Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
privacyP

privacy

@privacy
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. privacy
  4. Beiträge
Über
Beiträge
2.7k
Themen
68
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Andere Reiseroute beim Kreuzfahrtschiff
    privacyP privacy

    Hallo Ibaq01,

    einige Details dieser Seereise liegen zwar anders, aber helfen Dir vielleicht bei der Einordnung Deiner durchgeführten Reise und die evtl. Möglichkeiten.

    Aus der Süddeutschen Zeitung:

    "Somit steht fest: Wenn wichtige Zielorte einer Kreuzfahrt ausfallen, weil die Reiseroute geändert werden muss, ist das ein Reisemangel. Die Teilnehmer können dann darauf bestehen, nicht den vollen Preis bezahlen zu müssen. Wurde die Kreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter gebucht, haftet dieser dafür. Das gilt auch dann, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft, zum Beispiel bei Schäden am Schiff durch stürmische See"
    LG Bonn Az. 10 O 17/09

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bodenpersonal Streik Spanien
    privacyP privacy

    Sagen wir es mal so: Hätte der wilde Streik der Fluglotsen vielleicht auch nur 1 Tag länger angehalten, durfte man durchaus annehmen, dass auch die Reiseveranstalter dann wegen "höherer Gewalt" die Verträge gelöst hätten. Bekanntes Vorgehen.

    Da sehe ich dann keinerlei Unterschied zwischen dem "Nur-Flug"-Bucher und dem gekündigten Pauschalurlauber. Außer das der 1.tere sofort weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Die anderen bekommen erst hinterher die dicke Rechnung vom Veranstalter
    wegen der anteiligen Mehrkosten.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • zum ersten Mal Mallorca, wohin??
    privacyP privacy

    @Düren

    Das war nicht gegen die Playa de Palma, da stand "auch an der Playa de Palma". 😉

    Und ja, es gibt viele schöne Orte auf dieser herrlichen Insel. Die Vielfalt machts. 

    Gruß privacy

    Mallorca

  • zum ersten Mal Mallorca, wohin??
    privacyP privacy

    Hallo Deliberta,

    im April ist ja noch keine reine Badesaison. Viele Geschäfte und Lokale, auch an der Playa de Palma sind nur eingeschränkt oder gar nicht geöffnet und das Flair der Playa de Palma kannst Du auch bei einem Tagesausflug schnuppern.

    Persönlich finde ich diese Gegend (vom Strand mal abgesehen) nicht sehr einladend.
    Gerade beim ersten Besuch könnte das eher kontraproduktiv sein. 😉

    Empfehle Dir als Stützpunkt die andere Seite von Palma,  Beispielsweise Illetas, die Costa de la Calma mit dem Galatzo-Hotel, Puerto de Andraitx mit schönen Hotel-Apartments wie das La Pergola. Alles per Schnellstrasse bzw. Autobahn bestens zu erreichen. Sehr schön, aber etwas abseits auch Puerto de Soller oder im Südwesten Colonia Sant Jordi.

    Wenn Du auch Orte akzeptierst, die nicht direkt am Meer liegen, dann schau mal nach Llucmayor (Klosterberg mit kleinem Hotel) oder in der Ebene nördlich von Palma. Dort bekommst Du sehr schöne Fincas oder auch Tophotels (z.B. in Santa Maria) Und auch von dort bist Du,  da zentral in der Mitte gelegen, schnell an vielen Punkten der Insel.

    Gruß privacy

    Mallorca

  • Bodenpersonal Streik Spanien
    privacyP privacy

    Hallo stevenschuermann,

    Nur-Flug-Buchung oder Pauschalreise?

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.

    Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du 😉

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gericht stoppt schlechte Formulare
    privacyP privacy

    Wie meinst Du das?

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    privacyP privacy

    Hallo bibbikommt,

    Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.

    Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.

    Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.

    Näheres kannst Du hier nachlesen

    Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nacherhebung der Maledivischen Good Service Tax
    privacyP privacy

    Ganz so einfach ist das nicht. Der Reiseveranstalter hat zu berücksichtigen:

    • zunächst gilt ab Buchungsdatum eine 4-monatige Preisbindungsfrist

    • eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor Abflug ist nicht zulässig.

