@sonnestrand75 sagte:
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
Das zweite Urteil ist eine andere Konstellation. Der RV hat 14 Flüge gekauft, aber 36 Flüge verkauft. Dies liegt natürlich in der Verantwortung des RV und nicht der Fluggesellschaft.
Meine Ausführungen beziehen sich auf bereits bezahlte Linienflüge, keine noch nicht bezahlten Charter- oder Linienflüge. Soweit Flüge storniert wurden, gehe ich davon aus, dass diese von TC auch noch nicht bezahlt wurden. Unsere Flüge sind laut Info der Fluggesellschaft seit Dezember 2018 bezahlt und laut Aussage der Fluggesellschaft werden wir befördert und die Flüge können nicht mehr storniert werden.
Letztendlich muss sowieso jeder für sich selbst die für Ihn beste Entscheidungen treffen.