@vonschmeling sagte:
Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.
Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
Vielleicht muss man gar nicht so lange nachdenken um zu verstehen, dass XY Travel nur eine geringe Neigung verspürt, die 700 Tacken für das Zimmer der Suhrbiers im Royal Elephant mal eben "kulant" herzuschenken, nur weil damit die Hoffnung besteht, dass sie nicht irgendwo "Nie wieder XY!" reinpinseln.
Mir scheint, die allgemeine Auffassung von der Tätigkeit eines Veranstalters sei die zu sein, dass sie fröhlich die Kohle von ihren Kunden kassieren für künftige Reisen ohne ihrerseits auch nur die mindesten Verpflichtungen einzugehen.
Das ist ein Irrtum!!!
Sorry, aber die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Beispiel. Ich bin z.B. Hochzeitsfotograf. Ein Paar hat vergangenes Jahr eine Hochzeit bei mir gebucht. Nun hatte ich in der Zwischenzeit einen Unfall und mein Augenlicht auf einem Auge verloren. Es ist klar, dass die Qualität meiner Fotos leiden wird. Da weder ich, noch meine Kunden zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses nichts von meinem Unfall wussten, müssen meine Kunden meine Einschränkung akzeptieren. Nee, so läuft das nicht.