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peter_passauP

peter_passau

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  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @kleinek11: Hast du denn eine Frist zur Kündigung gesetzt?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Na, das sind doch höchst positive Tendenzen, die sich da am Horizont abzeichnen!

    @Misscherie83 und @tigrachen81: Herzlichen Glückwunsch, ihr beiden, ihr habt es geschafft und könnt euch jetzt beruhigt zurücklehnen 🙂 Ist die Nachricht von der kostenfreien Stornierung die einzige Reaktion, die ihr bisher von JT erhalten habt? Oder seid ihr davor mit den typischen Mails von wegen kostenfreie Stornierung nicht möglich blabla.. konfrontiert worden? Wie seid ihr bei der Kündigung vorgegangen und was genau habt ihr als Kündigungsgrund genannt?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @BrakerJunge: Das wird ja immer abenteuerlicher... Was hat JT mit dieser Immobilienfirma zu tun?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @Rallyemaus: Hat dein Rechtsbeistand dir so wie der von Cinimini1 auch bestätigt, dass deine Kündigung begründet war? Hast du vor der Kündigung eine Frist gesetzt oder fristlos gekündigt?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Und noch ein Gedanke zum Thema PN:

    PNs halte ich grundsätzlich für sinnvoll bei ganz spezifischen individuellen Fragen, jedoch freue ich mich gerade in diesem Thread über alle Fragen, die öffentlich hier gepostet werden, denn die Antwort könnte auch für andere Betroffene interessant sein. Wir haben hier so viele verschiedene individuelle Situationen der Betroffenen, dass es gewiss immer jemand gibt, der in derselben oder einer ähnlichen Situation ist.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Noch ein Gedanke, der mir immer wieder mal durch den Kopf geht:

    Nachdem ich von JT noch immer keine Reaktion erhalten habe und im Ungewissen schwebe, könnte ich direkt beim betroffenen Hotel nachfragen, ob meine Buchung weiterhin aktiv ist oder nicht. Das würde mir wenigstens Gewissheit über die Situation verschaffen. Bei der Gelegenheit könnte ich das Hotel dann gleich informieren, dass ich meinen Reisevertrag mit JT gekündigt habe. Wäre das ratsam oder hätte das irgendeinen Nachteil für mich?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @Kerschdel: Bin ganz deiner Meinung. Ich bin mehr oder weniger auch ratlos angesichts der verworrenen Situation, habe aber beschlossen, erst mal abzuwarten. Stornogebühren werde ich erst zahlen, wenn ich dazu gezwungen werde, was aber (hoffentlich) nicht eintreten wird. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass, falls es tatsächlich hart auf hart kommen sollte, diejenigen Stornogebühren berechnet werden müssten, die zum Zeitpunkt der Kündigung galten, da diese ja von JT als "Stornierungswunsch" bezeichnet und wahrgenommen wurde 😉

    @vonschmeling: Auch von meiner Seite nochmals ein großes Dankeschön für das herausragende Engagement und die Zeit, die du für uns opferst sowie für deine beruhigenden Worte.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Ich frage mich langsam, ob sich JT da absichtlich doof stellt, um noch schnell die Stornogebühren der eingeschüchterten Kunden einzukassieren und nicht selbst auf den Storno-/Entschädigungskosten, die die Hotels etc. wahrscheinlich von JT verlangen, sitzen zu bleiben.
    Oder sind sie wirklich felsenfest davon überzeugt, im Recht zu sein und die Kündigungen einfach zurückweisen zu dürfen?

    Reiseveranstalter

  • Klima-Wetter in Tunesien
    peter_passauP peter_passau

    @Zwergtom: Zu deiner Reisezeit sollte das Wasser überall in Tunesien eine angenehme Temperatur zum Baden haben, es ist also völlig egal, ob du in den Norden oder nach Djerba fährst, sofern du bei Temperaturen von mind. ca. 24 Grad nicht frierst.

    Tunesien

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @Cinimini1: Vielen Dank für die Veröffentlichung des Statements deines Rechtsbeistands. Hat mir gut getan, das zu lesen, da ich jetzt zuversichtlicher auf einen positiven Ausgang des Ganzen blicke.

    @BrakerJunge: Es ist wohl richtig, dass der Verkauf von Reisen, die erst im Nachhinein bezahlt werden müssen, legal ist. Jedoch wurde diese Lösung erst NACH meiner Kündigung bekanntgegeben. Soll heißen, zum Zeitpunkt der Kündigung verfügte ich nur über die ursprüngliche Rechnung von JT mit dem Fälligkeitsdatum 3. Oktober (also über einen Monat vor meiner Reise). Selbst jetzt habe ich noch keine neue Rechnung erhalten, die dieses Fälligkeitsdatum korrigieren würde. Deshalb hatte ich hier im Forum nachgefragt, welche Situation gültig und rechtskräftig ist - diejenige zum Kündigungszeitpunkt oder (was völlig absurd erscheint) eine andere, die erst nachher entstanden ist.

