Hallo Karola,
wie Altlöwin schreibt, sind die entstandenen ZUSATZ-Kosten bei einer Pauschalreise
zu jeweils 50% vom Veranstalter und dem Kunden zu tragen.
Was aber nicht klar wird: Sind die Kosten im Detail aufgeschlüsselt. Bedeutet, hat der Veranstalter eine nachvollziehbare Mehrkosten-Aufstellung beigefügt ? Sind Belege beigefügt? Oder handelt es sich nur um einen Betrag X, der gefordert, aber nicht nachvollziehbar ist. Ist der von Euch bereits an den Veranstalter bezahlte Rückflug entsprechend gutgeschrieben worden, soweit Flug-Mehrkosten verlangt werden?
Die Nachforderung ist auch nur möglich, wenn der Reisevertrag seitens des Veranstalters gekündigt wurde. Darüberhinaus ist die Frage, ob für die Mehrkosten des Hotels ggf. die Fluggesellschaft im Rahmen der EU-Verordnung für annullierte Flüge haftbar ist. Dieser Punkt ist aber noch nicht endgültig geklärt und bedarf vermutlich erst eines Gerichtsverfahrens im Rahmen dieser Flugasche-Geschichte.
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