. B. € 100.-- : 5 Jahre (maximale Abschreibung, könnten auch nur 3 Jahre sein) = € 20.--; nun wird € 100.-- die Abschreibung € 20.-- oder € 30.-- abgezogen - dieser Wert wäre dann der Zeitwert (einfache Rechnung!).

    Man muss deshalb Belege nachweisen, da ja niemand beurteilen kann, ob tatsächlich die angeführten Sachen drinnen waren oder nicht. So muss zumindest der Nachweis erbracht werden, DASS man im Besitz dieser Sachen zumindest war.

    So ärgerlich es ist, aber es passiert weltweit immer wieder, dass Koffer verschwinden, zu spät ausgeliefert oder ausgeplündert werden.

    Aber nochmals: Euer Reiseveranstalter kann zumindest für den Diebstahl nichts. Er mag dafür haftet, er mag vielleicht sich nicht besonders bemühen - aber vor allem letzteres kann dir bei JEDEM Veranstalter passieren.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorgehen, Rueckforderung Hotelkosten (Airline)
    mosaikM mosaik

    Wenn die gesamte Flugstrecke Amsterdam - Tobago - Trinidad von KLM bzw. deren Poolpartner ausgestellt war, haftet die Fluglinie für den Transport bis zum Endpunkt der Reise.

    Kann sie keinen Anschluss am selben Tag anbieten, so muss sie die Hotelnächtigung organisieren bzw. bezahlen.

    Bei Verspätungen gibt es aber darüber hinaus keine Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitenänderung durch BigX-tra
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    Bei Flugzeitenänderungen sind sich deutsche Gerichte nie einig: einige sehen bei großen Verschiebungen einen Reisemangel, andere wieder nur, wenn die Nachtruhe ungebührlich geschmälert wird und wieder andere Gerichte meinen, das sei durch die AGB der Reiseveranstalter durchaus gedeckt.

    Ich persönlich halte es aber seit jeher so, dass ich den ersten und letzten Reisetag als Reisetage sehe und halt mal später ankomme und vielleicht beim selben Urlaub auch früher zurück fliegen muss.

    Sicherlich, es mag für den einen oder anderen ärgerlich sein, wenn er vielleicht eh nur sieben Tage Urlaub hat und dann schlechte Flugzeiten hat.

    Aber es ist nun einmal so, dass beim Charterflug die Anzahl der Nächte zählen. Und eine "Nacht" beginnt mit dem frühest möglichen Check-In (13-14 Uhr) und endet mit dem spätest möglichen Check-Out (10-12 Uhr am nächsten Tag). Wann dann dazwischen die "Nacht" in Anspruch genommen wird, ist primär unerheblich.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anschnallpflicht bei LH?
    mosaikM mosaik

    ja, ja, diese lieben Vorschriften:
    ... Anschnallpflicht in allen Reisebussen auf deutschen Straßen
    ... ein immer schon bestandenes "Verbot" in Reisebussen während der Fahrt aufzustehen (...!)
    ... eine immer schon bestandene Verkehrsbestimmungen: man muss die Geschwindigkeit seinem Können und dem Verkehr anpassen (tut doch eh' jeder, oder?)
    ... nicht zu den Rauchern sich setzen oder in so a Lokal gehen, weil's ungesund ist
    ... tolerant gegenüber den ignoranten Nichtrauchern
    ... bei Zebren*streifen anhalten, wenn jemand rüber will

    aber ohne Strafen macht's halt kaum jemand, gell 😄

    • da ein Zebrastreifen mehrere Streifen hat, muss es wohl die Mehrzahl von Zebra sein -->Zebren... also! 😄

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • online buchung preise verbindlich?
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    "holzwurm" wrote:
    Solange der Online-Preis und der Preis im gedruckten Katalog die gleichen sind, hat der Veranstalter schlechte Karten. Ich würde mal nachschauen wie es im Katalog ausgepreist ist.

    Kann ich mich nicht ganz anschließen. Denn ausschlaggebend ist die Buchungsgrundlage.

    Das heißt: buche ich eine Reise, die ich im Internet fand: Buchungsgrundlage die Daten und Konditionen im Internet.
    Fand ich die Reise in einem Katalog: Buchungsgrundlage der Katalog.

    Fand ich die Reise in einem Katalog und buche sie dann im Internet, müsste ich VOR Abschluss bei einer Differenz mich schlau machen. Denn da gilt ja wieder als Buchungsunterlage der Internetvorgang!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung bei airberlin
    mosaikM mosaik

    Wenn Air Berlin dies sich in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen so frei hält, dann ist es rechtens.

    Stell dir das vielleicht so vor:
    Air Berlin bietet im Oktober den Flug um 99.--
    du buchst - willst aber gar nicht fliegen, sondern suchst in deinem Bekanntenkreis nach Flugwilligen;
    die sich dann eine Woche vor dem Termin auch finden;
    aber zu diesem Zeitpunkt hätte der Flug sagen wir bereits 399.-- gekostet;
    daher schränkt die Fluglinie vielleicht ein und sagt: Namensänderung ja, aber dann gilt jeweils der Preis des Tages für diese sozusagen "Neubuchung".

