Ich hab mir heute das komplette Urteil durchgelesen und es stützt ja auch das Urteil aus München aus dem Jahr 2009. Ich denke mal, so rechtlos wie der Pauschalurlauber hingestellt wird ist er nicht. Allerdings scheut sich die Mehrzahl vor einem Prozess.
Reni
ReinaDoreen
Beiträge
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnHolginho:
Nö, dieser Fall wäre vor Gericht eindeutig kein HickHack oder Fall von "Glück oder nicht Glück" sondern sehr eindeutig...de facto würde Dir kein ernstzunehmender Anwalt (soweit vorhanden) zum Klageweg raten und ein Beschwerdebrief beim RV würde in der großen Ablage landen und für ein Schmunzeln sorgen.Zum Gedanken des kostenloses Stornos hat @Kourion schon die einzigst richtige Antwort genannt. Nähere Infos findest Du in den von Dir akzeptierten AGB Deines RV!
Das ist klar, das man alles selbst einklagen muss, es ist nicht so wie von Holginho dargestellt und das klarzustellen ist mir schon wichtig.
Reni -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnAuch wenn hier einige der Ansicht sind, das man als Pauschaltourist keine Rechte hat, was Flugzeitverlängerung betrifft, so gibt es hier noch ein Urteil was dem widerspricht:
Zwischenstopp bei Direktflug stellt Mangel dar
Einjuristisch nicht vorgebildeter Reisender muss auch bei einem Direktflug nichtmit einem Zwischenstopp rechnen. Im Falle eines solchen Zwischenstopps ist eineReisepreisminderung von 10 Prozent möglich. Nach Ansicht desAmtsgerichts (AG) Rostock stelle ein Zwischenstopp auch bei einem Direktflugeinen Mangel gemäß 651d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Im Gegensatz zueinem Nonstop-Flug sei bei einem Direktflug in juristischer Hinsicht zwar miteinem Zwischenstopp zu rechnen. Der unerfahrene und juristisch ungebildeteReisende verstehe unter dem Wort „direkt“ aber eher „geradewegs“, sodass erauch bei einem Direktflug keinen Zwischenstopp erwarte. Im Übrigen sei derZwischenstopp mit einigen Unannehmlichkeiten wie zeitlichen Verzögerungen odereinem erhöhten Stressfaktor verbunden, die vom Reisenden nicht hingenommenwerden müssten. Eine Minderung des Reisepreises von 10 Prozent sei daherangemessen.(AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnzumutbar ist eine Verlängerung der Flugzeit um 2 Stunden
folgendes habe ich für einen Langstreckenflug gefunden:
Verlängert sich bei einem Langstreckenflug die Flugzeit um 5 Stunden und mehr, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten, da eine wesentliche Änderung der reisevertraglichen Leistungen eingetreten ist (AG München, Urteil vom 06.05.2009, Az.: 212 C 1623/09).Da kann ja wohl die Toleranz zur Mittelstrecke wesentlich darunter liegen
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnich hab schon mal mein Reisebüro kontaktiert und die haben schon eine mail an den Veranstalter geschickt. Vielleicht erreichen wir ja auf den Abendflug von Leipzig umgebucht zu werden. Rechtlich ist das so ne HickHack Sache. Man kann bei Gericht Glück haben oder auch nicht.
Reni -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginneine Flugroutenänderung durch Zwischenlandungen, wenn sich dadurch die Flugzeit um 2 Stunden verlängert
ich meine genau diese Tatsache und der neue Flug geht bei uns nun gut 7 Stunden
Ich bin ja sonst bestimmt nicht so ein Meckertyp, aber das ist mir für die Türkei eindeutig zu lange. Ich möchte daher kostenlos stornieren und einen späteren Flug nehmen. Wenn der Veranstalter das hinbekommt, bin ich auch zufrieden
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnaber mein Flug ist wohl mehr als zwei Stunden länger
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnfolgendes habe ich gefunden:
Zulässige Änderungen vor Reiseantritt mit Rücktrittsrecht Wegen der langfristigen Vorausplanung der Reiseleistungen lässt das Gesetz in § 651 a V BGB eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistungen - hier zählen Flüge - dann zu, wenn die Änderung notwendig, unvorhersehbar und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Kurz gesagt, die Änderung muss für den Reisenden zumutbar sein. Zumutbar bei Flugverlegungen sind grundsätzlich nur Änderungen während des An- und Abreisetages ohne Verlust oder wesentliche Beeinträchtigung der Nachtruhe wie - Vorverlegung des Rückflugs um 80 Minuten(AG Bad Homburg, 5.4.2002, RRa 2003, 180)**-Vorverlegung von 14.35 auf 6.10 Uhr wenn die Flugzeiten im Katalog nicht angegeben waren und im Flugschein unter Änderungsvorbehalt mitgeteilt wurden (AG Bad Homburg NJW-RR 2002, 636) - Verschiebung der Abflugzeit auf der Hinreise von 6.25 auf 16.50 Uhr, auch wenn dadurch ein Urlaubstag verloren geht, sofern die Allgemeinen Reisebedingungen einen auf die Flugzeit bezogenen Änderungsvorbehalt enthalten (AG Hannover RRa 2003, 80)-**eine Flugroutenänderung durch Zwischenlandungen, wenn sich dadurch die Flugzeit um 2 Stunden verlängert
hinnehmen muss ich wenn sich die Flugzeit um 2 Stunden verlängert
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnbloß kann ein Reiseveranstalter das denn unbegrenzt?
