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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @cnecky1 sagte:

    @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
    Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
    Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

    Wie heißt es: "Die Hoffnung stirbt zuletzt..... 😀 "

    Weisse Weihnacht in Ägypten

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @nicste sagte:

    MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
    Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

    ---
    Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

    Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......

    Gerichtsbeschluss

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @bibikommt sagte:

    @olicheck

    Ich habe nun alle deine links gelesen .......

    Ich verstehe jedoch, dass Reisende nach dem 31.10.19 endlich wissen möchten, woran sie sind. Nach geltendem Recht müssen diese ja auch die Restzahlung noch leisten sofern fällig.

    Da kann ich durchaus verstehen, dass man das nicht versteht.

    Eine Freundin (Hamburg) und ich (NRW) haben für Anfang Dezember eine Pauschalreise ins Seaside Sandy Beach gebucht. Ich habe ITS und Glück, sie hat Neckermann und hängt in der Luft ...... noch wäre es ja nur die Anzahlung. 50% davon könnte man möglicherweise zähneknirschend verschmerzen, aber den Rest auch noch zu zahlen ohne zu wissen, ob man reisen kann ist eher unschön. Hätte sie Gewissheit könnte sie neu buchen, das wäre für sie gut, für das Hotel gut und auch für mich (alleine wäre ich nämlich nicht noch mal gefahren). Für eine mögliche Neckermann Rettung halt nicht gut.

    Im übrigen war ich schon Ende August/Anfang September im Hotel und zwar mit Bucher. Wenn TC tatsächlich erst deutlich nach Abreise der Gäste bezahlt, hat vermutlich das Hotel auch nix für meinen Aufenthalt bekommen. Ich fahre also mit einem komischen Gefühl in das Hotel, obwohl ich ja nix dafür kann und ja auch bezahlt habe......

    Ich verstehe das...ich möchte auch gerne wissen, ob meine gebuchte Reise stattfindet.

    Nur wird uns das kurzfristig niemand sagen können.

    Die Aufgaben des jetzigen vorläufigen Insolvenzverwalters (..der wahrscheinlich später durch Gerichtsbeschluß fester Insolvenzverwalter wird) sind durch das Amtsgericht Bad Homburg am 25.09. klar definiert worden. Und jetzt sind gerade mal 9 Arbeitstage für diese Mammutaufgabe vergangen.....

    Und angesichts dieser primären Aufgaben, steht die verständliche Wunscherfüllung
    der betroffenen zukünftigen Urlauber (auch meine Wenigkeit) leider erst an hinterer Stelle... 😢

    Die Kosten der Rückführung und Begleichung der Hotelkosten etc. der gestrandeten Urlauber ist Aufgabe der Insolvenzversicherung.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @magghy sagte:

    Hallo, mir stellt sich folgende Frage:Auch wenn die Flugtickets auf meinen Namen ausgestellt sind, kann der Preis nicht irgendwann - egal von wem - wieder eingefordert werden, da er zur Insolvenzmasse gehört? Und ja ich höre fa lieber auf Fr. v. Schmeling, wenn sie zu beachten gibt, dass gut überlegt werden soll, was man tut. Wir sind auch Betroffene, wollten mit unseren 3 Kindern nach Mallorca ab Samstsg und sind wie soviele auch enttäuscht. Aber unseren Kindern ist egal, wo wir Urlaub machen, Hauptsache wir sind alle zusammen. Daher wirds wieder Bauernhof im geliebten Frankenland. Allen noch einen schönen Sonntag trotz allem!

    Allein schon wg. den Kindern .... eine richtige Entscheidung.
    Trotzdem, schönen Urlaub. 😀

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @jamerie sagte:

    Weiss denn schon jemand Neuigkeiten, wie mit den Reisen ab dem 1.11. verfahren wird und wann man erfahren wird , ob die Reisen storniert oder aufrechterhalten werden.?? 🤔🤔Sitze auf glühenden Kohlen.

    ---

    "Der Sequester (vorläufiger Insolvenzverwalter), dessen Befugnisse in § 22 InsO festgelegt sind, ist nur berechtigt, Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse und zur Erreichung des Insolvenzzwecks zu treffen."

    Ausführliche Definition: "vorläufiger Insolvenzverwalter"

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen, die über das vermutete Datum der "Eröffung des Hauptinsolvenzverfahrens" hinausgehen. Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, das mit der Eröffnung des Hauptverfahrens, nicht vor Anfang nächsten Jahres zu rechnen ist. Vermutlich wird es also noch eine weitere Entscheidungsverschiebung über den 01.11. 2019 hinaus geben.

