Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich im Falle der Umbuchung eine Nachforderung für nicht möglich betrachte, ausgenommen in dem alternativen Hotel gibt´s ebenfalls Mängel. Diese können dann zu einer Reisepreisminderung führen.
Die "durch die Blume" gemachte Aussage (von wem auch immer?!) man könne den Aufpreis "hinterher zurückholen" bestreite ich entschieden!
Ich glaube auch nicht, dass es den Eltern um die Berechtigung der Mehrkosten geht, sie sind vermutlich der Ansicht, der Vertrag sei so zu erfüllen wir geschlossen.
Nun unterfallen allerdings Bautätigkeiten weder der Sphäre des Hotel noch der des Veranstalters, insofern kann der Kunde keine kostenlose Umbuchung auf ein mutmaßlich höherwertiges Hotel fordern.