Die persönliche Haltung zur Notwendigkeit von Sternen spielt keine Rolle.
In der Ausschreibung eines Angebotes müssen sie mindestens die Landeskategorie erfüllen und sind damit verbindlich zugesagte Eigenschaft, auch wenn die meisten Verbraucher nicht so recht zu wissen scheinen, was tatsächlich dahinter steckt und urteilen "Essen keine 4* wert" ...
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Hilfreich wäre immerhin ein Hinweis, auf welche Weise Nurten "zufällig" die geringere Kategorisierung entdeckt hat und weshalb sie/er die erhoffte zu buchen glaubte.
Kurz gefasst:
Falls ein Angebot nachweislich irrtümlich mit 4 anstelle von 2,5* deklariert war, ist das durchaus ein Grund zum Rücktritt wegen falscher Angaben.
Der Anbieter kann sich zwar auf einen Erklärungsirrtum berufen, das ändert aber nichts an den rechtlichen Konsequenzen.
Nicht erwartet werden kann hingegen ein "wirkliches" 4* Hotel zum Angebotspreis.