    Mein Text, geschrieben am 05.10. um 16.59 Uhr

    ---

    Neuigkeiten dürften zeitnah hier stehen:

    ---

    oder hier: "Aktuelle Vertriebsinfos & gerichtliche Beschlüsse "

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @jokische sagte:

    Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
    Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
    Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
    Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
    Wer hat einen Rat?

    Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.

    Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.

    "Rest­zahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abge­sagt wurde, besteht der Reise­vertrag noch, und der Insolvenz­verwalter kann die Reise durch­führen. Damit kann er auch den Reise­preis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenz­verwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."

    Info ca. in Beitragsmitte...

    Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:

    "Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."

    Reiserecht: Rechtsanwältin Grit Andersch

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @illi72 sagte:

    Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen

    Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.

    Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

    Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!

    Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
    bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...

    Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...

    Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
    Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.

    Zwischenbericht dauert über ein Jahr

    Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.

    Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.

    Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.

    Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @777regina sagte:

    Ich wäre dafür, jedes deutsche Handi (Prepaid oder Vertrag) mit einem Notopfereinzug 1,-€ für Neckermann zu belasten. Bei 300 Mio. Handis wäre Neckermann gerettet und könnte sofort weiter machen. Natürlich Theorie- aber die Bundesregierung hilft auch nicht, lieber retten sie griechische Banken.

    Ein Handi ist ein tiefes, weithalsiges Kochgefäß, das vom indischen Subkontinent stammt und in der nordindischen , pakistanischen und bangladeschischen Küche verwendet wird.

    Das mit dem Notopfer ist eine tolle, ausgegorene und facettenreiche Idee...die auch schon in der Vergangenheit funktioniert hat.

    Hat AIR BERLIN auch gerettet:

    😜 😜 😜

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

    Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

    Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

    Original:

    Chargeback Condition:
    „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

    Übersetzung:

    Rückbuchungsbedingung:
    „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

    Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!
    Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  😀

    Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @asolskij sagte:

    Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

    Hier wird teilweise schon viel Blödsinn geschrieben, aber diese Aussagen von @asolskij (wenn man den Text entziffern kann) beweisen, das es immer noch schlechter werden kann.....

    Zum tausendenmal, der Gesetzgeber hat so ein Verhalten möglich gemacht. Beschwer´ Dich bei der Regierung........ aber dann leserlich 😀

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @playaamadores sagte:

    Ok also den 31.10.19 abwarten.

    ...oder den 01.01.2020 oder den 01.02.2010 ........... oder Tag vor der Abreise.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @d-saster sagte:

    Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

    Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

    (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

    Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    geschrieben heute um 11:07
    @hasilein61 sagte:

    Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

    @sonnestrand75 sagte:

    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

    Kann also so nicht stimmen.

    @sonnestrand75,

    natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....
    Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:

    (39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.

    Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.

    Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.

    Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:

    "....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."

    eben nicht grundsätzlich erfüllt.

    (14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

    Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.

    Denn:

    (40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....

    Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.

    Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Zurich Versicherung sieht das so:
    Quelle: http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555

    Die Zurich Versicherung stellt also fest: ".... die Schadenssumme ...den eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt..."

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    @mauseknatschi sagte:

    @pretsch

    Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:

    thomascook@kaera-ag.de

    Kopf hoch...

    Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.

    Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

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    @mucmuli sagte:

    Es gibt bereits Anbieter, bei denen du buchen kannst für Reisen ab 1.11. und zum Teil sogar kostenfrei stornieren kannst, sofern deine Reise mit TC doch stattfinden sollte. (Bentour kostenfrei / Schauinsland max 20% Storno)

    -------------------
    Hast Du eine Quelle für die Behauptung, das "Bentour" kostenfreies Storno, ohne Hintertürchen, anbietet?
    Würde so gar nicht zu "Bentours" passsen......

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    @asolskij sagte:

    Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.

    Wurde ausführlich um 12.23 Uhr beantwortet.

    Bitte nicht mit Doppelfragen das Forum vollstopfen....

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    @freakyfriday87 sagte:

    kurze Frage für einen Freund, weil ich mich 0 auskenne und er telefoniert sich nur die Finger Wund (vllt kennt sich hier jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall).

    Die haben Ihre TC Reise vor der Insolvenz mitte September storniert. Bekommen die Ihr Geld noch wieder? Ist das abgesichert?

    Laut Reisebüro bekommen die das Geld, es kam bis dato aber kein Geld an. Fällt ja nicht in die Insolvenzmasse oder in die Versicherungssumme.

    Wann storniert wurde, spielt eine untergeordnete Rolle........ ab dem Zeitpunkt der Insolvenz zahlt ThomasCook u.a. nichts mehr zurück.
    Hier gelten die Rücktrittregeln des Reiseveranstalters und der Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum Reisedatum. Steht in den AGB´s der Reiseveranstalter: Beispiel Thomas Cook - 25% Stornierungsgebühr bis 30 Tage vor Reisebeginn.