    @doc3366: Auch ich buche nur selten Pauschalangebote, weshalb ich wenig Erfahrung im Umgang damit habe und deshalb (wie so viele andere hier) nicht sofort bei der Buchung das Vorhandensein des Sicherungsscheins geprüft habe. Bei zukünftigen Buchungen werde ich immer als Erstes einen kritischen Blick auf den Sicherungsschein werfen. Zu deiner Kritik an manchen Usern hier: Nicht jeder wandelt als Rechtsexperte durchs Leben; das ist, sofern man nicht gerade Jura studiert hat, gar nicht möglich und kann auch nicht die Erwartungshaltung sein. Als Laie geht man schließlich normalerweise davon aus, dass alles seinen korrekten Weg geht.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Noch eine Frage zu den Ausführungen von Prof. Führich:

    Hat der Reisende derzeit (5.10.) den Reisepreis noch nicht oder nicht vollständig gezahlt, kann der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Wahlrechts nach § 103 InsO die Zahlung, also die Erfüllung verlangen. Das gilt auch, wenn andere Leistungsträger die gebuchte Reise erbringen. Erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der BEKANNTGABE DER NICHTDURCHFÜHRUNG DER REISE, hat der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf den Reisepreis!
    WER ALSO EINEN SS MIT GÜLTIGKEIT BIS 31.10.2017 BESITZT, KANN SEINE BUCHUNG NICHT OHNE WEITERES AUßERORDENTLICH KÜNDIGEN!
    Will der Kunde nicht reisen, sollte er schriftlich eine kurze Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf kann der Reisevertrag außerordentlichen gekündigt werden. 
    3. Außerordentliches Kündigungsrecht für Reisen ab November 2017
    Der Kunde von JT hat ein Recht, den Sicherungsschein zu prüfen. Bei fehlender Werthaltigkeit, weil er Reiseantritte ab 1.11.2017 angeblich erfasst, kann der Reisevertrag mit JT fristlos ohne Stornoentschädigung aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 314 BGB).

    Bedeutet das nun, dass für alle Reisen ab November zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Artikels (6. Oktober) ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht bestanden hat? Oder nur, wenn JT bei der Reisebestätigung einen ungültigen Sicherungsschein (einen, der den Reisezeitraum gar nicht abdeckt) rausgeschickt hat?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Ich habe in meiner außerordentlichen Kündigung am 6. Oktober keine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
    Erstens wusste ich nicht, dass das möglicherweise erforderlich wäre und von Bedeutung sein könnte und zweitens war JT ja zum damaligen Zeitpunkt und auch in der absehbaren Zukunft überhaupt nicht in der Lage, einen Sicherungsschein für den Zeitraum nach dem 1. November auszustellen, da ja bekannterweise genau das Auslaufen der Insolvenzversicherung am 31.10. dazu beigetragen hat, das Unternehmen in die Insolvenz zu treiben.

    Die Frage ist nun, ob diese Fristsetzung bzw. das Fehlen derselben tatsächlich ausschlaggebend ist, wenn man ansonsten alles richtig gemacht hat??

    @BrakerJunge: Soweit ich weiß, hast du auch außerordentlich gekündigt. Hast du dabei eine Frist gesetzt?

    @Cinimini1: Hast du JT am 29.09. explizit eine Frist zur Zusendung des Sicherungsscheins gesetzt oder ohne Angabe eines bestimmten Datums danach verlangt?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Ich skizziere hier nochmal kurz meinen Fall:

    • Bereits am 1. Oktober habe ich an JT eine Mail geschickt, dass ich wegen des fehlenden Sicherungsscheins laut §651k BGB vom Auftrag (Nur-Hotel-Buchung) zurücktrete und meine Lastschrift-Einzugsermächtigung widerrufe.
    • Von JT kam daraufhin nur eine vage Antwort, dass sie momentan keine Anfragen zu Buchungen nach dem 1. November bearbeiten und dass innerhalb der nächsten Wochen (wann genau, wurde nicht genannt) die weitere Vorgehensweise bekanntgegeben wird.
    • Am 6. Oktober habe ich dann wie hier im Forum empfohlen nochmals eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben geschickt. Zu diesem Zeitpunkt stand die von Herrn Thiemann ausgearbeitete Lösung noch völlig in den Sternen. Ich hatte von JT lediglich die nach der Buchung ausgestellte Buchungsbestätigung mit Rechnung (aber ohne angehängten Sicherungsschein) vorliegen. Der gesamte Reisebetrag ohne Anzahlung wäre am 3. Oktober fällig gewesen.
    • Am 17. Oktober kam die Standardmail, dass Reisen bis 31.12. nun gesichert seien und dass ich eine neue Rechnung bekäme.
    • Bis heute habe ich weder eine neue Rechnung erhalten, noch irgendeine Reaktion von JT zu meiner Kündigung. Schon komisch, oder?