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Scheck zurueck schicken ?
    mosaikM mosaik

    "kleinerhase" wrote:
    Hallo,
    das ist so nicht richtig.
    Du kannst den Scheck einlösen, denen aber dennoch mitteilen, dass Du mit dem Angebot nicht einverstanden bist und den Klageweg beschreitenw irst. Die einzuklagende Summe reduziert sich dann um die 300 Euro.
    Sozusagen ne "Anzahlung".
    Also nur Mut.....

    Nein, nein, nein -@Thorben ist da völlig richtig gelegen: Die Einlösung eines Schecks wird vor Gericht NICHT als Teilzahlung anerkannt, sondern als Einverständnis, damit und nicht mit mehr zufrieden zu sein. Das ist in zig Fällen vor Gericht so gewesen.

    Es zwingt ja niemand jemand sich mit einem Scheckbetrag zufrieden zu geben. Ist er der Meinung, das sei zu wenig, dann kann er ja den Klageweg beschreiten.

    So ist das im Alltag 😄

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseveranstalter bucht einfach um
    mosaikM mosaik

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Nach einem Urteil des BGH (?) (Malediven Insel war überbucht Urlauber hat storniert und ist wo anders hin gefahren und hat trotzdem Schadenersatzanspruch) stehen Euch 50% des Reisepreises als Entschädigung zu, wenn Ihr deshalb storniert, sucht Euch also ruhig ein teureres Hotel aus, dem Veranstalter sind quasi die Hände gebunden, denn er ist auf Euren Good Will angewiesen, wenn er nicht Schadensersatzpflichtig werden will, weil er den Vertrag nicht einhalten kann....

    Nein, so ist das Urteil nicht richtig ausgelegt!

    Der Reihe nach:
    Kann ein Veranstalter (RV) seinen geschlossenen Reisevertrag nicht erfüllen - z. B. wegen Überbuchung - kommt es zunächst einmal zu einer einseitigen Auflösung des Reisevertrages. Von seiten des RV.

    Dadurch wird der RV auch Schadenersatzpflichtig. Diese Schadenersatzpflicht hängt jedoch von der Reisezeit, den Alternativmöglichkeiten u. a. Faktoren ab. Sie kann von null Prozent bis 100 % des Reisepreises gehen, sie kann lediglich die Mehrkosten für eine Alternativbuchung betragen. Wobei den Kunden eine Schadenminderungspflicht trifft: er kann also nicht wahllos jetzt auf einmal anstelle eines 3-Stern-Hotels ein 5-Stern-Hotel buchen, obwohl noch zahlreiche vergleichbare 3-Sterne-Hotels frei gewesen wären; oder er kann nicht jetzt anstelle von Mallorca nun Tunesien buchen.

    Bietet aber der Veranstalter von sich aus vergleichbare Alternativen an, so kann der Kunde nicht so ohne weiters dann Schadenersatz verlangen. Er muss zwar diese Alternativen nicht annehmen, aber Schadenersatz wird dann keiner mehr rausschauen.

    Das Malediven Urteil hat einen ganz speziellen und im Grunde nur auf diese Inselwelt angepassten Entscheidungsgrund: die Richter urteilten, dass jede Insel für sich ein Feriengebiet ist und somit jede Alternativinsel ein anderes Feriengebiet darstellt.

    Zum Unterschied dazu sind Hotelalternativen an einem gleichen Küstenabschnitt (Costa Brava, Side, Monastir) aber annehmbar. Wie gesagt, kostenloser Rücktritt: ja, Schadenersatz: Vorsicht!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verpflegung beim Flug einer Pauschalreise nur gegen Bezahlung
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    "Bumberle1" wrote:
    Frage: Kann ich denn bei einer Pauschalreise nicht davon ausgehen, das beim Flug Essen wie Getränke im Preis enthalten sind ???
    Frage: Was ist die vorgeschrieben Temperatur für einen Pool ???

    wie schon im anderen Forum auf dieselben Fragen geantwortet:
    zu 1: nein
    zu 2: ein "beheizbarer" Pool lt. Katalog bedeutet nur, dass er eben beheizbar ist; ob er allerdings auch dann wirklich beheizt wird, verspricht der Veranstalter jedoch NICHT.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tod eines Piloten
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    ... und da gibt es auch nur einen Busfahrer, gell 😄

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Neues Riu Palace Punta Cana/ Zimmer,Schimmel-Moder-Katastrophe
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    "dinky" wrote:
    Denke auch fast dass der Schimmel und die Feuchtigkeit ein generelles Problem in der Dom.Rep. sind!

    ... Feuchtigkeit würde ich in der Dom.Rep. nicht als Problembezeichnen, sondern als Gegebenheit! Schließlich liegt es in den Tropen und bekanntliches Merkmal der Tropen: hohe Luftfeuchtigkeit!