-
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnNa das warum liegt doch wohl klar auf der Hand. Ich wollte in die Türkei, nicht in die Karibik. Wenn ich mir die Dauer des Fluges anschaue, könnte man das schon meinen. Aus den neuen Unterlagen geht nicht hervor, ob sich nun um einen Flug mit Zwischenlandung handelt oder nicht. Ein regulärer Flug von Leipzig nach Antalys beträgt 3 Stunden 20
Minuten.
Die ursprünliche Flugzeit war von 9.50 bis 14.05
Reni -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnFlugzeitverlängerung,
heute habe ich vom Reiseveranstalter mitgeteilt bekommen das sich mein Flug verschiebt. Der Flug jetzt von Leipzig nach Antalya geht ab Leizig 8.35 und Ankunft in Antalya 15.55 Uhr.
Kann ich in einem solchen Fall Schadensersatz verlangen.Reni
-
Reportage im WDR/Schnäppchenurlaubich glaube nicht, das der Großteil der Urlauber seine Handtücher deshalb mehrfach benutzt. Wenn ich die Berge an Handtüchern betrachte, die eine Putzfrau beräumt, wird der Hinweis vielleicht noch gelesen, aber mehr auch nicht
reni -
Reportage im WDR/SchnäppchenurlaubBrigitte deine Ansichten in allen Ehren, aber ich glaube 90 Prozent aller Türkeiurlauber interessiert das nicht die Bohne. Die fliegen hin, genießen ihre 14 Tage Ai und reisen wieder ab. Dazwischen wird sich über die Tischmanieren anderer Nationen aufgeregt, über schiefe Steckdosen und ungerade Badfugen, eventuell noch über den Service und das nicht immer perfekt deutsch sprechende Personal. Ab und an wird noch mal ein Tagesausflug gebucht und über die Märkte geschlichen nach vermeintlichen Schnäppchen.
Auf dem Rückflug wird sich mit den anderen Reisenden über das Essen und das Hotel austauscht und nächstes Jahr geht das von vorne los.
Reni -
Reportage im WDR/Schnäppchenurlaub@holgino
die Fettschrift war ungewollt, tut mir leid
Reni -
Reportage im WDR/Schnäppchenurlaubgehe mal davon aus, das sich nur ein Bruchteil aller Urlauber mit den Lebensumständen des Personals befasst. Die meisten machen dort Urlaub und nichts anderes.
reni -
Reportage im WDR/SchnäppchenurlaubEhrlich gesagt fliege ich in die Türkei um dort Urlaub zu machen und nicht um mich um deren innenpolitische Probleme zu kümmern.
Wenn ich mich sozial engagieren will, dann wohl im eigenen Land. Da gibt es genug zu tun.
reni -
all incl.Jeder wie er will, für mich ist es durchaus Arbeit, Tisch abräumen, Geschirr spülen usw.
Ich ziehe mir Buffet vor, da kann ich mir aussuchen, was ich will und wenn es nicht schmeckt hole ich mir etwas anderes. Im Restaurant weiß ich das nicht und wenn das Essen dann mal auf dem Tisch steht, iss oder iss nicht.
Reni -
all incl.@malini
du gehst dann also 14 Tage immer Essen früh, mittags und abends?
reni -
all incl.Es ist für mich unverständlich wie man behaupten kann das ein AI-Urlauber keinen Wert auf kulturelle Besichtigungen legt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich wurde bisher noch in keinem Hotel an die Kette gelegt, noch wurde es mir verboten die Anlage zu verlassen. Ein Mietauto zu buchen und die Gegend zu erkunden kann man immer.
Wer im Urlaub sich selbst verpflegen will soll das doch bitte schön gerne machen, nur ist es lästig immer wieder mit den Fingern auf AI- Urlauber zu zeigen, weil die da eben nicht tun wollen.
Vor drei Jahren waren wir auf Mallorca in einem Hotel mit Ai und HP und lernten Gäste kennen, die eben nur HP gebucht hatten. Die saßen so lange es ging im Speisesaal, da dort die Getränke inklusive waren und als wir dann in die Hotelbar gingen, gingen diese ins Gäste aufs Zimmer, da die Getränke dort dann zu teuer waren. Später haben wir dann ab und an etwas für sie mitgebracht.
Reni -
all incl.Bei mir ist AI keine Entscheidung vom Geldbeutel. Selbstversorgung nutzen wir zwangsweise, wenn wir eine Ferienwohung an der Ostsee buchen und da ist eine Woche das höchste der Gefühle. Das reicht mir vollkommen um mich um das leidige Problem Essen und Trinken zu kümmern. Wobei wir jeden Tag dann Mittag essen gehen.
Für mich persönlich ist es kein Urlaub, wenn ich mich ums Essen kümmern muss und das fängt schon beim Frühstück an.
Reni