    Jetzt weiß ich echt nicht, was ich machen soll. Eigentlich hätte ich große Lust, dem werten Herrn Thiemann zu schreiben, um endlich Klarheit zu bekommen. Oder sollte ich erstmal noch abwarten?

    Kann man die paar Tage, die ich zwischen meinem Erstkontakt mit JT und der "richtigen" außerordentlichen Kündigung verstreichen ließ, als Frist, die ich gewährt habe, werten, falls es drauf ankommen sollte? Und ist (falls alle Stricke reißen) mein am 1. Oktober geäußerter Wunsch, vom Auftrag zurückzutreten, als Stornierung zu betrachten? Leider hat JT die Lösung so spät erst präsentiert, dass die Zeitspanne, während der ich noch zu 30% des Reisepreises stornieren hätte können, verstrichen ist. War aber nicht mein Fehler 😉

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @kleinek11, @rallyemaus und @Stefan GI (bzw. alle anderen, die bzgl. außerordentlicher Kündigung einen fachkundigen Anwalt eingeschaltet haben):

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr kurz offen und ehrlich die Meinung eures Rechtsanwalts wiedergeben könntet:

    • Sind diejenigen, die vor dem 17. Oktober eine außerordentliche Kündigung wegen fehlendem Sicherungsschein für Reisen ab 1. November eingereicht haben, im Recht? Oder darf JT die Kündigung in diesem Fall tatsächlich zurückweisen und Stornogebühren einfordern, wenn die Reise nicht angetreten wird?

    • Wie hoch schätzt der Anwalt die Erfolgschance einer Gegenklage für den Fall, dass JT Forderungen bzgl. Storno per Klage geltend macht?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Wenn eine der Aufgaben des Herrn Thiemann auch darin besteht, das längerfristige Fortbestehen von JT zu sichern und das Unternehmen in eine gute Zukunft zu führen, täte er dann nicht gut daran, den (berechtigten) Kündigungswünschen der verärgerten Kunden zu entsprechen, um sie zufriedenzustellen und eine nachhaltige Beschädigung des in der Presse vielfach zitierten "guten Rufs" des Reiseveranstalters zu vermeiden? Ich kann mir vorstellen, dass dieser Ruf sehr leiden würde, wenn das aktuelle Geschäftsgebahren von JT an die breite Öffentlichkeit gelangen würde...

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @vonschmeling: Danke für die treffende Zusammenfassung der Situation. Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass JT die Stornogebühren einklagen wird?

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Kündigungen für Reisen ab 1. November, die wegen dem fehlenden Sicherungsschein vor dem 17. Oktober (evtl. auch danach noch) ausgesprochen wurden, wirksam sein müssten. Schließlich bestand zu diesem Zeitpunkt noch keine Lösung von Seiten des Insolvenzverwalters. Und es gilt ja wohl der Zustand, so wie er beim Ausspruch der Kündigung vorlag, oder?

    @alle, die einen Rechtsbeistand eingeschaltet haben: Wie sehen eure Anwälte das?

    Ich habe übrigens immer noch keinerlei schriftliche Reaktion von JT bekommen. Liegt es daran, dass ich eine Nur-Hotel-Buchung hatte?

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Das würde ich auch gern wissen, bin ja in derselben Situation...
    Allerdings habe ich von JT bisher keine Reaktion erhalten.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @burton:

    Hast du das ein paar Seiten zuvor verlinkte Interview mit Prof. Führich gelesen? Dort steht drin, dass man bei Reisen ab 01.11. (also mit fehlendem Sicherungsschein) ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Der Professor würde sich doch wohl kaum trauen, solche Aussagen zu machen, wenn sie rechtlich nicht haltbar wären, oder?
    Hoffe ich zumindest...

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    @kleinek11:

    Ich habe gestern Abend dieselbe Mail von JT bekommen, obwohl ich am 6. Oktober auch meinen Reisevertrag außerordentlich gekündigt habe. Die Kündigung kann und will ich nicht zurückziehen, weil ich inzwischen eine neue Hotelbuchung bei einem anderen Veranstalter durchgeführt habe.

    Ich gehe aber davon aus, dass JT erst mal eine Standard-Mail an alle rausgeschickt hat, ohne die Einzelfälle zu prüfen. Die Lösung wurde ja erst gestern präsentiert, da hat den Mitarbeitern von JT wohl die Zeit gefehlt, um die individuellen Umstände jedes einzelnen Betroffenen zu berücksichtigen. Das hoffe ich zumindest! Auf einen Rechtsstreit habe ich nämlich keine Lust...

    Falls JT die Lastschrift abbuchen sollte, werde ich sie wieder zurückziehen und auf die Kündigung verweisen.

    Reiseveranstalter

  • JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
    peter_passauP peter_passau

    Genau aus diesem Grund habe ich in meinem Kündigungsschreiben an JT gar keine Frist gesetzt.

    Reiseveranstalter
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