    Gruß
    Peter

    Dominikanische Republik

  • TUI-fly.com (ex Hapagfly) jetzt auch keine kostenfreien Getränke mehr
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    a) welch perverser Gedanke innerhalb eines EU-Fluges "zollfrei" einkaufen zu wollen, oder heißte "duty-free" vielleicht "Pflicht-frei"? 😄

    b) zugegeben, bei acht Stunden Flug möchte man etwas zu essen oder trinken haben: nehmen wir jede Stunde eine Cola und sind wir zu viert unterwegs macht das bei sieben möglichen Stunden € 84,--

    • bei erwähnter stündlicher Konsumation! --> und was gibt man sonst noch so im Urlaub aus 😉

    c) Flugpreis plus drei Getränke und einer guten Brettljause wären dann € 99.-- plus € 30.-- plus € 40.-- Euro oder so (Frühstück bei Austrian Airlines kostete, wenn man es für Chartergruppen bestellte € 10.-- [Stand 2001])
    ,,, doch wer will denn heute schon € 129.-- für den Flug bezahlen 😱

    d) und bei allen kürzeren Flügen trink ich halt noch was am Flughafen, selbst wenn es teurer ist als im Supermarkt...

    und abschließend seien mir noch zwei Bemerkungen erlaubt: es gibt immer noch wenige Busreisen, die Jause und Getränke inbegriffen haben - auch wenn man 8 Stunden nach Mittelitalien fährt und ich werde nie verstehen, dass man für 3,5 % Zeit einer sieben tägigen Flugreise - so viel machen 2 x 3 Stunden Flug in die Türkei aus - also für 3,5 % der Gesamtzeit so viel tam tam macht und so viel erwartet: der Flug ist für mich Mittel zum Erreichen meines Ziels, je günstiger, je schneller desto besser für mich

    meint
    😄 Peter

    Airlines

  • AI 1 Stunde kürzer als zugesagt? Reisepreisminderung?
    mosaikM mosaik

    darf ich mal versuchen, die Sache sachlich zu betrachten:

    Ich meine, die Leistungseinschränkung von 23 auf 22 Uhr, stellt nur eine bloße Unannehmlichkeit dar. Ich begründe diese Ansicht damit, dass wahrscheinlich Getränke ab 11 vormittags bis eben 22 Uhr abends im Preis inbegriffen waren. Somit war ja die Leistung zu 92 % der Zeit erhältlich. Ob also eine Minderung von zwei Prozent auf ALLE Tage anzuwenden wäre, stelle ich als fraglich hin.

    Aber klar: probieren kann man es ja.

    Was das Silvestermenü anbelangt, so ist dieses Problem schon seit Jahrzehnten bekannt.

    Dazu, bzw. zum Thema Essen, Qualität und Quantität gibt es ja auch schon zahlreiche Urteile. Meist aber ist es hier sehr schwierig, einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Eine 100 %igen Rückzahlung, glaube ich, wird da nicht möglich sein.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Freie Plätze in Buchungsklassen Linienflüge?
    mosaikM mosaik

    "m.rettenmaier" wrote:
    Frag im Reisebüro, die können die PLätze sehen, die noch frei sind. Allerdings sind immer eine Anzahl PLätze geblockt (Kontigent für Reiseveranstalter etc.), die nach und nach je nach Bedarf freigegeebn werden.

    Nein, kann ein Reisebüor nicht sehen! Auch im AMADEUS oder GALILEO System sieht ein Reisebüromitarbeiter immer nur eine gewisse Anzahl von Plätzen, wenn ich mich recht erinnere waren es um die 10 (oder eben einen kleineren Wert).

    Aber ob es tatsächlich "nur" 10 freie Plätze in der Buchungsklasse XYZ sind oder ein Vielfaches, das sieht man nicht.

    Ich erinnere mich sogar bei Lufthansa an Zeiten, da stand in der günstigsten Buchungsklasse sehr oft nur zwei freie Plätze. Und hat man diese weg gebucht, standen wieder zwei freie da und hat man diese weg gebucht standen wieder usw.

    Also: entweder buchen oder hassadieren - dazwischen gäbe es noch den Astrologen oder Wahrsager 😄

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Holiday & More
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    Wenn eine Leistung nicht wie versprochen erbracht wird, muss man die örtliche Reiseleitung informieren, Abhilfe verlangen und nur wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft suchen. Dabei trifft einem jedoch eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, man muss versuchen gleichwertiges um gleiches Geld zu bekommen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann man höherwertig buchen.

    Ist keine Reiseleitung vorhanden, muss man die Notrufnummer des Veranstalters im Heimatland anrufen.

    Geht auch das nicht und man kann das beweisen (Zeugen usw.), kann man wie oben beschrieben umziehen.

    Und man kann es natürlich auch einfach mit einem Schreiben an den Veranstalter versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.

    Und man kann natürlich auch noch weiteres Geld ausgeben und einen Anwalt aufsuchen.

    Das scheinen mir die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Fall zu sein.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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