    • bei Preiserhöhungen ab 5 Prozent (trifft hier nicht zu) gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht

    • Erhöhung nur mit genauen Angaben, wie die Preisberechnung erfolgte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die lokale Erhöhung nicht den Anteil des Fluges und auch nicht die Kosten und Aufschlag des Reiseveranstalters betrifft. Dürfte also unter dem Strich eher weniger als die Hälfte des avisierten Aufschlages von 3,5% sein. Zumal es eine Erhöhung des Einkaufspreises des Veranstalters ist. Und ob sich dafür ein Veranstalter in die Kalkulation schauen lässt? Von daher abwarten und schauen, ob etwas passiert. Und wenn, prüfen ob die Bedingungen erfüllt sind.

    Im übrigen hat der Reiseveranstalter die Pflicht der unverzüglichen Benachrichtigung
    nach Kenntniserhalt.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vergleich annehmen????
    privacyP privacy

    Schöne Beschreibung der Situation. Aber es bleibt dabei: Technische Störungen unterliegen der Verantwortung der Airline. Hätte Airbus oder Boeing die Maschinen auf Anweisung stillgelegt, sieht das schon anders aus. Das gilt dann als "aussergewöhnlicher Umstand". Das Innenverhältnis zwischen airberlin und der Wartungsfirma (vermutlich eine Tochtergesellschaft) sollte keinen Einfluss haben.

    Das Angebot zur Zahlung in der Höhe deutet meiner persönlichen Auffassung nach unbedingt darauf hin, dass sie sich der Situation bewusst sind und die Argumentation vermutlich nicht greift.

    Da es letztlich aber immer eine Einzelentscheidung durch den Richter gibt, kann man sich nicht 100%ig darauf verlassen. Die Vorgaben höherer Instanzen, die alle vorliegen, können aber nicht von ihm aussser Acht gelassen werden.

    Letztlich ist es Deine Entscheidung, persönlich würde ich wie schon vorher geschrieben nochmal versuchen den Betrag aussergerichtlich zu erhöhen und sämtliche Anwaltskosten von der Airline übernehmen lassen. Denn wenn Deine Versicherung nicht belastet wird, hast Du beim nächsten Mal noch einen Bonus.
    Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung die Freundschaft (und den Vertrag) schneller kündigt als man denkt.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vtours Teil I
    privacyP privacy

    ToM80derEchte:

    Dein Geld ist bei VTours sicher angelegt, der Veranstalter ist bereits sehr lange im Geschäft ...
    [/quote]

    Bei solchen Aussagen denke ich immer:
    Verdammt, da kennt sich aber einer gut aus. 
    Als Außenstehender würde ich mir da keinerlei Bewertung zutrauen.
    Weder positiv noch negativ und keinesfalls auf Vtours bezogen.

    Aber auch Hetzel-Reisen, Transocean Tours und viele andere,
    selbst FTS, waren vor Insolvenzen lange im Geschäft.

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • FTS - Insolvent???
    privacyP privacy

    apropos Prospekte...

    In den aktuellen mischt Holidaycheck kräftig mit  - beim Discounter und damit Reisevermittler - mit Logo und Weiterempfehlungsranking einzelner Hotels. 

    Von daher scheint die Aufregung hinsichtlich Nennungvon Vermittlern, speziell bei dem hier nicht genannten, eher eine Einbahnstrasse für User dieses Forums.  😉

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTS - Insolvent???
    privacyP privacy

    In der Tat sollte man meinen, so eine Insolvenzversicherung springt im Notfall ein. Dem ist aber leider nicht immer so. Weil es das eine oder andere Hintertürchen gibt.

    Beispiel 1: Kreuzfahrten der Delphin-Reisen
    Hier haben etliche Vollzahler schlechte Karten, weil die Reederei zunächst wegen Maschinenschaden die Reise abgesagt hatte. Obwohl Rückzahlungen fällig waren, sind die Gelder nicht vor Eintritt der Insolvenz rücküberwiesen worden. 

    Die Versicherung meldet:
    Keine Zahlungspflicht wegen des Maschinenschadens. Gilt nur bei Insolvenz.

    Beispiel 2: Kultours - ein Reiseveranstalter aus Kassel
    hatte etliche Reisen wegen "Nichterreichens der Teilnehmerzahl" gekündigt.
    Kurz darauf Anmeldung der Insolvenz

    Gleiches Spiel. Gelder nicht zurücküberwiesen. Versicherung zahlt nur bei Insolvenz, nicht wegen der Kündigung aufgrund der Teilnehmerzahl. 

