Heute wurde beim OLG Celle nun die endgültige Entscheidung mitgeteilt:
Berufung im Djerba-Prozess zurückgewiesen
OLG: Reiseveranstalter hat keine Warnpflichten verletzt
Der am 11. April 2002 bei dem Terroranschlag auf die Synagoge "La Ghriba" auf der tunesischen Insel Djerba schwer verletzte Kläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter.
Das hat der für Reiserecht zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in seinem Urteil vom 22. September 2005 entschieden (11 U 297/04).
Der Senat blieb damit bei seiner bereits vorläufig nach der Anhörung von zwei Zeugen geäußerten Auffassung, dass Anhaltspunkte für eine sog. Verkehrssicherungspflichtverletzung des Reiseveranstalters nicht ersichtlich seien.
Mit diesem Urteil verneint der Senat nicht die allgemein anerkannten grundsätzlichen Pflichten von Reiseveranstaltern zur Überwachung der von ihnen angebotenen Leistungen (Pflicht zur Auswahl geeigneten und zuverlässigen Personals, Kontrolle bzw. Sicherung von potenziellen Gefahrenquellen usw.); er sieht lediglich im vorliegenden Fall keine Umstände, die die 1-2-Fly zu einer konkreten Warnung vor dem Besuch der Synagoge hätten veranlassen müssen.
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat daher, will er gegen das Urteil angehen, lediglich die Möglichkeit, sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Der BGH würde die Revision dann nur zulassen, wenn er meint, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung oder eine Revisionsentscheidung sei zur Rechtsfortbildung oder für eine Rechtsvereinheitlichung erforderlich.
Quelle: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/master/C13447605_N5573990_L20_D0_I4815647.html