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Aktuell

  • hungerkur - flugverspätung
    mosaikM mosaik

    Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

    Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

    mfg
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ITS - wer hat auch Fuerteventura für 171,00€ gebucht und jetzt Riesenärger?
    mosaikM mosaik

    Rechen- und Preisirrtümer gehen zu Lasten des Anbieters. Es sei denn, er informiert vor Buchungsabschluss den Kunden darüber.

    Das heißt, hat einmal ein Reiseveranstalter oder sein - so genannter - Erfüllungsgehilfe, das vermittelnde Reisebüro, eine Buchungsbestätigung ausgeschickt bzw. die Buchung bestätigt, so ist der Veranstalter respektive sein Erfüllungsgehilfe verpflichtet, die vereinbarte Reiseleistung zum vereinbarten Reisepreis zu erbringen.

    Allerdings gibt es schon richterliche Erkenntnisse, die besagen, dass ein Mensch mit gesundem Hausverstand eigentlich nicht wirklich an auffällig günstige Preise im Vergleich zu gleichen Leistungen glauben darf und es in seine Pflicht gefallen wäre, nochmals nachzufragen.

    Das heißt, kommt so ein Fall vor den Kadi, kann es durchaus negativ für den Kunden ausgehen.

    Auf jeden Fall kann sich aber der Anbieter nicht auf einen EDV-Fehler zurückziehen!

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • ITS - wer hat auch Fuerteventura für 171,00€ gebucht und jetzt Riesenärger?
    mosaikM mosaik

    Rechen- und Preisirrtümer gehen zu Lasten des Anbieters. Es sei denn, er informiert vor Buchungsabschluss den Kunden darüber.

    Das heißt, hat einmal ein Reiseveranstalter oder sein - so genannter - Erfüllungsgehilfe, das vermittelnde Reisebüro, eine Buchungsbestätigung ausgeschickt bzw. die Buchung bestätigt, so ist der Veranstalter respektive sein Erfüllungsgehilfe verpflichtet, die vereinbarte Reiseleistung zum vereinbarten Reisepreis zu erbringen.

    Allerdings gibt es schon richterliche Erkenntnisse, die besagen, dass ein Mensch mit gesundem Hausverstand eigentlich nicht wirklich an auffällig günstige Preise im Vergleich zu gleichen Leistungen glauben darf und es in seine Pflicht gefallen wäre, nochmals nachzufragen.

    Das heißt, kommt so ein Fall vor den Kadi, kann es durchaus negativ für den Kunden ausgehen.

    Auf jeden Fall kann sich aber der Anbieter nicht auf einen EDV-Fehler zurückziehen!

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • gute u. günstige Reiserücktrittsversicherung...wo abschließen
    mosaikM mosaik

    ELVIA und Europäische (neben ein paar anderen kleineren) Versicherung sind auf Reiseversicherungen spezialisiert.

    Das heißt einerseits, dass in den angebotenen Leistungspaketen wirklich jene Versicherungsleistungen inbegriffen sind, die man bei einer Urlaubsreise brauchen könnte. Andererseits sind die Prämien in Ordnung.

    Als Österreicher habe ich nur eine österr. Internet-Adresse zur Hand: www.europaeische.at

    Faustregel:
    günstige Prämie - weniger Leistung, Kulanz
    vernünftige Prämie - vernünftiger Reiseschutz

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Autovermietung Kroatien
    mosaikM mosaik

    Es gibt z. B. Holiday-Autos, buchbar in jedem Reisebüro und auch im Internet.

    Holiday-Auto garantiert a) den abgedruckten Preis b) inkl. allen Steuern und Versicherungen und c) bei Unfall ohne Selbstbehalt.

    Die Preise sind immer wirklich in Ordnung und man kann sich auf die Qualität der Autos verlassen.

    Natürlich wird es überall immer noch günstigere Autos geben. Das ist wie mit allen Dingen im Leben. Aber Sicherheit sollte man irgendwie schon auch sich leisten.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reisebuchung am Flughafen
    mosaikM mosaik

    Grundsätzlich bieten die meisten Reisebüros an Flughafen mehr oder weniger das Gleiche wie "Stadtreisebüros".

    Nun gibt es aber auch echte Last-Minute-Büros dort, die in der Tat Restplätze von Veranstalters aufkaufen bzw. anbieten.

    Man muss aber auch wissen, dass viele Veranstalter bereits regelrecht "Last-Minute" Angebot Monate im voraus einkaufen und damit warten, bis es eben etwa 14 Tage vor Reisetermin ist.

    Das heißt:

    • unbedingt sich vorher informieren, was ungefähr der Normalpreis ist
    • Last minute-Angebote können (nachweislich) teurer sein als Katalogangebote
    • echte Schnäppchen sind möglich, man braucht aber oft dazu auch Geduld, Geduld, Geduld...

    Die Erfahrungen von Reisenden mit Last-Minute-Buchungen am Flughafen sind etwa: 50 Prozent sind zufrieden, 50 Prozent werden es nicht mehr machen.

    Es ist halt immer ein (Rest-) Risiko dabei, wenn man kurzfristig, ohne längere Nachdenkzeit usw. etwas kauft, bucht...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

    Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

    In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

    Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

    Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

    Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

    Alles Gute und viele Beiträge

    Peter Krackowizer
    Anif bei Salzburg (Austria)
    http://members.eunet.at/mosaik
    über Reisen, Reiserecht und alte Motorräder
    mailto:mosaik@eunet.at

    Archiv

  • Änderung der Katalogbeschreibung
    mosaikM mosaik

    Na ich hoffe, meine Beiträge werden dann nicht gelöscht...

    Mit Freuden sehe ich das erste deutsche Reiserechtsforum, in dem sich auch tatsächlich ein Jurist um die Dinge kümmert.

    In den anderen Foren, teilweise auch von Juristen geführt, wird nur mit dem Finger gedroht: ...unerlaubte Rechtsberatung...

    Ich freue mich auf Ergänzungen und auch Korrekturen meiner Beiträge: ich habe nicht Jus studiert, sondern setze mich seit 1982 in Praxis (Reisebürofachmann, 1986 - 1999 selbständig ein Reisebüro geführt, derzeit für Marketing und Verkauf tätig) und Theorie (diverse Reiserechtslexika, umfangreiche Urteilssammlung, mehrere Fachbücher Thema Reiserecht, als ehemaliges Mitglied der Wirtschaftskammer auch mit Themen wie Sicherungsschein, EU-Informationspflichten usw. konfrontiert gewesen).

    Ich will auch keinem Juristen widersprechen, aber die Praxis hat mir manchmal gezeigt, dass ein wohlwollendes "wir werden Recht haben" aus mancherlei Gründen dann doch nicht für den Kunden so eingetroffen ist.

    Das sollten meine Beiträge hier sein: Recht, wem Recht gebührt, aber Kosten vermeiden, wenn es eher nicht nach Erfolg aussieht!

    Alles Gute und viele Beiträge

    Peter Krackowizer
    Anif bei Salzburg (Austria)
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  • Zwischenstopp bei Rückflug
    mosaikM mosaik

    Das Reisebüro kann üblicherweise in die Buchung einsehen und Antwort geben. Bzw. kann es beim Veranstalter nachfragen, wie lange der Aufenthalt dauert. Normalerweise dauert eine Zwischenlandung um eine Stunde.
    Aussteigen - manchmal ja, manchmal nein.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Reiserücktrittversicherung
    mosaikM mosaik

    Deine Frage wurde ja hinlänglich bereits in anderen Foren beantwortet - oder?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittversicherung
    mosaikM mosaik

    Deine Frage wurde ja hinlänglich bereits in anderen Foren beantwortet - oder?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Re: Reklamation zu Namibiareise mit OwamboTours
    mosaikM mosaik

    Gibt's davon auch eine Kurzvariante mit der eigentlichen Frage??????

    Gruß
    peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Regreß gegen Gratistours wg. extremer Flugverspätung
    mosaikM mosaik

    Es gibt bereits aktuelle Gerichtsurteile, die auch den bezahlten Reisepreis bei Rückforderungen berücksichtigen.

    Heißt: wer wenig(er) zahlt, kann auch wenig(er) zurück fordern.

    Flugverspätungen über vier Stunden stellen in der Tat einen Reisemangel dar - sofern man davon erst beim Check in erfährt.

    Aber wie gesagt, wer E 400.-- zahlt, darf sich dann etwa 10 Prozent von EINEM Reisetag als angemessen erwarten.

    Gut Streit vor Gericht!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Regreß gegen Gratistours wg. extremer Flugverspätung
    mosaikM mosaik

    Es gibt bereits aktuelle Gerichtsurteile, die auch den bezahlten Reisepreis bei Rückforderungen berücksichtigen.

    Heißt: wer wenig(er) zahlt, kann auch wenig(er) zurück fordern.

    Flugverspätungen über vier Stunden stellen in der Tat einen Reisemangel dar - sofern man davon erst beim Check in erfährt.

    Aber wie gesagt, wer E 400.-- zahlt, darf sich dann etwa 10 Prozent von EINEM Reisetag als angemessen erwarten.

    Gut Streit vor Gericht!
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung zweck Kakerlaken im Zimmer und Bad
    mosaikM mosaik

    Haben Sie der örtlichen Reiseleitung den "Mangel" gemeldet?
    Und haben Sie eine Bestätigung?
    Haben Sie - wie Sie richtig schreiben - binnen 4 Wochen - dem Reiseveranstalter Ihre Reklamation geschickt?

    Schaut eher nicht so aus:

    • keine Meldung örtlich
    • keine Bestätigung erhalten
    • dem Buchungsbüro die Reklamation geschickt

    Insekten in südlichen Länder, natürlich auch in Afrika, sind bis zu einem gewissen Maße hinzunehmen.

    Was das Essen anbelangt, müssten eindeutige Mängel im Verhältnis zum bezahlten Preis festgehalten werden.

    Gruß
    Peter

    Archiv

  • Rückerstattung zweck Kakerlaken im Zimmer und Bad
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    Haben Sie der örtlichen Reiseleitung den "Mangel" gemeldet?
    Und haben Sie eine Bestätigung?
    Haben Sie - wie Sie richtig schreiben - binnen 4 Wochen - dem Reiseveranstalter Ihre Reklamation geschickt?

    Schaut eher nicht so aus:

    • keine Meldung örtlich
    • keine Bestätigung erhalten
    • dem Buchungsbüro die Reklamation geschickt

    Insekten in südlichen Länder, natürlich auch in Afrika, sind bis zu einem gewissen Maße hinzunehmen.

    Was das Essen anbelangt, müssten eindeutige Mängel im Verhältnis zum bezahlten Preis festgehalten werden.

    Gruß
    Peter

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