    Beispiel 3: FTS - gebucht über Discounter
    Hier wurden vermutlich etliche Verträge aufgelöst, die Zahlungen stehen wieder aus.
    Es steht zu erwarten, dass Versicherungen sich wiederum querlegen wegen des Rücktrittsgrundes und um Rückzahlungen an die Kunden abwehren zu können. 

    Es versteht sich, dass die zeitlichen Abläufe jeweils sehr eng beianderlagen, aber immer konnte sich die Versicherung entlasten. Hier wird aus meiner Sicht der Schutz des Sicherungsscheins unterlaufen. Ob mit oder ohne Vorsatz, das entzieht sich meiner Kenntnis. Man könnte durchaus vermuten, dass den jeweiligen Veranstaltern zwecks Geringhaltung der Gesamtschadenssumme nahegelegt wurde, entsprechend zu agieren. Aber wie gesagt, das ist nur eine "böse" Vermutung.

    Auf jeden Fall haben Betroffene Schäden auch um die 10.000 Euro erlitten.

    Gruß privacy

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gericht stoppt schlechte Formulare
    privacyP privacy

    Noch interessanter in dem Urteil ist ja die Untersagung des Gerichtes, für die Anforderung der verauslagten und nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebühren Dritter von der Fluggesellschaft auch noch mit Kosten für die Bearbeitung belastet zu werden.

    Im übrigen ist das Thema schon hier ausgiebig diskutiert worden:

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tourismus in der Krise...?
    privacyP privacy

    "Sorry" ist geschenkt. Natürlich ist das wichtig und verstehe schon, was Du meinst.
    Aber als Folge solcher Ereignisse, die wir hoffentlich nicht vertiefen müssen, kommt dann auch wieder der "schnöde Mammon" ins Spiel. 

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • Tourismus in der Krise...?
    privacyP privacy

    Da es hier aber um Tourismus geht, steht das ja hier im Vordergrund.

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • Tourismus in der Krise...?
    privacyP privacy

    Schwierige Zeiten für Prognosen. Speziell für die Reisebranche, wo ein einziges Ereignis schon den guten Trend umkehren kann.  Man darf gar nicht drüber nachdenken, wenn Terrroristen angeblich kurz davor waren, in einem deutschen Urlauberjet für eine Katastrophe zu sorgen ...

    Gruß privacy

    Allgemeine Fragen

  • Reiseveranstalter bewerten???
    privacyP privacy

    @mond24

    Man könnte manchmal von Mondpreisen sprechen 😉

    Nur - Preisabsprachen schafft ja noch nicht mal unser Bundeskartellamt zu belegen.
    Ganz gleich, ob Benzin- oder Reisepreise.

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Reiseveranstalter bewerten???
    privacyP privacy

    Tompert wrote:
    Was aber meiner Meinung nach nicht akzeptabel ist, dass mir der recht unwillige Herr am Telefon sagt, dass die Flüge (am16.April 2011) noch keiner Flugesellschaft zugeordnet sind und ich schon mal buchen solle und die Info, ob mein Hund mitfliegen darf, dann kurz vorher bekomme. Die Flüge würden erst kurz vorher festgelegt. Meine grundsätzliche Frage ist, ob die Flüge, wenn ich eine Reise Pauschalreise buche tatsächlich innerhalb dieses Zeitrahmens noch nicht fest stehen?

    @Gastwirt

    In Verbindung mit diesem Basiseintrag sehe ich den Begriff "zeitnah" dann schon als Widerspruch.

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter

  • Reiseveranstalter bewerten???
    privacyP privacy

    Günter/HolidayCheck wrote:
    Ich erinnere gerne nochmals daran, dass bei virtuellen Veranstaltern die Flüge aus dem Markt zeitnah herausgesucht werden- u.a. das unterscheidet eben die x Veranstalter
    von den Traditionellen. Da wird ebennicht ein halbes Jahr im Voraus alles komplett produziert.

    Jetzt bin ich aber doch etwas überrascht. Begründen doch die gleichen Veranstalter die extrem hohen Rücktrittsgebühren sofort nach Buchung häufig mit dem Argument, dass zum Zeitpunkt der Buchung der Flug fest im freien Markt der Fluganbieter gebucht und erforderliche Änderungen nur gegen teures Geld möglich sind.  😱

    Man legt sich demnach die passenden Argumente wie bei einem Pokerspiel zurecht

    • und zieht im Fall des Falles die geeignetste Taktikkarte.

    Gruß privacy

    Reiseveranstalter
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag