@vonschmeling sagte:
Das Fehlen einer deutschsprachigen (Kinder)Animation stellt eine Unannehmlichkeit dar und berechtigt nicht zur Minderung des Reisepreises.
(LG Duisburg, Az:12 S 26/05)
Ja, würde ich genauso sehen - sofern nicht ausdrücklich "deutschsprachige Kinderanimation" versprochen wird.
Wenn da "internationale Kinderanimation" steht, is klar. Kann alles und nichts sein.