    Beispiel: getätigte Anzahlung 20%, Stornierungsgebühr 25%, Kundenstornierung 40 Tage vor Reisebeginn: Deine Freunde schulden dem Insolvenzverwalter noch 5% des Reisepreises. Die Restzahlung wird nicht mehr abgebucht etc. So kann man sich das ungefähr ausrechnen.... der Insolvenzverwalter wird sich langfristig also melden. Wenn natürlich ein Kunde seine Reise erst 5 Tage vorher absagt oder einfach nicht erscheint (z.B. bei inzwischen getätigter Doppelbuchung o.ä. ), ist es umgekehrt. Da hier in der Regel schon der gesamte Reisepreis entrichtet worden ist, hat man eine 25% Forderung (75% Stornierungsgebühr) an den Insolvenzverwalter. Was nach Befriedigung der Großgläubiger noch von der Restinsolvenzmasse übrig bleibt, steht in den Sternen..... 😢

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    @asolskij sagte:

    Genau - aud dem Sicherungsschein stand nur "Bucher reisen und Öger Tours GmbH". Jetz meint Zurich ALLE. Seit wann eingenständiges GmbH's ALLE geworden? So kann Zurich noch menge Firmen unter diese 110 mio. versichern und von allen kassieren, aber Sicherungsscheine für RV-Kunden NUR für eine Firma ausgeben. Laut Sicherungsschein ist nur Bucher reisen und Öger Tours GmbH versichert und bis 110 mio. Steht dort was anderes? Nein. Hinweis auf andere Firmen für diese 110 mio. ? Auch nicht.

    @asolskij Ich kann die Wut verstehen, bin auch ein Betroffener, aber deine Aussage ist (leider) nicht vollständig....:

    Auf dem Versicherungsschein stehen die Veranstalter, nicht alle abgesicherten Unternehmen.

    Ausserdem steht auf ALLEN Versicherungsscheinen :

    " Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Beitrag von 110 Mio. Euro. ...."

    Es geht hier also immer um die Höchstsumme die die Zurich Versicherung (Kundengeldabsicherers) in einem Jahr an alle bei ihr versicherten deutschen Reiseveranstalter auszahlen muss. Und es sind viele deutsche Reiseunternehmen bei Zurich versichert, z.B. auch Schauinsland-Reisen uvm. Natürlich wird dieser Betrag nicht reichen...... Und es wird jahrelang dauern bis alle Fragen gerichtlich geklärt sind, da die Zurich Versicherung auf dem Standpunkt steht, das auch die angefallenen Hotelkosten, die doppelt bezahlten Hotelkosten und die Rückholaktionen uvm. für über 140.000 jetzige Urlauber aus diesem begrenzten Pott zu begleichen ist. Es sollte also niemand erwarten, das mit dem Versicherungsgeld ein schneller neuer Urlaub bezahlt werden kann. Zumindest in diesem Jahrzehnt nicht mehr....
    Und wenn dann alle Verfahren, einschließlich der Rückforderungen an ausgezahlte Urlauber letztinstanzlich gerichtlich geklärt sind, ist es fraglich ob es die Zurich-Versicherung bis dahin noch gibt...? Hat die Zurich-Versicherung eigentlich auch einen Rückversicherer....?

    ADAC Rechtsberatung schreibt das im Ansatz richtig:

    " Habe ich auch bei einer Pauschalreise ein Kostenrisiko?
    Die Haftungshöchstsumme, die ein Versicherer für ein Geschäftsjahr vorhalten muss, ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Sollten noch weitere Unternehmen Insolvenz anmelden, ist unklar, ob die Summe für sämtliche Forderungen reicht. Möglicherweise könnte bei einer Vielzahl an Betroffenen das Geld knapp werden. Genaueres ist nach der gegenwärtigen Lage noch nicht absehbar. Reisende, die eine volle Entschädigung erhalten haben, müssen mit Rückzahlungen rechnen, wenn die Haftungshöchstsumme aufgrund weiterer Insolvenzen erreicht wird. Voraussetzung ist hierbei ein entsprechender Vorbehalt im Sicherungsschein."

    Quelle: https://www.adac.de/der-adac/aktuelles/thomas-cook/

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    @stephan-schuboth sagte:

    Danke dir,
    nach meiner Info greift die halt bei notwendiger Storno wegen Erkrankung, aber das wäre ja eh schon seit Montag nicht mehr möglich gewesen.
    Es ist ein Alptraum.....

    Ich empfehle auch diese Urteile zu lesen: https://www.reiseversicherung-vergleich.info/urteile-reiseruecktritt/

    Nicht die Werbung, sondern die aufgelisteten Urteile!

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